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Kann man eine bereits gekündigte Lebensversicherung noch widerrufen?

| Versicherungsrecht

Seit Jahren merken viele Versicherungsnehmer, dass das einst so rentable Geschäft der Lebensversicherung nicht mehr so lohnenswert ist, wie es einmal schien. In der Vergangenheit haben sich daher viele Versicherungsnehmer von ihrer Lebensversicherung durch eine Kündigung getrennt. Erst im Nachhinein erfahren Versicherte dann oftmals von einem möglichen Widerrufe. Warum dieser im Vergleich zur Kündigung viel lukrativer ist, können Sie auf unserer Themenseite Kündigung der Lebensversicherung nachlesen.

Viele Verbraucher stellen sich daher die Frage: "Kann man eine bereits gekündigte Lebensversicherung noch widerrufen?"

 

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Viele Verbraucher sind sich unsicher, ob eine bereits gekündigte Lebensversicherung noch widerrufen werden kann.

Gekündigte Lebensversicherung kann widerrufen werden

Die klare Antwort ist JA! Auch in Fällen, in denen der Vertrag bereits gekündigt wurde, ist ein Widerruf der Lebensversicherung noch möglich. Dies hatte der Bundesgerichtshof 2014 in einem Gerichtsurteil höchstrichterlich entschieden. Damit schlossen sich die Karlsruher Richter dem Urteil vom Europäischen Gerichtshof aus dem Dezember 2013 an, indem dieser selbiges entschieden hatte. Die Versicherungen haben sich lange noch auf die Verwirkung berufen, die der Bundesgerichtshof aber abgelehnt hat.

Was ist eine Verwirkung?

Mit einer Verwirkung im juristischen Sinne ist gemeint, dass der Vertragspartner aufgrund beispielsweise einer langen Zeitspanne nicht mehr mit einer Rechtsausübung hätte rechnen müssen. Im Falle der bereits gekündigten Lebensversicherung berufen sich die Versicherer darauf, dass sie nicht mehr damit hätten rechnen müssen, dass der Vertrag noch widerrufen wird.
Dem steht jedoch der Schutz der Verbraucher entgegen. Sofern es zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kommt, soll es den Verbrauchern auch nachträglich noch möglich sein den Vertrag zu widerrufen, um nicht unter den Fehlern der Unternehmen leiden zu müssen.

Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Um eine bereits gekündigte Lebensversicherung doch noch widerrufen zu können, müssen Fehler in der Widerrufsbelehrung vorliegen. Dies bedeutet, dass der Versicherungsgeber, den Versicherungsnehmer nicht richtig über seine Widerrufsrechte belehrt hat. Dementsprechend fängt die 14-tägige Widerrufsfrist für den Verbraucher erst an zu laufen, wenn er richtig über seine Rechte aufgeklärt wird. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 23.03.2016 (Az IV ZR 122/14) beispielsweise festgestellt, dass ein Widerruf möglich ist, sofern die Widerrufsbelehrung sich nicht richtig vom übrigen Teil des Vertrages abhebt.

Dementsprechend kann ein fehlender Fettdruck oder auch eine zu kleine Schrift schon dafür sorgen, dass der Vertrag noch nachträglich widerrufen werden kann. Auch wenn widersprüchliche Informationen in der Widerrufsbelehrung vorliegen, kann man seine Lebensversicherung noch widerrufen - selbst wenn diese bereits gekündigt wurde.

Generell können viele Lebensversicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 nach dem sogenannten Policen-Modell abgeschlossen wurden, widerrufen werden. Denn oftmals fehlten für den Widerruf notwendige Vertragsunterlagen.

Wie viel Geld erhält man durch einen Widerruf zurück?

Durch den Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt, sodass die Vertragsparteien alle erhaltenen Leistungen zurückerstatten müssen - auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen. Die Versicherung dürfte zwar den Risikoanteil davon abziehen, alle anderen bereits gezahlten Beiträge muss der Versicherungskonzern allerdings zurückerstatten. Der Versicherte wird fast so gestellt werden, als hätte er die Lebensversicherung nie abgeschlossen.
Darüber hinaus können Versicherte Zinsen für die eingezahlten Beiträge verlangen, die der Versicherer dann an seine Kunden auszahlen muss.

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Wie groß sind die Erfolgschancen auf einen erfolgreichen Widerruf bei bereits gekündigten Lebensversicherungen?

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Hamburg sind rund 60 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, sodass die Wahrscheinlichkeit besteht, dass auch in Ihrer Widerrufsbelehrung Fehler zu finden sind!

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