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Bonitätsprüfung optimieren: Ihre Rechte als Verbraucher

SCHUFA-Score vor Kreditanfrage prüfen und verbessern

  • Falsche und veraltete Einträge löschen
  • SCHUFA-Score deutlich verbessern
  • Kostenlos und unverbindlich beraten lassen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Eine Bonitätsprüfung entscheidet darüber, ob Sie einen Kredit erhalten oder Ihre Traumwohnung mieten dürfen. Viele Verbraucher stellen aber erst im Rahmen der Bonitätsprüfung fest, dass negative Einträge bei Auskunfteien wie der SCHUFA vorliegen. Viele Einträge sind veraltet, erfüllen nicht die rechtlichen Voraussetzungen oder sind teilweise sogar völlig falsch. Die SCHUFA wälzt das Problem dann auf Sie ab und verweist darauf, dass Sie sich mit dem Urheber auseinandersetzen sollen. Das sollten Sie sich nicht gefallen lassen. Viele Einträge sind rechtlich angreifbar und können mithilfe eines Anwalts leicht gelöscht werden.

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Die Bonitätsprüfung: Was ist das?

Bei der Bonitätsprüfung prüft ein potenzieller Vertragspartner, ob Sie vertrauenswürdig sind. Er fragt sich, ob Sie wohl Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen werden, wenn er mit Ihnen ein Vertragsverhältnis eingeht. Durch die Bonitätsprüfung oder auch Kreditwürdigkeitsprüfung erhofft er sich Rückschlüsse darauf. Das Problem dabei ist aber, welche Datengrundlage er dafür hinzuzieht. Meist dienen hierfür die Datenbanken der SCHUFA, die aber häufig nicht aktuell und teils fehlerhaft sein können.

Sie haben dabei keinen Einfluss darauf, welche Daten von Ihnen erfasst und abgefragt werden. Ob Sie einen Kredit erhalten oder ein Vermieter Ihnen eine Wohnung überlässt, hängt dann an verschiedenen Kriterien. Dazu gehören beispielsweise:

  • Kreditgeschichte: das beinhaltet häufig z. B. auch illegale Negativeinträge
  • Einkommen und Beschäftigungsverhältnis: auch, wie lange und stabil es ist
  • Bereits bestehende Schulden und sonstige Zahlungsverpflichtungen

Warum ist die Bonitätsprüfung ein Problem?

Die Prüfung ist für sich genommen nicht so sehr das Problem. Wer Ihnen einen Kredit geben soll, hat schließlich ein berechtigtes Interesse daran, dass Sie auch in der Lage sind, das Darlehen zurückzuzahlen. Das Problem sind eher die Geschäftspraktiken der Auskunfteien. Die größte und bekannteste in Deutschland ist die SCHUFA. Die dort hinterlegten Daten haben aber keinerlei Anspruch darauf, richtig oder aktuell zu sein.

Sie haben dabei außerdem auch kein Mitspracherecht. Wenn jemand bei der SCHUFA einen negativen Eintrag über Sie hinterlässt, erfahren Sie das nicht einmal. Bei einer Bonitätsprüfung spielt es dann auch keine Rolle, ob ein solcher Eintrag rechtmäßig war. Gegenüber einem potenziellen Kreditgeber oder einem Vermieter ist Ihre Kreditwürdigkeit dann automatisch beschädigt. Die SCHUFA prüft nicht, ob Sie im Recht sind.

Vor Bonitätsprüfung Daten abfragen und Score verbessern

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Eine Kreditwürdigkeitsprüfung kann weitreichende Folgen haben. Da ist es überaus ärgerlich, wenn SCHUFA-Einträge vorliegen, von denen Sie gar nichts wussten.

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Falsche, ungerechtfertigte und veraltete Negativeinträge kommen häufig vor und können Ihrer Finanzplanung einen deutlichen Strich durch die Rechnung machen.

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Mit anwaltlicher Hilfe können sogar rechtmäßige Einträge gelöscht werden, da häufig Formfehler vorliegen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Daten zur eigenen Kreditwürdigkeit prüfen!

Zwar hält die Generalanwaltschaft am Europäischen Gerichtshof das SCHUFA-Scoring insgesamt für rechtswidrig. Wenn Sie heute einen Kredit brauchen, hilft Ihnen das im Moment aber nicht. Wenn Sie also erwarten, dass in nächster Zeit bei Ihnen eine Bonitätsprüfung durchgeführt werden könnte, sollten Sie vorsorgen. Der erste Schritt hierzu ist abzufragen, welche Daten über Sie vorliegen. Hierfür darf die SCHUFA auch keine Gebühren verlangen.

Sie haben nach Artikel 15 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ein Recht darauf, eine Datenkopie zu erhalten. Diese muss alle über Sie hinterlegten Informationen enthalten und außerdem darüber aufklären, an wen diese Daten weitergegeben wurden. Einige Verbraucher berichten, dass bereitgestellte Datenkopien nicht stets vollständig oder DSGVO-konform erscheinen. Ein Schreiben vom Anwalt kann hier schnell den nötigen Nachdruck erzeugen.

Im Vorfeld einer Bonitätsprüfung Einträge überprüfen lassen

Sollten sich Negativeinträge auf Ihren SCHUFA-Score niederschlagen, können Sie das im Vorfeld einer Bonitätsprüfung bereinigen lassen. So erhöhen Sie die Chancen, einen Kredit zu erhalten oder machen das überhaupt erst möglich. Viele negative Einträge können im Vorfeld einer Bonitätsprüfung mit dem richtigen rechtlichen Vorgehen effektiv gelöscht werden. Hierzu gibt es einige Angriffspunkte, mit denen unsere Experten arbeiten können, um Ihren SCHUFA-Score zu verbessern.

Wichtige rechtliche Faktoren sind unter anderem:

  • Lagen im Vorfeld die rechtlichen Voraussetzungen vor, um überhaupt einen Eintrag vorzunehmen?
  • Wurden die datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Löschfristen eingehalten?
  • Liegen faktisch falsche Daten vor, die unverzüglich gelöscht werden müssten?

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Bonitätsprüfung unterscheidet nicht zwischen rechtmäßigen und ungerechtfertigten Einträgen

Ob ein Eintrag gerechtfertigt ist oder nicht, spielt bei der Bonitätsprüfung eine untergeordnete Rolle. Ein potenzieller Vertragspartner, der Sie überprüfen lässt, wird alleine durch den Eintrag wahrscheinlich bereits abspringen. Die gute Nachricht ist aber, dass Sie sowohl illegale als auch rechtmäßige SCHUFA-Einträge löschen lassen können. Um überhaupt erst einen Eintrag über Sie vornehmen zu dürfen, müssen diverse rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Diese werden häufig ignoriert. Das ist in der Folge vom Anwalt angreifbar und ermöglicht die Löschung des Eintrags. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die ursprüngliche Forderung muss mindestens zweimal schriftlich und im Abstand von mindestens 4 Wochen gemahnt worden sein.
  • In der Mahnung muss ein negativer SCHUFA-Eintrag angedroht worden sein.
  • Die Forderung darf von Ihnen nicht bestritten worden sein.

Löschfristen werden nicht immer eingehalten

Je nach Art des Eintrags bestehen bestimmte Löschfristen. Auch darüber sollten Sie sich Auskunft erteilen lassen. Sind Löschfristen nämlich bereits abgelaufen, lassen sich Einträge besonders effektiv angreifen. Die kürzeste Frist besteht dabei nach Artikel 17 DSGVO bei ungerechtfertigten SCHUFA-Einträgen. Diese müssen unverzüglich gelöscht werden.

Bonitäts- und Kreditanfragen Ihrerseits dürfen maximal 12 Monate lang gespeichert werden. Bereits getilgte Kredite sowie beendete Mahn- und Inkassoverfahren unterliegen einer Löschfrist von 36 Monaten. Am längsten dürfen Daten zur Privatinsolvenz gespeichert werden. Je nachdem, um welche Daten es geht, kann die Frist hier zwischen 72 und 120 Monaten liegen.

„Durch die anwaltliche Unterstützung ist mein SCHUFA Score wieder positiv.“

– Adrian W.

Fazit: Vor Bonitätsprüfung als Privatperson anwaltlichen Rat einholen

Von der Bonitätsprüfung kann abhängen, ob Sie eine Wohnung mieten dürfen, einen Kredit erhalten oder Sie ein Auto leasen können. Es gibt auch noch viele andere Situationen, in denen Ihre Kreditwürdigkeit überprüft wird. Sollten sich dann negative Einträge finden, ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie nicht erhalten, was Sie möchten, weil ihre Vertrauenswürdigkeit diskreditiert ist. Dagegen sollten Sie rechtlich vorgehen.

Von der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Einträgen über diverse Formalia bis hin zu den Löschfristen haben unsere spezialisierten Anwälte viele Angriffspunkte. So können wir die Löschung negativer Einträge durchsetzen und Ihren Score bereinigen – unabhängig davon, ob der Eintrag berechtigt war oder nicht. Nutzen sie gleich unsere kostenlose Erstberatung, um sich über alle rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären zu lassen.

Häufige Fragen zur Bonitätsprüfung

Ja, das geht und das sollten Sie auch tun. Es ist zwar lästig, falsche SCHUFA-Einträge treten aber so häufig auf, dass Sie die Kontrolle über Ihre Daten im Blick haben sollten. Lassen Sie sich hierfür allerdings keine Gebühren gefallen. Mindestens einmal im Jahr sind Auskunfteien nach Artikel 15 DSGVO verpflichtet, Ihnen eine vollständige Datenkopie zur Verfügung zu stellen.

Diese muss auch alle Daten enthalten. Dazu gehören nicht nur die Einträge selbst, sondern auch deren Löschfristen. Außerdem muss die Auskunftei Sie darüber aufklären, wer Ihre Daten abgefragt hat. Sie müssen nämlich datenschutzrechtlich gesehen zumindest in der Lage sein, zu wissen, in wessen Händen sich Ihre Daten befinden.

In erster Linie sind das Banken. Dabei geht es nicht zwangsläufig immer rein um Ihre Kreditwürdigkeit. Kreditinstitute haben auch ein Interesse daran, dass ihre eigenen Darlehen bedient werden. Deshalb melden sie laufende Kredite an die SCHUFA. Wenn Sie nun einen neuen Kredit bei einer anderen Bank beantragen, weiß diese direkt, dass Sie auch noch einen anderen laufenden Kredit haben.

Damit soll verhindert werden, das Kriminelle bei vielen Banken gleichzeitig hohe Kredite aufnehmen und dann mit dem Geld untertauchen. Außerdem soll verhindert werden, dass Verbraucher sich zu viele Schulden auflasten, die sie am Ende nicht mehr zurückzahlen können. Die Kontrollfunktion der Auskunfteien ist also eigentlich sinnvoll. Viele Praktiken sind allerdings verbraucherschutzrechtlich bedenklich.

Eine Bonitätsprüfung kann darüber hinaus beispielsweise von einem potenziellen Vermieter durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob Sie die regelmäßigen Mietzahlungen leisten können. Hier kann es aber auch sein, dass er verlangt, dass Sie selbst die Auskunft einholen und dann weitergeben.

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Bonitätsprüfung immer dann wahrscheinlich ist, wenn Sie einen Vertrag schließen wollen, der für Sie mit langfristigen, regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen einhergeht. Diese müssen nicht zwangsläufig sehr hoch sein. So ist es beispielsweise auch möglich, dass ein Mobilfunkanbieter eine Bonitätsprüfung vornimmt, bevor er Ihnen einen Vertrag gibt.

Nein. Dass Unternehmen und Privatpersonen über Sie bei der SCHUFA Informationen einholen, ist rechtens. Außerdem werden Sie darüber nicht aufgeklärt. Dass jemand Ihre Kreditwürdigkeit geprüft hat, erfahren Sie erst im Nachhinein und es lässt sich ohnehin nicht rückgängig machen. Sie können aber aktiv dafür sorgen, dass es bei einer Bonitätsprüfung keine Überraschungen gibt.

Machen Sie regelmäßig von Ihrem Recht nach Artikel 15 DSGVO Gebrauch, eine Datenkopie aller von Ihnen hinterlegten Informationen anzufordern. Sollten sich unrechtmäßige Negativeinträge finden, können Sie diese mit einem SCHUFA-Anwalt leicht löschen lassen. Das gilt auch für gerechtfertigte Einträge, weil häufig juristische Formfehler vorliegen, die auch diese angreifbar machen. Nutzen Sie am besten gleich unsere kostenlose Erstberatung.

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