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Der Abgasskandal: alle wichtigen Infos auf einen Blick

Wie Sie Schadensersatzansprüche im Abgasskandal durchsetzen

  • Schadensersatz: bis zu 15% des Kaufpreises
  • Keine Fahrzeugrückgabe erforderlich
  • Schadensersatz trotz bereits verkauftem Auto

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Der Abgasskandal kommt nicht zur Ruhe. Klar ist, dass Millionen von Dieselfahrzeugen von Autoherstellern systematisch manipuliert wurden, um einen geringeren Schadstoffausstoß auf dem Prüfstand vorzutäuschen. Im Straßenbetrieb werden die gesetzlich erlaubten Stickoxid-Grenzwerte deutlich überschritten. Die Folgen sind Wertverluste der Fahrzeuge, höhere Umweltbelastungen, verpflichtende Rückrufe, Fahrverbote in Innenstädten und sogar die Stilllegungen ganzer Modellreihen. Die juristische Aufarbeitung ist komplex, bietet getäuschten Verbrauchern aber gute Optionen für den Ersatz Ihrer Schäden.

Bekannt aus:

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Eilmeldung vom 26. Juni 2023: BGH-Urteil erleichtert Schadensersatz im Dieselskandal

Seit dem 26. Juni 2023 senkt das lang erwartete Dieselskandal-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die Hürden für die Durchsetzung von Schadensersatz erheblich. Millionen Dieselfahrer, die ihr Fahrzeug nach 2013 gekauft haben, können ab sofort von ihren Herstellern einen pauschalen Schadensersatz von bis zu 15 Prozent einforden. Die erforderliche Beweisführung wurde deutlich vereinfacht: Der Nachweis vorsätzlicher Sittenwidrigkeit oder teurer Gutachten ist nicht mehr erforderlich.

Konkret bedeutet das für Sie:

  • Durch das BGH-Urteil erhalten Sie von Herstellern Schadensersatz so einfach wie nie zuvor.
  • Pauschaler Schadensersatz von bis zu 15 Prozent ohne Nachweis vorsätzlicher Sittenwidrigkeit.
  • Sie müssen ihr Fahrzeug nicht zurückgeben, um Schadensersatz zu erhalten.

Wir haben bereits vor dieser bahnbrechenden Entscheidung Tausende Erfolge für Dieselfahrer erzielt. Mit unserer einfach zu bedienenden, kostenlosen Online-Überprüfung Ihres Fahrzeugs stellen Sie in nur 2 Minuten fest, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist.

Der Abgasskandal im Komplett-Überblick

Der Abgasskandal ist durch die zahllosen betroffenen Modelle sowie die komplexe Rechtsprechung auf deutscher und europäischer Ebene für Verbraucher schwierig zu durchblicken.

Der folgende Beitrag fasst die wichtigsten Informationen nach Themenschwerpunkten zusammen und verschafft Ihnen einen Überblick über die juristische Lage und Ihre Möglichkeiten gegen die Konzerne vorzugehen.

  • Ihre rechtlichen Optionen im Abgasskandal
  • Vom Abgasskandal betroffene Hersteller, Modelle und Motoren
  • Aktuelle Rechtsprechung im Abgasskandal
  • Juristische Feinheiten: Verjährung, Widerruf, Finanzierung, Rechtsschutz

Ihre rechtlichen Optionen im Diesel-Abgasskandal

Grundsätzlich stehen betroffenen Autofahrern im Abgasskandal drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Auto zurückgeben und Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung erhalten
  • Fahrzeug behalten und Schadensersatz in Höhe von bis zu 25% des Kaufpreises erhalten
  • Fahrzeug eintauschen gegen ein gleichwertiges mangelfreies Ersatzfahrzeug

Fordern auch Sie im Dieselskandal Entschädigung für Ihr manipuliertes Fahrzeug. Wir haben bereits zahlreichen Mandanten im Abgasskandal zu Entschädigungen verholfen. Die Erfolgsaussichten für getäuschte Dieselfahrer sind besser denn je. Das liegt auch an verbraucherfreundlichen Entwicklungen vor dem BGH und dem EuGH.

Mein Fall schien hoffnungslos, da der Anwalt aus meiner Stadt nicht weiterhelfen konnte. So recherchierte ich im Internet und fand heraus, dass es spezialisierte Anwälte in Bereich Dieselskandal gibt. Ich beauftragte die Kanzlei "Decker & Böse" und bin über den Ausgang sehr zufrieden.

­– Frank M.

Fahrzeug zurückgeben

Wenn Sie das Vertrauen in den Autobauer verloren haben, können Sie den Kauf rückabwickeln und erhalten den Preis Ihres Fahrzeuges. Abgezogen wird davon nur eine Nutzungspauschale für bereits von Ihnen gefahrene Kilometer. Häufig fällt diese aber nicht allzu stark ins Gewicht. Für Alt-Fahrzeuge mit Kilometerstand über 300.000 lohnt sich die Variante aber weniger.

Besonders im Fall von neueren Fahrzeugen kann der Tausch gegen ein mangelfreies, gleichwertiges Auto attraktiv sein. Dabei wäre aber Voraussetzung, dass der Hersteller garantieren kann, dass das neue Fahrzeug nicht ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist. Ein entsprechendes Angebot prüfen wir dann gründlich im Einzelfall.

Fahrzeug behalten

Viele Verbraucher möchten Ihr Fahrzeug behalten. Immerhin haben Sie es ja auch aus guten Gründen gekauft. Der Wertverlust ist trotzdem schmerzhaft und sollte entschädigt werden. Deshalb gibt es auch in diesem Fall die Möglichkeit, Schadensersatz einzuklagen. Dieser beläuft sich in der Regel auf eine Maximalsumme von 25% des ursprünglichen Kaufpreises.

Zieht man in Betracht, wie hoch die Investition in ein gutes Fahrzeug ist, kommen hier häufig fünfstellige Beträge zusammen. Im Vergleich: Die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage gegen VW erhielten gerade einmal etwas mehr als 3.000 Euro Entschädigung. Wer dagegen eine Individualklage geführt hatte, konnte in vielen Fällen deutlich mehr erstreiten.

Erfolge unserer Mandanten

Audi: LG Kassel
A8 4.2 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines A8 4.2 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG Köln
GLK 220 CDI

Der Daimler Konzern wird im Fall eines GLK 220 CDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Seat: LG Darmstadt
Alhambra 2.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Alhambra 2.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Audi: LG Koblenz
Q7 3.0 TDI

Der VW Konzern wird im Fall eines Q7 3.0 TDI in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
VW: LG Stade
Touran 2.0

Der VW Konzern wird im Fall eines Touran 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:
Mercedes-Benz: LG München
C 220 CDI 2.0

Der Daimler Konzern wird im Fall eines C 220 CDI 2.0 in der 1. Instanz zur Zahlung eines Schadenersatzes verurteilt.

Entschädigung:

Vom Abgasskandal betroffene Hersteller, Modelle und Motoren

2015 wurde bekannt, dass Volkswagen Millionen von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet hatte, um deren Schadstoffemissionen zu manipulieren. Dabei konnte niemand ahnen, dass dies nur die Spitze des Eisbergs in einem weltweiten Abgasskandal sein würde. Mittlerweile ist das Ausmaß zumindest im Ansatz bekannt: Millionen getäuschter Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz.

Nahezu alle großen Fahrzeughersteller sind in irgendeiner Form in den Abgasskandal verwickelt. Es kommen sogar heute immer noch neue, für die Autohersteller belastende Tatsachen ans Tageslicht. Gängige Praxis ist in allen Fällen das Verbauen von Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung. Diese erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet.

Hintergrund: Abgasreinigung wurde auf verschiedene Arten manipuliert

Befindet sich das Auto auf dem Prüfstand, wird die Abgasreinigung so manipuliert, dass während des Testbetriebs alle relevanten gesetzlichen Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden. Das Auto wirkt sauber. Im Realbetrieb auf der Straße werden die erlaubten Schadstoffwerte dagegen deutlich überschritten. Die Autobauer wehren sich gegen den Vorwurf mit allerlei Schutzbehauptungen.

Für Experten ist aber klar, dass es sich dabei um vorsätzlich in Verkehr gebrachte, illegale Abschalteinrichtungen handelt. Gemessen am technischen Know-how der Autobauer erscheint es naiv anzunehmen, diese Vorrichtungen seien nicht zur Manipulation der Emissionswerte entworfen worden. So sehen es auch deutsche Gerichte, die schon zugunsten zahlreicher Verbraucher geurteilt haben.

Volkswagen-Abgasskandal: erster manipulierter Diesel stammt aus Wolfsburg

VW war der Autohersteller, der den Abgasskandal überhaupt erst auslöste. Seit 2015 ist der Konzern mit der Aufarbeitung beschäftigt und noch immer ist das endgültige Ausmaß von „Dieselgate“ nicht vollständig aufgeklärt. Viele betrogene VW-Fahrer haben bereits Schadensersatz erhalten und noch immer sind zahlreiche Verfahren an deutschen Gerichten anhängig.

Nachdem zunächst nur der vielfach auch bei Volkswagen-Töchtern verbaute EA189-Motor als betroffen galt, kommt der Nachfolgemotor EA288 nun ebenfalls dazu. Der Abgasskandal bei VW ist somit auch nach mehreren Jahren noch immer nicht vorbei. Vielmehr rollt durch neue Entwicklungen vor dem Europäischen Gerichtshof sogar eine weitere Klagewelle auf den Wolfsburger Autokonzern zu.

Thermofenster bei VW zeigen die Uneinsichtigkeit des Konzerns

Nachdem VW bereits der Manipulation mit illegalen Abschalteinrichtungen überführt wurde, änderte man das Vorgehen. Dabei ging man aber nicht dazu über, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, sondern manipulierte einfach anders. Abgeschaut hatte man sich die sog. Thermofenster unter Umständen bei Mercedes.

Die Vorrichtungen sind ebenfalls Abschalteinrichtungen, die aber auf Temperatur reagieren. Bei den Umgebungsbedingungen auf den Testständen der Zulassungsbehörden und des Kraftfahrt Bundesamtes passen die Werte. Durch den Durchschnitt der Außentemperaturen über das Jahr, werden die Grenzwerte jedoch teilweise um ein Zigfaches überschritten.

Daimler ähnlich tief in den Abgasskandal verwickelt wie VW

Auch im Abgasskandal um die Daimler AG und deren Premiummarke Mercedes-Benz sind sowohl PKW als auch Nutzfahrzeuge betroffen. Hier wurden systematische und gezielte Manipulationen der Abgasanlage festgestellt. Von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft wurde bereits ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro gegen Daimler verhängt.

Der Konzern hat im Juni 2017 freiwillig drei Millionen Fahrzeuge wegen erhöhter Schadstoffwerte zurückgerufen. Viele Besitzer von Mercedes-Fahrzeugen sind bereits erfolgreich mit Schadensersatzklagen gegen Daimler vor Gericht gezogen. Dazu kommen neue Entwicklungen auf europäischer Ebene zu den sog. Thermofenstern, die neben Mercedes mindestens auch VW betreffen.

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Neue Gutachten 2021: Mercedes Abgasskandal nicht zu Ende

Im November 2021 kam ein neues Gutachten im Dieselskandal zu folgendem Ergebnis: Daimler hat in der Motorsteuerungssoftware einer Diesel-Variante insgesamt acht mutmaßlich unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Dazu gehören auch die Thermofenster, die von Generalanwalt Rantos am EuGH bereits als eindeutig illegal gebrandmarkt wurden.

Das wird eine neue gewaltige Klagewelle lostreten. Vor dem BGH wird nämlich gerade ein vergleichbarer Sachverhalt gegen VW verhandelt. Die Richter warten die Entscheidung aus Luxemburg aber noch ab. Deshalb ist davon auszugehen, dass der BGH dem Signal aus Europa folgen wird. Für getäuschte Verbraucher steigen die ohnehin schon guten Klagechancen damit nochmal immens.

Audi als Volkswagentochter tief im Abgasskandal

Auch Audi, der Tochterkonzern von Volkswagen, ist in den Abgasskandal verwickelt. Der Fahrzeughersteller aus Ingolstadt hat flächendeckend illegale Abschalteinrichtungen in Diesel-Motoren verbaut. Insgesamt sind mehr als 850.000 Audi-Fahrzeuge betroffen. Bereits seit 2016 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) immer wieder Rückrufaktionen für betroffene Audi-Fahrzeuge angeordnet.

2018 ordnete das KBA einen Zwangsrückruf für 130.00 Audi-Fahrzeuge an. Betroffen davon waren unter anderem die Modelle. A3, A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6. Immer mehr Gerichte verurteilen Audi bzw. VW wegen des Abgasbetrugs im Dieselskandal zur Zahlung von Schadensersatz.

Porsche mit bei Audi entwickelten Motoren betroffen

Auch der Luxus-Sportwagenhersteller Porsche, ein Tochterunternehmen der Volkswagen AG, ist in den Abgasskandal verwickelt. Porsche-Besitzer trifft der Abgasskandal besonders hart, denn der massive Wertverlust ist bei den hochpreisigen Luxusfahrzeugen von Porsche noch größer als bei anderen Fahrzeugen.

Vom Porsche-Dieselgate sind die Motoren EA897 (3,0 Liter) und EA898 (4,2 Liter) mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 betroffen. Diese Motoren wurden von der Konzernschwester Audi entwickelt und in verschiedenen Premiumfahrzeugen der VW-Marken verbaut. Um sich gegen die enormen Wertverluste zu wehren, empfehlen wir prüfen zu lassen, ob Sie betroffen sind.

„Obwohl wahrscheinlich sehr viele Kläger bei der Kanzlei sind, ist die Bearbeitung sehr ordentlich. Natürlich gibt es Wartezeiten und telefonische Kontaktaufnahme kann schon mal etwas dauern. Aber im Rückblick ist die geleistete Arbeit sehr zufriedenstellend!“

– Daniel M.

Schwedischer Autobauer Volvo im Abgasskandal mit Thermofenstern

Auch der schwedische Autohersteller Volvo wurde vom Abgasskandal erfasst. Bei Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) wurde festgestellt, dass Volvo mithilfe von Thermofenstern systematisch Fahrzeuge manipuliert hat. Diese regulieren die Abgasreinigung anhand der Außentemperatur, weshalb die oben bei VW und Mercedes dargestellten Entwicklungen für Volvo-Besitzer äußerst interessant sind.

Bei den manipulierten Volvo Fahrzeugen handelt es sich um die Modelle Volvo XC60 2,0 Liter der Abgasnorm Euro 5 und Volvo S90 4D mit 2,0 Liter der Abgasnorm Euro 6d. Zahlreiche weitere Modelle sind verdächtig ebenfalls über illegale Abschalteinrichtungen zu verfügen. Wir erwarten massiv verbesserte Klagechancen für die kommenden Jahre.

Skoda – VW Motoren EA189 und EA288 belasten die Tschechen

Die tschechische VW-Tochter Skoda ist ebenfalls in den Abgasskandal verwickelt. So drohen auch Skoda-Diesel-Fahrern Rückrufaktionen, Stilllegungen, Wertverluste und Fahrverbote in deutschen Städten. Skoda verbaute die VW-Motoren EA189 und EA288 in vielen seiner Fahrzeuge. Alle Fahrzeuge mit diesen Motortypen wurden wahrscheinlich manipuliert.

Bereits 2016 wurden circa 280.000 Skoda-Fahrzeuge mit EA189 Motor zurückgerufen. Mit einem weiteren Rückruf für Skoda-Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA288 ist jederzeit zu rechnen. Wir empfehlen betroffenen Verbrauchern nicht abzuwarten und stattdessen den Rat eines spezialisierten Anwalts im Dieselskandal einzuholen.

BMW: Überprüfungen im Abgasskandal dauern noch an

Auch BMW ist in den Abgasskandal verwickelt. Zwar behauptete der Konzern immer wieder, keine Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Doch das KBA forderte auch BMW auf, bei Fahrzeugen der 5er und 7er Reihe unzulässige Abschalteinrichtungen zu beseitigen. Das endgültige Ausmaß ist noch nicht absehbar. Wahrscheinlich werden weitere BMW-Modelle und Motoren der Manipulation überführt werden.

Zwar ist noch kein offizieller Rückruf ausgesprochen worden, aber das heißt nicht, dass nicht auch weitere BMW-Fahrzeuge vom Abgasskandal betroffen sind. Folgende BMW-Modelle stehen im Verdacht, manipuliert zu sein: 1er, 2er, 3er, 4er, X1, X3, X4, X5, X6. Gerne prüfen unsere spezialisierten Anwälte, ob Ihnen Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG zustehen.

Traditionsmarke Ford: Sammelklagen in den USA laufen bereits

Den US-amerikanischen Autobauer Ford hat der Abgasskandal ebenfalls erreicht. Welche Modelle von Ford manipuliert sind, ist noch nicht abschließend ermittelt. Im Fokus der Behörden stehen aktuell insbesondere die Modelle Ford Mondeo, C-Max und S-Max mit 2,0, Liter-TDI-Motor. Auch andere Ford-Fahrzeuge zeigen bei unabhängigen Abgastests erhöhte Schadstoffwerte.

Bisher wurden bei Ford zwei unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden. Eine dient der Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR), die andere führt zu einer Reduzierung der Wirksamkeit des NOx-Speicherkatalysators. In den USA läuft bedingt durch den Abgasskandal bereits eine Sammelklage gegen Ford.

Weitreichende Ansprüche für Verbraucher im Fiat Abgasskandal

Auch der italienische Autohersteller Fiat ist in den Abgasskandal verwickelt. Seit Ende 2020 steht fest, dass alleine in Deutschland mindestens 200.000 Fahrzeuge mit manipulierten Fiat-Motoren ausgestattet wurden. Im Mittelpunkt der Affäre steht vor allem der Fiat Ducato mit Mulitjet-Diesel. Er ist neben der Verwendung als Kastenwagen eine beliebte Basis für viele Wohnmobilhersteller.

Darüber hinaus sind weitere Marken des FCA-Konzerns wie Jeep, Alfa-Romeo und Iveco betroffen. In den USA zahlte Fiat bereits eine Strafe in Höhe von 700 Millionen Dollar. Auch in Deutschland wird gegen Stellantis (vormals Fiat Chrysler Automobile) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Toyota bereits mit hohen Strafzahlungen belastet

Der japanische Autobauer Toyota ist ebenfalls in den Abgasskandal verwickelt. In den USA wird Toyota vorgeworfen, systematisch gegen Vorschriften für Autohersteller im Zusammenhang mit dem „Clean Air Act“ verstoßen zu haben, indem der Hersteller seiner gesetzlichen Meldepflicht zu potenziellen Defekten und Rückrufen von Komponenten zur Abgaskontrolle nicht ausreichend nachgekommen ist.

Toyota musste in diesem Zusammenhang eine Strafe in Höhe von 180 Millionen US-Dollar zahlen. Es ist davon auszugehen, dass Toyota auch in Deutschland manipulierte Fahrzeuge auf den Markt gebracht hat und betroffene Toyota-Besitzer nun Entschädigungsansprüche gegen den Autohersteller haben.

Das sagen unsere Mandanten

E
Ertan A.

Ich bin begeistert. Ich habe in erster Instanz gewonnen und rund 32.000 Euro für meinen alten Diesel bekommen.

S
Sebastian S.

Ich hätte nicht gedacht, dass es doch noch Geld von VW gibt. Aber die Hartnäckigkeit dieser Kanzlei hat sich ausgezahlt.

J
Jan F.

Ich habe über 27.000 EUR zurückerhalten. Für mich war der Prozess gegen den Autohersteller ein voller Erfolg. 

J
Jessica H.

Gemeinsam mit den spezialisierten Anwälten von Decker & Böse habe ich mich erfolgreich gegen den Betrug des Autoherstellers gewehrt und über 13.400 EUR erhalten.

J
Jasmin G.

Beim Thema Abgasskandal ist die Kanzlei ein absoluter Experte. Ich bin mit dem Ausgang mehr als zufrieden.

A
Alessandra S.

Ich habe mit der Gegenseite einen Vergleich schließen können und bin dadurch mein manipuliertes Fahrzeug ohne Verlust losgeworden.

Groupe PSA (Citroen, Peugeot, DS, Opel, Vauxhall)

Inzwischen steht fest, dass auch der PSA-Autokonzern mit seinen Automarken Citroen, DS, Opel, Peugeot und Vauxhall tief in den Abgasskandal verwickelt ist. Französische Ermittler haben bei der Auswertung interner Papiere von PSA herausgefunden, dass in vielen Fahrzeugen illegale Abschalteinrichtungen verbaut wurden.

Die systematische Manipulation bei neueren Fahrzeugen sollte zudem ganz bewusst verheimlicht werden. Im Sommer 2021 wurde ein offizielles Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen PSA eingeleitet. Dem Unternehmen wird im Dieselskandal vorgeworfen, Käufer von älteren Euro-5-Dieselfahrzeugen wie auch neueren Euro-6-Fahrzeugen getäuscht zu haben. Betroffen sind mindestens die Baujahre 2009 bis 2015.

Zahlreiche Wohnmobile durch häufig gleiche Fahrzeug-Basis betroffen

Der Wohnmobil-Abgasskandal betrifft Reisemobile und Camper, in denen ein Dieselmotor mit unzulässiger Abschalteinrichtung verbaut ist. Betroffenen droht für Ihre sehr teuren Wohnmobile ein massiver Wertverlust. Weil die überwiegende Anzahl aller Wohnmobile mit Dieselmotoren ausgestattet wird, ist das Ausmaß das Schadens riesig.

Verdächtig sind Reisemobile mit Motoren unter anderem von VW, Fiat, Mercedes-Benz, Iveco, Peugeot und Citroen. Somit sind Modelle von nahezu allen namhaften Wohnmobil-Ausrüstern betroffen, da diese vorgefertigte Motoren von den großen Autoherstellern beziehen.

Im Abgasskandal Schadensersatz durchsetzen

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Sie sind nicht sicher, ob auch Ihr Fahrzeug in den Abgasskandal verwickelt ist? Millionen Verbraucher sind betroffen.

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Unsere spezialisierten Anwälte prüfen unverbindlich Ihre Erfolgschancen und wie viel Entschädigung Ihnen im Abgasskandal zusteht.

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Höchstrichterliche Urteile gegen Abgasskandal-Diesel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Abgasskandal bereits festgestellt, dass Halter von Fahrzeugen mit illegalen Abschalteinrichtungen Entschädigungen erhalten müssen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich ebenfalls verbraucherfreundlich positioniert. Diese Ausrichtungen haben zwar nicht automatisch Bindung für vorgelagerte Instanzen, entwickeln aber eine deutliche Signalwirkung.

Auch unsere spezialisierten Anwälte haben bereits vielen tausend Mandanten im Abgasskandal zu ihrem Recht verholfen. Unsere Erfahrung im Abgasskandal zeigt: Die Gerichte entscheiden immer verbraucherfreundlicher und die Erfolgschancen für Entschädigungszahlungen sind besser denn je. Hier finden Sie auch unsere Detailseite zu aktuellen Entwicklungen bei Diesel-Urteilen.

Individualklage im Abgasskandal mit hohen Entschädigungszahlungen

Sie haben im Abgasskandal gute Optionen und ebenso gute Erfolgsaussichten, wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist. Die juristischen Feinheiten Ihrer Möglichkeiten erklären wir Ihnen gerne im Detail und geben Ihnen eine gute Entscheidungsgrundlage. Wenn Sie sich für eine Klage entscheiden, können Sie Schadensersatzansprüche gegen die Autobauer durchsetzen.

Dabei haben Sie die Möglichkeit Ihr Fahrzeug zu behalten und eine Entschädigung in Höhe von bis zu 25% des Kaufpreises zu erhalten. Außerdem können Sie auch ein mangelfreies gleichwertiges Ersatzfahrzeug erhalten und sogar den Kauf komplett rückabwickeln. Wir setzen Ihre Verbraucherrechte gegen die Konzerne für Sie durch. Fordern Sie unsere kostenlose Erstberatung an.

Häufige Rückfragen unserer Mandanten zum Abgasskandal

Wenn Sie sich im Abgasskandal für eine Klage gegen den Autohersteller entscheiden, brauchen Sie sich keine Sorgen um ausufernde Kosten machen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel problemlos die anfallenden Verfahrens- und Anwaltskosten.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, ob für Sie die Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung im Abgasskandal besteht. Ist eine Prozesskostenfinanzierung möglich, werden die anfallenden Kosten übernommen. Gewinnen Sie den Prozess, erhalten Sie die gesamte Entschädigungssumme abzüglich einer kleinen Provision für den Prozesskostenfinanzierer.

Der Widerrufsjoker ist eine sehr gute Möglichkeit für Diesel-Fahrer, sich vor möglichen Wertverlusten und Stilllegungen zu schützen – selbst wenn das Auto gar nicht vom Abgasskandal betroffen ist. Auch wenn Ihr Dieselauto über keine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, ist das Fahrzeug indirekt vom Dieselskandal betroffen.

Der Grund ist: Fahrverbote in deutschen Städten werden ausgeweitet und Dieselfahrzeuge haben mittlerweile insgesamt enorme Wertverluste wegen des allgemeinen Imageverlustes der Antriebstechnologie im Abgasskandal erfahren.

Wenn Sie Ihr Auto als Verbraucher bei einer Bank finanziert oder geleast haben, steht Ihnen ein unbefristetes Widerrufsrecht zu, wenn der Finanzierungsvertrag Fehler enthält. Durch häufige Formfehler können Sie den gesamten Vertrag rückabwickeln. Sie können Ihr Fahrzeug zurückgeben und erhalten alle bisher gezahlten Raten abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet.

Der Widerruf eines fehlerhaften Finanzierungsvertrages ist auch dann möglich, wenn Ihr Auto gar nicht vom Dieselskandal betroffen ist. Denn es kommt ausschließlich auf den Fehler im Finanzierungsvertrag an – ob das Fahrzeug einen Mangel hat oder manipuliert wurde, ist dann unerheblich. Sprechen Sie uns auf den Widerrufsjoker an.

Nicht nur Autohersteller, sondern auch Autozulieferer sind in den Abgasskandal verwickelt. Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt schon länger gegen ehemalige Spitzenmanager von Continental wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug.

2021 sind die Ermittlungen nochmals ausgeweitet worden. Inzwischen richten sich die Untersuchungen gegen vier ehemalige Top-Führungskräfte des Autozulieferers. In der Vergangenheit hatten Verdachtsmomente gegen sieben Ingenieure und zwei Projektleiter bereits zu Razzien bei Continental geführt.

Auch der Autozulieferer Bosch ist in den Abgasskandal verwickelt. Bosch musste bereits im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Bußgeld in Höhe von 90 Millionen Euro wegen der fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht bezahlen.

Im Zuge der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurde bekannt, dass Bosch etwa 17 Millionen Geräte an Autohersteller ausgeliefert hat, deren Software teilweise unzulässige Abschalteinrichtungen enthielten. Laut Staatsanwaltschaft war dies der Grund dafür, dass die jeweiligen Fahrzeuge mehr Stickoxide ausstießen, als zulässig war.

Der Abgasskandal umfasst nahezu alle Hersteller. Zahlreiche Diesel-Modelle sind mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Es gibt bereits mehrere Rückrufe vom Kraftfahrt-Bundesamt sowie den Autoherstellern und immer noch kommen neue Rückrufaktionen im Abgasskandal hinzu.

Unabhängige Messungen im Dieselskandal zeigen: Viele Fahrzeuge, die noch nicht zurückgerufen wurden, stoßen im Realbetrieb wesentlich mehr Schadstoffe aus, als auf dem Prüfstand und die erlaubten Grenzwerte werden im Straßenverkehr deutlich überschritten.

Auch weitere Modelle werden mit der Zeit vom Abgasskandal erfasst werden und es werden immer neue Rückrufe hinzukommen. Ein Ende des Abgasskandals ist vorerst noch nicht in Sicht. Die Autohersteller halten sich weiterhin bedeckt und spielen auf Zeit.

Um zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, können Sie einfach unseren praktischen Diesel-Check durchführen. Alternativ können Sie sich direkt bei uns melden und unsere kostenlose Erstberatung anfordern. Wir melden uns im Regelfall im Laufe eines Werktages bei Ihnen zurück und können gleich prüfen, ob Sie betroffen sind.

Das kommt darauf an. In vielen Fällen hat die Frist noch nicht einmal begonnen. Die sog. kenntnisabhängige Frist von drei Jahren läuft nämlich erst ab dem Zeitpunkt Ihrer Kenntnis. Diese bezieht sich aber nicht auf den Abgasskandal allgemein, sondern Ihre konkrete Betroffenheit.

Deshalb reicht laut BGH auch nicht die mediale Berichterstattung aus, um die Frist beginnen zu lassen. Anders ist das bei der kenntnisunabhängigen Verjährung und dem sog. Restschadensersatzanspruch. Dieser entsteht bei vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung und erstreckt sich auf zehn Jahre ab Fahrzeugkauf.

In jedem Fall ist es wichtig den Einzelfall zu prüfen. Besonders die Frage nach dem konkreten Beginn der Verjährung muss juristisch beurteilt werden. Das übernehmen wir für Sie und geben Ihnen eine konkrete Einschätzung der rechtlichen Lage.

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