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Fehler bei Geschwindigkeitsmessung: BVerfG ermöglicht Akteneinsicht – jetzt Bußgeldbescheid prüfen!

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Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung sind keine Seltenheit. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. November 2020 (Az. 2 BvR 1616/18) können geblitzte Autofahrer endlich dagegen vorgehen. Denn Verteidigern von Verkehrssündern steht nun ein Anspruch auf alle vom Messgerät erfassten Informationen zu. Also auch solche, die nicht in der Ermittlungsakte enthalten sind. Für Geblitzte heißt das: Lassen Sie von einem auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt die Messdaten prüfen und legen Sie bei falscher Messung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein!

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Jetzt Bußgeldbescheid prüfen lassen

Fehler bei Geschwindigkeitsmessung müssen überprüfbar sein

Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung können für den geblitzten Autofahrer fatale Folgen haben. Schließlich kann schon ein km/h darüber entscheiden, ob man den Führerschein behalten kann oder abgeben muss. Nur leider kommt es bei den unterschiedlichen Messgeräten immer wieder zu Ungenauigkeiten. Trifft der Laserstrahl einer Geschwindigkeitspistole die falsche Oberfläche, oder steht das Radarmessgerät nicht im korrekten Winkel zur Bordsteinkante, ist eine präzise Messung schon nicht mehr gewährleistet.

Bislang war es so, dass Verteidiger ohne einen konkreten Vortrag keinen Anspruch auf die Einsicht in die gesamten Messdaten hatten. Nur: Wie soll man einen Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung konkret vortragen, wenn man die dazu nötigen Daten nicht prüfen kann? Diese Frage stellte sich wohl auch ein Kläger, der im fränkischen Hersbruck vor drei Jahren wegen eines Geschwindigkeitsüberschritts von mehr als 30 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zu einer Geldbuße sowie einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt wurde.

In der Bußgeldakte, die der Fahrer erhielt, waren jedoch die Lebensakte des Messgeräts und die zugrundeliegenden Rohmessdaten nicht enthalten. Doch nur anhand dieser lässt sich eine Messung überprüfen. Allerdings verweigerte zunächst das Amtsgericht und später das Oberlandesgericht Bamberg dem Kläger die Akteneinsicht. Also wandte sich der Fahrer an die Richter in Karlsruhe – mit Erfolg. Am 12. November des vergangenen Jahres verpflichteten diese alle Behörden dazu, sämtliche vom Messgerät erfassten Informationen den betroffenen Autofahrern zu überlassen.

Immer wieder treten Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung auf. Laut BVerfG müssen diese zukünftig nachprüfbar sein.

Konkrete Anhaltspunkte nötig für Akteneinsicht

Zwar müssen Bußgeldverfahren wegen massenhafter Verkehrsverstöße vereinfacht sein und es könne nicht jedes Mal die technische Richtigkeit der Messung jeweils neu überprüft werden. Aber: Nach Ansicht der Richter könne ein faires Verfahren nur dann gewährleistet sein, wenn dem Geblitzten wirklich alle Informationen zur Verfügung stehen, um eventuelle Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung festzustellen.

Fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten? Dann sollten Sie schnellstmöglich Einspruch einlegen. Alle Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Einspruch gegen Bußgeldbescheid.

Liegen also konkrete Anhaltspunkte zu einem fehlerhaften Messergebnis vor, müsse die Messung durch einen Sachverständigen geprüft werden. Erst dann könne ein Gericht entscheiden, ob es sich um einen Verstoß handelt oder nicht.

Im Umkehrschluss heißt das auch, dass die bloße Behauptung, die Messung sei fehlerhaft, ein Gericht nicht zur Aufklärung verpflichtet.

Legen Sie mit Decker & Böse Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid ein!

Das höchstrichterliche Urteil aus Karlsruhe stärkt die Rechte von Autofahrern erheblich. Wer also Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung vermutet, kann nun dank Einsicht in die Rohdaten des Messgeräts die Korrektheit der Messung kontrollieren. So erhöhen sich Ihre Chancen, den Verstoß gerichtlich anzufechten, um ein Vielfaches.

Deshalb raten wir Ihnen: Nehmen Sie den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht ohne Weiteres hin. Unsere erfahrenen Rechtsexperten der Verbraucherkanzlei Decker & Böse kümmern sich für Sie um die Beschaffung der Rohmessdaten von der entsprechenden Verwaltungsbehörde, um Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung aufzuspüren.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem kostenlosen Erstgespräch – bundesweit!

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