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Samstag 16. Februar 2019

Vorfälligkeitsentschädigungen der Sparkasse könnten unzulässig sein

Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkasse – So vermeiden auch Sie die Zahlung!

Für viele Kunden von Banken kommt mit der Kündigung meist erst der große Schock:

Denn kündigt dabei der Kunde seinen Kredit vorzeitig, verlangen die Banken  im Gegenzug die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Ein großes Problem ist, dass viele Kreditnehmer sich gar nicht über das Risiko einer Vorfälligkeitsentschädigung bewusst sind. So auch in vielen Fällen von Immobilienkrediten bei der Sparkasse. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist dabei ein Geldbetrag, den der Kreditnehmer an den Kreditgeber zahlen muss, wenn er seinen Kredit vorzeitig abbezahlt und der Bank somit eingeplante Zinsen entgehen.

Vorfälligkeitsentschädigung – Unklarheit für Verbraucher bei der Berechnung

Problematisch an der Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkasse ist zudem, dass die Kreditnehmer, wenn sie denn über eine Vorfälligkeitsentschädigung Bescheid wissen, meist gar nicht nachvollziehen können, ob sowohl die Vorfälligkeitsentschädigung selbst  als auch die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechtigt ist. Denn hat die Sparkasse Fehler bei der Widerrufsbelehrung des Kredits gemacht, ist es möglich den sogenannten Widerrufsjoker zu ziehen und somit die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen.

Vorfälligkeitsentschädigung – auch nach Zahlung kann der Widerrufsjoker gezogen werden!

Der große Vorteil des Widerrufsjokers ist  dabei, dass dieser auch nach der Kündigung des Kreditvertrages noch gezogen werden kann. Dementsprechend kann der Kreditnehmer auch nach Kündigung noch seinen Vertrag widerrufen und somit die Vorfälligkeitsentschädigung der Sparkasse zurückverlangen.

Viele Widerrufsbelehrungen von  Immobilienkrediten zwischen 2010 und heute waren dabei fehlerhaft, sodass es sehr wahrscheinlich ist, dass auch Ihre Widerrufsbelehrung bzw. Ihre Widerrufsinformation falsch ist.

Welche Fehler der Sparkasse bei der Widerrufsbelehrung? Das Massenformular könnte für viele Kreditnehmer der Durchbruch sein!

Prinzipiell ist zwar jeder Vertrag unterschiedlich, da aber die Sparkassen meist ein vorgefertigtes Formular verwenden, haben sich einige Fehler in der Vergangenheit  bereits herauskristallisiert.Dies wird dabei mittels eines einzelnen Vertragsformulars deutlich:

Widerrufsinformation der Sparkasse mit der „zuständigen Aufsichtsbehörde“ in der Formularnummer 192.643.000

Problematisch ist beispielweise, dass die Sparkasse in ihrer Widerrufsbelehrung überflüssigerweise die zuständige Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe nennt und somit das Anlaufen der Widerrufsfrist von der Erteilung auch dieser Angaben im Kreditvertrag abhängig macht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dabei in einem aktuellen Fall entschieden, dass diese Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.

Der große Vorteil für die Kreditnehmer ist, dass alle Verträge der Sparkasse ab Mitte 2010 mit der Formularnummer „192.643.000“  ausgestattet sind und somit auch fehlerhaft sein könnten.

Allgemein ist zu sagen, dass viele Fehler dabei mit dem Anlaufen der Widerrufsbelehrung zusammenhängen. So wurden oft Fehler seitens der Banken bezüglich des Anfangs oder des Endes der Frist gemacht, sodass sich bei vielen Verträgen hier ein Angriffspunkt bietet.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann zur Rückabwicklung ihres Immobilienkredites führen!

Liegt eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vor, sind die Parteien des Vertrages dazu verpflichtet, die empfangenen Leistungen zurückzuerstatten. Dementsprechend kann der Kreditnehmer aufgrund der aktuellen Niedrigzinslage von einem teuren auf einen für ihn günstigen Vertrag umschulden.

Widerruft der Kreditnehmer dabei seinen Vertrag anstatt diesen zu kündigen, kann dies für ihn ein Ersparnis von mehreren tausend Euro bedeuten.

Beispiel:

Der Kreditnehmer hat dabei einen Kredit über 250.000 bei der Sparkasse genommen und sollte diesen bis zum Jahre 2021 zuzüglich Zinsen in Höhe von 4,15 Prozent zurückzahlen.

Aufgrund der aktuellen Niedrigzinslage bittet er ab 2016 die Sparkasse um eine Umschuldung für die restlichen 5 Jahre des Kredits, bei einer Restschuld von 220.000 Euro. Die Sparkasse würde dieser aber Umschuldung nur zustimmen, wenn der Kunde dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 39.660€ verrichtet.

Widerruft der Kreditnehmer nun aber seinen Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, so kann er kostenlos auf einen neuen Vertrag umschulden.

Dementsprechend hätte er ein Ersparnis von fast 40.000€!

Was die Sparkasse bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt!

Der große Nachteil an der Vorfälligkeitsentschädigung ist, dass viele Banken diese nach einem eigenen Prinzip errechnen, sodass die Summe oft sehr willkürlich erscheint. Doch die Sparkasse hat dabei neben den Fehlern in der Widerrufsbelehrung auch Fehler bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht.

Dabei gibt es viele Punkte die die Sparkassen oft nicht bei der Berechnung ihrer Vorfälligkeitsentschädigung beachtet haben:

  • Sondertilgungsrechte wurden nicht berücksichtigt,
  • doppelte Berechnung der Gewinnmarge bei einer Umschuldung ohne Wechsel des Kreditinstitutes,
  • fehlender Abzug der Risikoprämien und
  • Berechnung mit unzutreffender Rendite.

Nach der Erfahrung vieler  Experten lohnt es sich dabei die Vorfälligkeitsentschädigung mittels eines Online- Rechners nochmals zu überprüfen. Zwar entsteht dadurch oft nur ein grober Richtwert, ist die gezahlte Entschädigung aber weit vom Onlinewert entfernt, dürfte sich eine Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt aber lohnen.

Lassen Sie dabei die Widerrufsbelehrung Ihres Kreditvertrags und Ihre Vorfälligkeitsentschädigung kostenlos von uns überprüfen. Anschließend können wir Ihnen sagen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und wie hoch das Einsparpotential bei einem Widerruf wäre.

Profitieren Sie dabei von unserer fachlichen Expertise und unserer jahrelangen Erfahrung im Verbraucherrecht!

 

 

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Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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