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Rückabwicklung: Lebensversicherung abzugsfrei erstatten lassen

Wie Sie Beiträge, Zinsen und Gebühren vollständig zurückholen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Die vorzeitige Rückabwicklung der Lebensversicherung ist der Königsweg, um aus der finanziellen Altlast herauszukommen. Kündigt man stattdessen die Versicherung, ist das fast immer mit deutlichen Verlusten verbunden. Das gleiche gilt auch für den Verkauf auf dem Zweitmarkt. Daher sollten Sie als Versicherungsnehmer immer zuerst prüfen lassen, ob Sie Ihre Lebensversicherung über den Widerrufsjoker vollständig rückabwickeln lassen können. Dabei erhalten Sie nicht nur Ihre Beiträge in voller Höhe zurück, sondern bekommen auch Zinsen und Gebühren erstattet. Hier erfahren Sie, wie Sie dieses rechtliche Instrument einsetzen können.

Bekannt aus:

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Widerrufsjoker nutzen und Lebensversicherung rückabwickeln

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Abstoßen der Lebensversicherung: Rückabwicklung nur durch Widerruf möglich

Sie können Ihre Lebensversicherung auf verschiedene Arten abstoßen. Neben dem Widerruf stehen Ihnen immer auch die Kündigung und teilweise auch der Verkauf zur Verfügung. In beiden Fällen handelt es sich aber nicht um eine Rückabwicklung. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie vom Versicherer den Rückkaufswert. Dieser umfasst Ihre bislang geleisteten Beiträge plus Zinsen, allerdings müssen Sie bei der Kündigung die der meist sehr hohen Stornokosten des Versicherers zahlen.

Die hundertprozentige Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung erreichen Sie ausschließlich mit dem Widerruf. Die anderen Varianten sollten Ihnen höchstens als Notlösung dienen, sofern dieser in Ihrem Fall nicht in Frage kommen sollte. Viele Versicherungsnehmer können diese attraktive Art des Ausstiegs allerdings sehr gut nutzen. Im Folgenden stellen wir die drei Varianten gegenüber und erklären, warum Sie mit dem Widerruf finanziell besser dastehen.

Die Kündigung ist keine Rückabwicklung der Lebensversicherung

Als Versicherungsnehmer verlieren Sie bei der Kündigung der Lebensversicherung die Abschlusskosten und verzichten gleichzeitig auf den Schlussbonus am Ende der Vertragslaufzeit. Hat man als Versicherungsnehmer den Vertrag auch noch zum Ende der 1990er abgeschlossen, entfällt die Sparverzinsung ebenfalls. Das Beenden der Lebensversicherung durch eine Kündigung ist somit in jedem Fall ein finanzieller Verlust.

Das liegt auch am sogenannten Rückkaufswert. Dieser beschreibt, wie viel Ihre Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung für den Versicherer wert ist. Da dieser noch über Jahre mit Ihren Beitragszahlungen rechnet, ist Ihr vorzeitiger Ausstieg für diesen schlecht. Deshalb zieht er verschiedene Gebühren von Ihrem Auszahlungsbeitrag ab. Was dann übrig bleibt, kann sogar unter Ihren bereits gezahlten Beiträgen liegen.
 

Kann man durch den Verkauf die Lebensversicherung rückabwickeln?

Nein. Sie können aber sowohl Ihre Ansprüche also auch die Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Vertrag an einen professionellen Ankäufer abtreten. Von einer Rückabwicklung kann aber keine Rede sein. Sie verkaufen Ihren Vertrag und sind dabei auf einen guten Preis angewiesen. Das Problem ist aber, dass sich dieser meist, wie bei der Kündigung, am Rückkaufswert orientiert. Deshalb wird auch diese Variante in der Regel zum Minusgeschäft.

Hinzu kommt, dass es gar nicht in jedem Fall möglich ist, einen Ankäufer zu finden. Diese kaufen nämlich ausschließlich überdurchschnittlich lukrative Verträge. Je weniger Rendite Ihre Lebensversicherung also abwirft, desto schwerer ist es, einen Käufer zu finden. Hinzu kommt ein nicht unerhebliches Risiko. Auf dem sogenannten Zweitmarkt ist es für Laien nicht ganz einfach, seriöse Angebote zu erkennen und diese von potentiellen Betrugsmaschen zu unterscheiden.

„Dank Decker & Böse konnte ich meine viel zu teure Lebensversicherung endlich rückabwickeln, ohne meine eingezahlten Beträge zu verlieren. Der Widerruf war die mit Abstand beste Möglichkeit, diesen Vertrag endlich loszuwerden und nicht weiter Geld zu verbrennen.“

– Manuel R.

Wie kann ich das Widerrufsrecht nutzen und die Lebensversicherung rückabwickeln?

Durch den Widerrufsjoker ist eine Rückabwicklung der Versicherung auch noch nach Jahren möglich. So muss der Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer alle eingezahlten Beiträge in vollständiger Höhe ohne Abzug von Gebühren zurückerstatten. Das gilt im Übrigen inklusive Nutzungsersatz, also die durch Ihre Gelder erwirtschafteten Gewinne bzw. Zinsen.

Die Rückabwicklung durch den Widerruf ist quasi eine Zurücksetzung auf den Status quo, bevor der Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Dieser wird dabei so behandelt, als wäre er nie abgeschlossen worden. Die Rechtsfolge ist, dass der Versicherer nie Anspruch darauf hatte, Ihnen gegenüber Gebühren zu erheben oder mit Ihrem Geld zu wirtschaften.

In welchem Fall ist eine Rückabwicklung von Lebensversicherungen möglich?

Damit Sie die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung durchsetzen lassen können, gibt es eine wesentliche Voraussetzung: Diese Möglichkeit steht offen, sofern Sie der Versicherungsgeber nicht richtig über Ihre Widerrufsrechte aufgeklärt hat. Erst mit einer gültigen Widerrufsbelehrung beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wurden Sie nicht ausreichend über Ihre Rechte belehrt, hat diese Frist auch nie begonnen.

Besonders Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, enthalten sehr häufig Formfehler in den Widerrufsbelehrungen. So kann auch noch nach vielen Jahren die Rückabwicklung der Lebensversicherung erreicht werden. Experten sprechen deshalb auch vom ewigen Widerrufsrecht oder oft auch vom Widerrufsjoker, da sie mit der Rückabwicklung finanziell besser dastehen als bei einer Kündigung oder dem Verkauf.

Rückabwicklung der Lebensversicherung vom Anwalt durchsetzen lassen

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Viele Verbraucher wünschen sich die Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung, da sich die Anlage schon lange nicht mehr lohnt.

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Die gängigen Optionen Kündigung und Verkauf sind leider mit teils massiven finanziellen Verlusten verbunden.

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In vielen Fällen ist aber eine komplette Rückabwicklung der Lebensversicherung durch den sog. Widerrufsjoker möglich.

oder
0221 - 29270 - 33

Lebenslang Lebensversicherungen rückabwickeln – Hintergründe

Normalerweise wurde dem Versicherungsnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt. Bei Lebensversicherungen, die nach Dezember 2004 abgeschlossen wurden, sogar 30 Tage. Der Verbraucher musste die Vertragsunterlagen vollständig vorliegen haben sowie schriftlich und deutlich über seine Widerrufsrechte, den Beginn der Frist sowie deren Dauer unterrichtet worden sein. Nach dem früheren Policenmodell lief es in der Realität häufig aber anders ab.

Denn damals galt der Vertrag als abgeschlossen, wenn der Kunde den Versicherungsschein und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zugeschickt bekommen hatte, nachdem er den Antrag gestellt hatte. Laut Urteilen des Bundesgerichtshofs zu Lebensversicherungen reicht das aber nicht. So fängt die Widerrufsfrist der Lebensversicherung nicht an zu laufen. Ob Sie aus solch einem Grund rückabwickeln können, sollten Sie rechtlich prüfen lassen.

Rückabwicklung der Lebensversicherung rechtlich durchsetzen lassen

Sie sollten Ihre Vertragsunterlagen von einem Experten überprüfen lassen, da die Versicherer den Widerruf in der Regel nicht ohne Weiteres akzeptieren. Auf eigene Faust werden sie daher leider nichts erreichen können. Die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung ist für Sie finanziell so vorteilhaft und für den Versicherer so nachteilig, dass dieser Ihr Anliegen schlicht ablehnen wird.

Im Rahmen einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung Fehler enthält. Sollte das der Fall sein, setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer rechtlich durch. In diesem Fall erhalten Sie alle Ihre bereits gezahlten Beiträge inklusive jeglicher Zinsen und von der Versicherung erhobenen Gebühren vollständig zurück. Setzen Sie auf unsere erfahrenen Spezialisten.

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Häufig gestellte Fragen zur Rückerstattung der Lebensversicherung

Ja. Für die fondsgebundene Lebensversicherung ist die Rückabwicklung unter genau den gleichen Voraussetzungen möglich wie bei jeder anderen Form der Lebensversicherung. Der einzige Unterschied ist, dass die Berechnung Ihres Auszahlungsbetrags etwas komplexer ist, da hier keine Garantiezinsen bestehen, sondern eine Abhängigkeit vom Kapitalmarkt.

Da Sie diese Berechnung aber ohnehin nicht selbst durchführen müssen, ist dieses Kriterium für die Rückabwicklung letztlich irrelevant.

Neben verschiedenen Formen der Lebensversicherung können Sie auch die Rückabwicklung einer Rentenversicherung erreichen. Hierbei liegen häufig genau die gleichen Fehler im Rahmen der Widerrufsbelehrung vor und es gelten auch die gleichen rechtlichen Grundsätze in Bezug auf den Widerrufsjoker. Das gilt explizit auch für Riester- und Rürup-Renten. 

Wenn Sie eine Rentenversicherung besitzen und deren Rückabwicklung wünschen, können Sie uns diese ebenfalls zur kostenlosen Erstprüfung vorlegen. Wir prüfen dann unverbindlich für Sie, ob Sie Ihr Geld abzugsfrei, inklusive aller Zinsen und Gebühren zurückerhalten können.

Die höchsten Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung haben Versicherungsverträge, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden. Rein theoretisch sind auch ältere und neuere Versicherungen rückabwickelbar. Die Chancen hierfür sind allerdings etwas geringer. Nichtsdestotrotz kann sich auch in diesem Fall eine Prüfung Ihres Vertrags lohnen. Da wir unsere Erstberatung für Sie als kostenlosen Service anbieten, haben Sie dabei nichts zu verlieren.

Sollte sich dabei herausstellen, dass eine Rückabwicklung in Ihrem Fall nicht möglich ist, können Sie immer noch auf eine der anderen Varianten zurückgreifen. Falls doch, können wir die Rückabwicklung Ihrer Lebensversicherung für Sie durchsetzen.

Grundsätzlich besteht die sogenannte Beraterhaftung. Das bedeutet, dass Sie ihre Lebensversicherung unter Umständen auch rückabwickeln können, wenn Sie im Vorfeld nachweislich falsch beraten wurden. Dieser Nachweis ist aber erfahrungsgemäß schwer zu führen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Ihrem Versicherungsvertrag ist dagegen sehr einfach nachzuweisen, da sie Schwarz auf Weiß vorliegt.

Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall die größten Erfolgschancen versprechen, klären wir im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

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