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Fondsgebundene Rentenversicherung kündigen: tatsächlich sinnvoll?

| Versicherungsrecht

In der Regel ist die fondsgebundene Rentenversicherung eine gute Kapitalanlage, um sich im Alter abzusichern. Problematisch wird es jedoch, wenn der Versicherungsnehmer die Beiträge nicht mehr zahlen kann oder möchte, und dementsprechend die fondsgebundene Rentenversicherung loswerden möchte.

Als naheliegenden Ausweg möchten Kunden häufig ihre fondsgebundene Rentenversicherung kündigen. Dabei sollte aber beachtet werden, dass der Rückkaufswert meist verlustreich ist. Denn auch die Auszahlung der fondsgebundenen Rentenversicherung muss in der Regel versteuert werden, sodass man immer auch über Alternativen nachdenken sollte, bevor man die fondsgebundene Rentenversicherung kündigt.

Wenn Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung kündigen möchten, könnte das Schreiben wie folgt aussehen (Musterschreiben Kündigung):

Name und Adresse des Versicherungsnehmers
Name und Adresse des Versicherungsunternehmens
Ort, Datum

Betreff: Kündigung der fondsgebundenen Rentenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine bestehende fondsgebundene Rentenversicherung zum [Datum ergänzen].
Die betreffende fondsgebundene Rentenversicherung wurde am [Datum ergänzen] mit Ihrer Versicherungsgesellschaft geschlossen.
Die Kündigung bezieht sich auf die Rentenversicherung mit folgenden Daten:

Versicherungsnummer: XXX
Versichertennummer: XXX

Es handelt sich hierbei um: [konkrete Bezeichnung der Rentenversicherung, wie sie im Vertrag steht]

Ich bitte Sie, den Rückkaufswert für diese Rentenversicherung zu überweisen an:

Kontoinhaber: XXX
Kreditinstitut: XXX
IBAN: XXX
BIC: XXX

Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift des Versicherungsnehmers]

Kunden von fondsgebundenen Rentenversicherungen sollten vor einer Kündigung immer auch darüber nachdenken, ob es nicht Sinn macht die Versicherung beitragsfrei zu stellen. Dementsprechend besteht die Chance, später weiter in die Rentenversicherung einzuzahlen und somit im Alter doch noch eine zusätzliche Rente zu erhalten.

Widerruf bringt mehr als die fondsgebundene Rentenversicherung zu kündigen

Kunden von fondsgebundenen Rentenversicherungen sollten vor einer Kündigung auch immer an einen Widerruf denken. Dieser ist möglich, sofern der Versicherungsnehmer von seinem Versicherer nicht korrekt über seine Widerrufsrechte belehrt wurde.

Konkret geht es dabei um alle Verträge vom 29. Juli 1994 bis 31. Dezember 2007. Nach Auffassung vieler Experten sollen dabei über die Hälfte aller Versicherungsverträge mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung versehen sein.

Formalien häufig fehlerhaft

Eine Widerrufsbelehrung ist dabei fehlerhaft, wenn diese sich nicht deutlich genug vom Rest des Vertrages abgehoben hat, oder aber wenn der Verbraucher nicht korrekt auf die ihm zustehenden Rechte hingewiesen wurde.

Dies kann sich durch fehlenden Fettdruck bereits äußern, aber auch durch verwirrende bzw. nicht eindeutige Klauseln.

Ist dies der Fall, kann der Verbraucher seinen Vertrag widerrufen und somit diesen in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandeln.

Dementsprechend muss der Versicherer dem Kunden alle einbezahlten Beiträge zuzüglich Verzinsung, dem sogenannten Nutzungsersatz, zurückerstatten.  Insbesondere die Abschluss- und Verwaltungskosten sind für die Kunden von großer Bedeutung, sodass der Widerruf teilweise einen fünfstelligen Betrag erbringen kann.

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In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und wie hoch Ihr Einsparpotenzial wäre. Profitieren Sie dabei von unserer jahrelangen Erfahrung im Verbraucherrecht und unserer fachlichen Expertise.

Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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Laufzeit und Kündigungsfrist

Ein weiterer Faktor, den Sie vor dem Kündigen Ihrer Fondsrente beachten sollten, ist die Laufzeit. In der Regel wird für eine fondsgebundene Rentenversicherung eine feste Laufzeit vereinbart, nach der die geplante Summe ausgezahlt wird. Meist wird die Laufzeit vom Versicherungsbeginn bis zum Eintritt ins Rentenalter andauern. Bei vorzeitigem Kündigen hat die Laufzeit die Bedeutung, dass der Rückkaufswert umso höher ausfällt, je länger der Vertrag bereits andauert.

Die Kündigungsfrist gilt es ebenfalls zu berücksichtigen. Diese liegt für eine fondsgebundene Versicherung im Normalfall zwischen vier Wochen und drei Monaten. Konkrete Angaben zur Kündigungsfrist können Sie Ihrem Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihres Versicherers entnehmen. Ein Widerruf Ihrer Rentenversicherung sollten Sie trotzdem im Vorfeld prüfen lassen, weil Sie damit viel Geld sparen können.

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