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Wie kann man die Vorfälligkeitszinsen umgehen?

| Darlehen

Eines vorweg: Ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Vorfälligkeitszinsen zu umgehen. Was Vorfälligkeitszinsen überhaupt sind und wie Sie diese vermeiden können, erfahren Sie hier bei uns.

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Vorfälligkeitszinsen, muss das sein?

Banken fordern für die vorzeitige Tilgung eines Darlehens mit Festzins und festgelegter Laufzeit in der Regel viel Geld, die sog. Vorfälligkeitsentschädigung (kurz VFE) oder auch Vorfälligkeitszinsen genannt. Die Höhe der Vorfälligkeitszinsen ist oftmals so hoch, dass eine vorzeitige Abzahlung für den Darlehensnehmer nur noch begrenzt Sinn macht.

Als auf das Thema Vorfälligkeitszinsen spezialisierte Kanzlei helfen wir Verbrauchern in Deutschland dabei die Vorfälligkeitszinsen zu umgehen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können, in unserem Video mit Rechtsanwalt und Experte Markus Decker:

Was können wir für Sie erreichen?

Da die von der Bank geforderten Vorfälligkeitszinsen häufig fehlerhaft berechnet sind oder Verbraucher fehlerhafte Darlehensverträge erhalten haben, können wir Ihnen helfen, Ihre Vorfälligkeitszinsen zu:

  1. senken
  2. vermeiden
  3. zurückfordern.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden.

Maßnahmen gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung

1. Vorfälligkeitszinsen umgehen oder zurückfordern durch den Widerrufsjoker

Darlehen mit fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrungen können von Verbrauchern ewig widerrufen werden (ewiger Widerrufsjoker). Wir haben bereits über 10.000 Darlehen auf Widerrufbarkeit geprüft, wobei über 60% der von uns geprüften Darlehensverträge seit 2010 falsche Widerrufsbelehrungen enthalten!

Klassische Fehler in Widerrufsbelehrungen sind:

  • Widerrufsbelehrung fehlt
  • Hinweis auf Rechtsfolgen fehlerhaft oder fehlend
  • Angaben für den Fristbeginn fehlerhaft oder fehlend
  • Hinweis auf verbundenes Geschäft fehlerhaft oder fehlend
  • Fußnoten die Unklarheit schaffen
  • Verwirrende oder unverständliche Formulierungen
  • Fehlende Anpassungen von Musterhinhalten auf den Einzelfall

Ein erfolgreicher Widerruf lässt den Anspruch einer Bank auf Vorfälligkeitszinsen komplett entfallen. Daneben kann zusätzlich sogar noch Anspruch auf Nutzungsersatz für alle an die Bank gezahlten Beträge (Zinsen, Tilgung, Kosten etc.) geben. Der Widerrufsjoker ist damit das lukrativste Mittel für Verbraucher, um die Vorfälligkeitszinsen zu umgehen. Das gilt unabhängig davon, ob der Vertrag bereits abgewickelt ist oder noch läuft.

Wenn auch Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückholen möchten, nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Erstberatung!

2. Vermeidung der Vorfälligkeitszinsen bei berechtigten Interessen

Neben dem Widerrufsjoker gibt es die Möglichkeit, ein Darlehen bei sogenannten berechtigten Interessen (gemäß § 490 II BGB) vorzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu beenden. Dies kann z.B. bei Scheidung oder Wucher der Fall sein.

3. Vorfälligkeitszinsen umgehen durch Ersatzkreditnehmer

Wenn bei Umschuldung ein neuer adäquater Ersatzkreditnehmer oder ein entsprechendes Ersatzsicherungsmittel gestellt werden kann, hat die Bank dies zu akzeptieren und darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen

4. Entfall der Vorfälligkeitszinsen, wenn die Bank vorzeitig kündigt

In der Rechtsprechung (BGH, X/ ZR 103/15) ist anerkannt, dass gemäß § 497 BGB bei Kündigung durch die Bank, grundsätzlich keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss.

5. Umgehen der Vorfälligkeitszinsen nach Festzinsphase

Wenn die vereinbarte Festzinsphase erreicht wurde und kein neuer Vertrag zu Stande kam, fallen keine Vorfälligkeitszinsen an. Das Gleiche gilt, wenn gesetzlich bestimmte Maximalfestzinsphasen erreicht wurden.

6. Reduzierung der Vorfälligkeitszinsen durch Anfechtung der Berechnungshöhe

Im Wesentlichen sind zwei Methoden zur Berechnung der Vorfälligkeitszinsen akzeptabel, zwischen denen der Darlehensgeber grundsätzlich die Wahl hat:

Aktiv – Aktiv Methode

Hierbei ist im Wesentlichen auf den Zinsverschlechterungsschaden und den Zinsmargenschaden (entgangener Gewinn) abzustellen, welche die Bank durch vorzeitige Abzahlung erleidet, im Vergleich zu den Erträgen aus einem Ersatzdarlehen. Das Ergebnis ist um die Risikoprämie und die ersparten Verwaltungskosten zu bereinigen

Aktiv – Passiv Methode

Bei dieser Methode wird die Summe an Zahlungen des Darlehensnehmers im Darlehensvertrag mit der Rendite einer Neuanlage verglichen, wobei die Wiederanlagerenditen von Hypotheken-Pfandbriefen heranzuziehen sind. Das Ergebnis ist ebenfalls um Risikoprämie und Verwaltungskosten zu bereinigen.

Wichtig ist, dass vereinbarte Sondertilgungsrechte zu berücksichtigen sind, d.h. die Bank muss diese bei der Berechnung in Ansatz bringen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Verbraucherdarlehen auf max. 1% der Restschuld bzw. bei einer Restlaufzeit unter 1 Jahr auf 0,5 % begrenzt (§ 502 Abs. 1 BGB), wenn der Darlehensvertrag ab dem 11.06.2010 geschlossen wurde!

Was kostet die Prüfung der Vorfälligkeitszinsen?

Wir prüfen Ihre Widerrufsbelehrungen ohne Kostenrisiko für Sie und erläutern Ihnen gerne in einem kostenlosen Erstgespräch, wie Sie Ihre Vorfälligkeitszinsen am besten umgehen können. In den meisten Fällen trägt die Rechtschutzversicherung das Kostenrisiko für die Geltendmachung Ihrer Rechte. Doch Achtung: Es geht ums Detail! Wie es konkret geht, erklären wir Ihnen gerne, wir unterstützen Sie dabei schnell und kostenfrei!

Wir sind als bewährte Experten gerne auch für Sie da!

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