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Samstag 26. Oktober 2019

BGH Urteil zu Lebensversicherungen – So bekommen Sie Ihre Beiträge zurück

Die Lebensversicherung war um die Jahrtausendwende eines der beliebtesten Altersabsicherungen der Deutschen. Millionenfach wurden Verträge abgeschlossen, die sich jedoch nur in wenigsten Fällen wirklich lohnten.

Daher suchen viele Versicherungsnehmer nach einer Lösung, um die aus ihrer Sicht falsche Lebensversicherung loswerden zu können. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Lebensversicherungen, könnte sich für viele Versicherungsnehmer eine Lösungsmöglichkeit ergeben: Der Widerrufsjoker.



Jetzt kostenfrei Widerruf der Lebensversicherung prüfen lassen

BGH Urteil zu Lebensversicherungen hilft Millionen Versicherungsnehmern!

In dem Urteil des BGH zu Lebensversicherungen vom 07. Mai 2014 (AZ IV ZR 76/11) erklärten die Richter, dass Versicherungsnehmern vor 2008 ein lebenslanges Widerrufsrecht zustehe, sofern bei ihnen im Vertrag eine falsche Widerrufsbelehrung vorliegt. Dies wird unter Juristen als sogenannter Widerrufsjoker bezeichnet.

Verbraucher können Lebensversicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden noch immer widerrufen, selbst wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits seit Jahren abgelaufen ist.

Lebensversicherung – Falsche Widerrufsbelehrung zur Rückabwicklung nutzen!

Wer seine Lebensversicherung rückabwickeln will, der muss seinen Widerruf nur schriftlich erklären. Demensprechend wandelt sich der Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um, sodass alle eingezahlten Prämien zurückerstattet werden müssen.

Zweites BGH Urteil zu Lebensversicherungen sorgt für weiteres Plus!

Der BGH erklärte in einem weiteren Urteil im Jahre 2015 (AZ IV ZR 384/14), dass Versicherungsnehmer zwar für den genossenen Versicherungsschutz einen Nutzungsersatz verlangen können, er darf bei der Rückerstattung der Beiträge jedoch nicht die Verwaltungs- und Abschlusskosten abziehen.

Der Widerruf der Lebensversicherung wird sich also für die meisten Verbraucher lohnen.

Wollen auch Sie Ihre Lebensversicherung loswerden?

In einer kostenlosen Erstprüfung können Wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Anschließend können Sie uns mit ihrer Vertretung betrauen. Denn für die Versicherungsunternehmen geht es mit jedem einzelnen Widerruf um viel Geld, sodass sie sich häufig mit harten Bandagen gegen diese wehren.

Decker & Böse ist eine der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Wir haben jahrelange Erfahrung mit der Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen, sodass Sie auf unsere fachliche Expertise bauen können. Wir konnten unsere Mandanten bereits in über 10.000 Fällen gerichtlich und außergerichtlich erfolgreich beraten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Video.

Jetzt Lebensversicherung widerrufen

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Markus Decker

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
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