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Leasingvertrag vorzeitig beenden – So kommt man aus dem Vertrag

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Ein Leasingvertrag wird in der Regel über mehrere Jahre abgeschlossen. Den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden ist dabei nicht vorgesehen und daher auch in der Regel gar nicht so einfach. Eine Kündigung ist häufig sehr teuer und daher nicht zu empfehlen. Für viele könnte daher der Widerruf des Leasingvertrages eine lukrative Lösung sein.

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Gründe, um den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden

Für viele Verbraucher, die sich ein Fahrzeug über mehrere Jahre geleast haben, ist neben einem Jobverlust, Krankheit oder einer anderen finanziellen Notsituation, auch der Dieselskandal ein großes Problem geworden. Zwar müssen sich Leasingnehmer nicht mit einem geringen Wiederverkaufswert beschäftigen, doch auch für sie gibt es allerhand Probleme im Zusammenhang mit dem Abgasskandal.

Nicht nur Käufer von Dieselfahrzeugen leiden erheblich unter der massenhaften Abgasmanipulation. Fahrverbote und Zwangsstillegungen in vielen deutschen Städten sorgen für eine unmittelbare Betroffenheit der Leasingnehmer. Benachteiligte Kunden wollen sich daher von ihren vertraglichen Pflichten lösen, indem sie den Leasingvertrag vorzeitig beenden.

Die Kündigung des Leasingvertrages wird oft teuer

Dabei ist es gar nicht so einfach, aus dem Vertrag wieder herauszukommen. Häufig wird das Auto vom Händler aus dem Leasing „herausgekauft“. Der Kaufpreis liegt dabei deutlich über dem eigentlichen Marktwert des Fahrzeugs. Für die Differenz muss dann der Leasingnehmer aufkommen. Das vorzeitige Beenden des Leasingvertrages bedeutet im Endeffekt nur, dass der Händler den Gebrauchtwagen ankauft. Da dem Leasinggeber Zinsen entgehen und natürlich auch ein Verwaltungsaufwand entsteht, müssen diese Kosten vom Leasingnehmer aufgefangen werden.

Widerrufsjoker ziehen – Leasingraten zurückerhalten

Doch statt den Leasingvertrag zu kündigen, können Verbraucher den Widerrufsjoker nutzen. Dadurch wird es möglich, auch nach Jahren noch seinen Vertrag ohne Verlust rückabwickeln zu lassen. Der Verbraucher kann alle eingezahlten Leasingraten zurückerhalten. Der Leasinggeber darf im Gegenzug nur einen Nutzungsersatz abziehen.

Wer kann den Leasingvertrag widerrufen?

Der Widerrufsjoker ist immer dann anwendbar, wenn der Verbraucher nicht korrekt über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Es liegt dann eine falsche Widerrufsbelehrung vor, wenn diese nicht mit dem Deutlichkeitsgebot gemäß § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB vereinbar ist.

Die 14-tägige Frist zum Widerruf fängt dadurch nicht an zu laufen, sodass auch nach Jahren noch eine Rückabwicklung möglich ist. Die Gründe für eine falsche Widerrufsbelehrung können beispielsweise schon eine zu kleine Schrift oder ein fehlender Fettdruck sein.

Widerrufsjoker bei Leasingverträgen auch nach BGH-Urteil möglich

Gute Nachrichten für Verbraucher:
Restwertleasingverträge und Kilometerleasingverträge, die per Fernabsatz (bspw. online oder durch einen Händler) geschlossen wurden, sind auch nach dem BGH-Urteil vom 24.02.2021 (Az.: VIII ZR 36/20) widerrufbar! Ausgenommen davon sind ausschließlich Kilometerleasingverträge, die vor Ort abgeschlossen wurden. Sind Sie unsicher, ob das Ihren Leasingvertrag betrifft? Kein Problem, gerne prüfen wir Ihre Erfolgschancen kostenfrei für Sie!

Das Landgericht München hat in einem Urteil bestätigt, dass der Widerrufsjoker auch bei Leasingverträgen anwendbar ist (AZ.: 10 O 9743/18). Dabei ist es nicht von Belang, ob es sich beim finanzierten Fahrzeug um ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug handelt. Im verhandelten Fall ging es um ein Auto der Sixt Leasing SE, die einen Verbraucher nicht deutlich genug über seine Widerrufsrechte belehrt hatte.

Kostenlose Erstberatung vom Anwalt

Um den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, ist der Widerrufsjoker daher der lukrativste Weg für Verbraucher.

In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir gerne für Sie, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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