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Kündigungsrecht bei Darlehen: Alle Informationen auf einen Blick

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Es gibt viele Gründe, warum Darlehensnehmer ihr Kündigungsrecht bei Darlehen vorzeitig ausüben wollen. Egal, ob Immobiliendarlehen, Autokredit oder andere Darlehensverträge: Bei einer Kündigung kann Ihnen viel Geld verlorengehen. Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Rechte bei der Darlehenskündigung sowie zum Sonderkündigungsrecht und Sondertilgungsrecht von Darlehen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie dabei durch gute Beratung viel Geld sparen können.

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Kündigungsrecht bei Darlehen: Welche Regeln gelten?

Hohe Zinsen, neue Lebenssituation oder Umschuldung – es gibt gute Gründe, warum viele Darlehensnehmer ihren Darlehensvertrag kündigen wollen. Das ordentliche Kündigungsrecht von Darlehen ist in § 489 BGB geregelt und richtet sich insbesondere nach den festgesetzten Zinsen und der Laufzeit. Dieses Recht ermöglicht es Darlehensnehmern, ihre finanzielle Flexibilität zu bewahren, indem sie unter bestimmten Bedingungen ihre Verbindlichkeiten ohne erhebliche finanzielle Einbußen neu ordnen oder anpassen können.

Kündigungsrecht bei Darlehen mit variablen Zinsen

Darlehen, bei denen ein variabler Zinssatz vereinbart wurde, können gemäß BGB jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Beachten Sie in diesem Fall aber, dass Sie dann den offenen Darlehensbetrag innerhalb von zwei Wochen zurückzahlen müssen.

Kündigen Sie daher den Darlehensvertrag nur, wenn Sie den Darlehensbetrag zurückzahlen können. Erfolgt die Rückzahlung nicht innerhalb der zwei Wochen, wird der Darlehensvertrag so gestellt, als hätte es keine Kündigung gegeben. Die Kündigung wird unwirksam und der Darlehensvertrag läuft weiter.

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Kündigungsrecht bei Darlehen mit festen Zinsen

Wurde das Darlehen mit einem festen Zinssatz vereinbart, ist eine Kündigung schwieriger: Dann können Sie erst kündigen, wenn die sogenannte Zinsbindung, also die Zeit, für die der feste Zinssatz vereinbart wurde, endet. Dabei müssen Sie zusätzlich die einmonatige Kündigungsfrist beachten. 

Ein Beispiel: Endet die Zinsbindung zum 15. August 2022 und wollen Sie das Darlehen kündigen, muss die Kündigung beim Darlehensgeber spätestens bis zum 15. Juli 2022 eingegangen sein.

Sonderkündigungsrecht: Darlehen nach zehn Jahren kündigen

Darlehen mit Zinsbindung können allerdings spätestens zehn Jahre nach vollständigem Empfang gekündigt werden (Sonderkündigungsrecht BGB). Dann gilt eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Aber Achtung: Wird zwischenzeitlich eine neue Vereinbarung, beispielsweise zur Rückzahlung, getroffen, beginnen die zehn Jahre von Neuem zu laufen.

Voraussetzungen für die außerordentliche Kündigung eines Darlehens

Die außerordentliche Kündigung von Darlehensverträgen ist in § 490 BGB geregelt. Demgemäß kann ein Darlehensnehmer ein Darlehen unter folgenden Voraussetzungen außerordentlich kündigen:

  1. Es handelt sich um ein festverzinsliches Darlehen, das mit einem Grundpfandrecht (zum Beispiel einer Hypothek oder Grundschuld) gesichert wurde. 
  2. Es gibt ein berechtigtes Interesse des Darlehensnehmers für die Kündigung.  
  3. Seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sind mindestens sechs Monate vergangen.

Ein „berechtigtes Interesse“ für die außerordentliche Kündigung besteht laut BGB, wenn die Sache, die als Sicherheit für das Darlehen gilt, anderweitig verwertet werden muss. Beispielsweise wegen Ehescheidung oder Krankheit. Im Einzelfall werden dabei die Interessen von Darlehensnehmer und Darlehensgeber abgewogen.

Erfolge unserer Mandanten

Deutsche Bank: LG Essen

Das Landgericht Essen spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrags zu.

Sparkasse: LG Stuttgart

Das Landgericht Rostock spricht dem Darlehensnehmer aufgrund unzureichender Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrags zu.

ING DiBa: LG Mainz

Das Landgericht Mainz spricht dem Darlehensnehmer aufgrund unwirksamer Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrags zu.

Sparkasse: LG Berlin

Das Landgericht Berlin spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrags zu.

Commerzbank: LG Bonn

Das Landgericht Bonn spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrags zu.

Postbank: LG Wuppertal

Das Landgericht Wuppertal spricht dem Darlehensnehmer unzureichender Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung des Vertrags zu.

Außergerichtlicher Vergleich
Santander

Der Darlehensnehmer stimmt einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Vergleich in Höhe
Außergerichtlicher Vergleich
norisbank

Der Darlehensnehmer stimmt einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Vergleich in Höhe
Außergerichtlicher Vergleich
Targobank

Der Darlehensnehmer stimmt einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Vergleich in Höhe
Außergerichtlicher Vergleich
Deutsche Bank

Der Darlehensnehmer stimmt einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Vergleich in Höhe
Außergerichtlicher Vergleich
Santander

Der Darlehensnehmer stimmt einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Vergleich in Höhe
Außergerichtlicher Vergleich
PSD Bank

Der Darlehensnehmer stimmt einem außergerichtlichen Vergleich zu.

Vergleich in Höhe
Sparkasse: LG Rostock

Das Landgericht Rostock spricht dem Darlehensnehmer aufgrund falscher Berechnungsgrundlage eine Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Rückzahlung:
ING DiBa: LG Mainz

Das Landgericht Mainz spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Berechnungsgrundlage einen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

BBBank: LG Karlsruhe

Das Landgericht Karlsruhe spricht dem Darlehensnehmer aufgrund falscher Berechnungsgrundlage eine Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Rückzahlung:
Sparkasse: LG Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg spricht dem Darlehensnehmer aufgrund falscher Berechnungsgrundlage eine Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Rückzahlung:
Commerzbank: LG Bonn

Das Landgericht Bonn spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Berechnungsgrundlage einen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Deutsche Bank: LG Konstanz

Das Landgericht Konstanz spricht dem Darlehensnehmer aufgrund fehlender Berechnungsgrundlage einen Erlass der Vorfälligkeitsentschädigung zu.

Kündigungsrecht Darlehen: Vorfälligkeitsentschädigung

Wenn Sie ein Darlehen vorzeitig kündigen, hat die Bank einen Anspruch auf die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Das ist eine Art Schadensersatz für den Zinsgewinn, der der Bank durch die Kündigung zukünftig entgeht. Nur bei Sonderkündigung darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Dies bietet Ihnen als Darlehensnehmer unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, sich von Ihrem Kreditvertrag zu lösen, ohne die finanzielle Last der Vorfälligkeitsentschädigung tragen zu müssen, was besonders bei sinkenden Zinssätzen von Vorteil sein kann.

Außerordentliche Kündigung Darlehen: Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen

Bei Vorfälligkeitsentschädigungen ist Vorsicht geboten: Die Forderungen der Banken sind oft zu hoch. Bevor Sie bezahlen, lassen Sie daher Ihren Darlehensvertrag und die Vorfälligkeitsentschädigung von unseren spezialisierten Anwälten überprüfen. Wir beraten Sie kostenlos und sagen Ihnen, wie Sie die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden können. Eine Möglichkeit, komplett ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus Ihrem Darlehen auszusteigen, ist der Widerruf des Darlehens. Ob dies möglich ist, können wir Ihnen nach unserem Vertragscheck sagen. Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unverbindlich beraten und steigen Sie aus Ihrem teuren Vertrag aus.

Sondertilgungsrecht bei Darlehen: Welche Rechte haben Sie?

Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Zahlung auf ein Darlehen, insbesondere ein Immobiliendarlehen. Mit einer Sondertilgung verringern Sie die Restschuld und somit auch die Zinsen, die Sie auf ein Darlehen zahlen müssen. Außerdem verkürzen Sondertilgungen die Dauer der Immobilien- oder Baufinanzierung. Dadurch erhöhen Sie Ihre finanzielle Flexibilität und können langfristig erhebliche Beträge einsparen, was Ihnen ermöglicht, Ihr Eigentum schneller in vollem Umfang zu besitzen und weniger Zinslast über die Laufzeit des Darlehens zu tragen.

Gibt es ein gesetzliches Sondertilgungsrecht für Darlehen?

Ein Recht auf Sondertilgung gibt es nicht. Die meisten Darlehensgeber bieten aber Sondertilgungsmöglichkeiten an. Oft ist eine Sondertilgung zwischen fünf und zehn Prozent der Nettodarlehenssumme kostenlos möglich. Weitere Sondertilgungsoptionen sind gegen Zinsaufschlag möglich. Die Sondertilgungsrechte müssen immer vertraglich vereinbart werden. Sondertilgungen sind nur sinnvoll, wenn Sie regelmäßig oder einmalig die Summe dafür aufbringen können. Wenn Sie für die Sondertilgung einen Zinsaufschlag bezahlen müssen und diese dann nicht leisten können, bezahlen Sie die Kosten, ohne einen Vorteil daraus zu ziehen.

Darlehensvertrag kündigen: Widerrufsrecht

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Kreditverträge beträgt 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit können Sie einen Darlehensvertrag ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt für Kredite, die zu einem privaten Zweck aufgenommen wurden, jedoch nicht für gewerbliche Darlehensverträge.

Widerruf von Darlehen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Sie können jedoch einen Darlehensvertrag unabhängig von der 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen, wenn Sie bei dessen Abschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das ist insbesondere bei Konsumentendarlehen und Autokrediten seit 2002 sowie Immobilienkrediten ab 2010 der Fall. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die gesetzliche Frist von 14 Tagen gar nicht erst zu laufen. Dadurch haben Sie als Darlehensnehmer noch Jahre später das Recht, den aDarlehensvertrag zu widerrufen.

Durch den Verkauf meines Hauses sollte ich eine sehr hohe Summe an Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Nach der Prüfung durch Decker & Böse habe ich aber nur knapp die Hälfte zahlen müssen. Es hat sich gelohnt.

– Navin L.

Rechtsfolgen bei einem Widerruf des Darlehensvertrags

Bei Widerruf des Darlehens wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Darlehensnehmer zahlt die Darlehenssumme an die Bank und erhält seine Raten, also Zinsen und Tilgung, zurück. Für geleistete Zahlungen kann er einen Nutzungsersatz verlangen. Außerdem darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Sie können also einen teuren Kredit heute noch beenden und zu besseren Konditionen einen neuen abschließen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß zu Ihrem Widerrufsrecht beraten wurden. Und das geschieht häufig: Über 85 Prozent der von uns überprüften Darlehensverträge konnten widerrufen werden.

Beispiel: Kaskadenverweis bei Immobiliendarlehen

Ein Beispiel für eine unzulässige Formulierung in Widerrufsbelehrungen ist der Kaskadenverweis. Dabei handelt es sich um die Angabe eines Paragrafen, der wiederum auf andere Paragrafen verweist. Diese undurchsichtige „Paragrafenkette“ führt laut EuGH dazu, dass ein Darlehensvertrag widerrufen werden kann.

Darlehensvertrag prüfen und tausende Euros sparen

Doch nicht nur der Kaskadenverweis weist darauf hin, dass eine Widerrufsbelehrung falsch ist. Es gibt über hundert verschiedene Fehler in Widerrufsbelehrungen von Darlehensverträgen, die dazu führen, dass Sie Ihren Vertrag rückabwickeln und sich Kosten wie die Vorfälligkeitsentschädigung sparen können.

Für Laien ist es meist schwer zu erkennen, ob sie eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten haben. Unsere spezialisierten Anwälte übernehmen das gerne für Sie! Lassen Sie Ihren Darlehensvertrag einfach von uns überprüfen: Wir kennen die fehlerhaften Klauseln aus mehr als 10.000 Fällen.

Hypothekendarlehen kündigen – Widerrufsrecht wahrnehmen

Auch Ihre Baufinanzierung können Sie unter den genannten Bedingungen widerrufen. Wir helfen Ihnen gerne und sagen Ihnen, wie Sie den Widerrufsjoker ziehen können. Hier geht insbesondere um seit Juni 2010 geschlossene Verträge. Diese enthalten zu einem hohen Anteil fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

Rechtsschutzversicherung für den Widerruf Darlehensvertrag

In vielen Fällen werden die Kosten für den Widerruf eines Darlehensvertrags von der Rechtsschutzversicherung getragen, sodass es für Sie kein Kostenrisiko gibt. Oftmals können Sie sogar noch nachträglich eine Rechtsschutzversicherung für den Widerruf des Darlehens abschließen.

Welche Rechtsschutzversicherung für den Widerruf Darlehensvertrag wählen?

Welche Rechtsschutzversicherung die Kosten bei einem Widerrufsverfahren übernimmt, kann nicht pauschal gesagt werden. Aber auch hier gilt: Bevor Sie etwas unternehmen, lassen Sie Ihren Fall von unseren spezialisierten Anwälten prüfen. Wir besprechen die Kosten des Verfahrens gerne mit Ihnen. Durch unsere kostenlose Erstberatung gehen Sie überhaupt kein Risiko ein. Alles Weitere besprechen wir in Ruhe mit Ihnen und machen Ihnen gerne, falls keine Rechtsschutzversicherung greift, ein individuelles Angebot.

Kündigungsrecht Darlehen: Jetzt kostenlose Erstberatung nutzen!

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Kündigungsrecht Darlehen: Alternativen prüfen

Eine Kündigung von Darlehen oder Krediten kann mit hohen Kosten verbunden sein. Beispielsweise durch hohe Ausfallgebühren der Banken, die oftmals die Zinsersparnis bei einer Umschuldung zunichtemachen. Lassen Sie sich daher von unseren spezialisierten Anwälten beraten, bevor Sie etwas unternehmen. Unsere Experten können Ihnen helfen, die finanziellen Risiken und Möglichkeiten zu bewerten, um sicherzustellen, dass Ihre Entscheidung nicht nur rechtlich fundiert ist, sondern auch Ihren finanziellen Interessen am besten dient.

Mit Widerruf ohne Verlust aus dem Darlehensvertrag aussteigen

Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen, statt zu kündigen, sparen Sie sich eine teure Vorfälligkeitsentschädigung – bezahlte Gebühren und Zinsen erhalten Sie von der Bank zurück. So können Sie ohne Verluste noch heute aus Ihrem Darlehensvertrag aussteigen. Übrigens ist ein Widerruf des Darlehensvertrags auch noch möglich, wenn Sie das Darlehen bereits abgezahlt haben. Egal ob, Forward-Darlehen, Immobiliendarlehen oder Autokredit: Unsere spezialisierten Anwälte beraten Sie gern zur verlustfreien Beendigung Ihres Darlehensvertrags. Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren!

Kündigungsrecht Darlehen: Antworten im Überblick

Das Kündigungsrecht für Darlehen ist in § 489 BGB geregelt. Demnach können Darlehen mit einem variablen Zinssatz jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. 

Darlehen mit einem festen Zinssatz können Sie kündigen, wenn die Zinsbindung, also die Zeit, für die der feste Zinssatz vereinbart wurde, endet. Dann können Sie den Darlehensvertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. 

Zusätzlich gilt das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren für Darlehen mit Zinsbindung: Das heißt, Darlehen können spätestens zehn Jahre nach ihrem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die außerordentliche Kündigung von Darlehen ist in § 490 BGB geregelt. Das bedeutet, Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen auch kündigen, ohne die Regelungen zur ordentlichen Kündigung einzuhalten. 

Damit Sie ein Darlehen außerordentlich kündigen können, muss es sich um ein festverzinsliches Darlehen handeln, das mit einem Grundpfandrecht gesichert wurde. 

Es muss außerdem ein berechtigtes Interesse für die Kündigung vorliegen und seit dem Empfang des Darlehens müssen mindestens sechs Monate vergangen sein. 

Wenn Sie Ihr Darlehen, zum Beispiel eine Immobilienfinanzierung, vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung kündigen, müssen Sie der Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung, also eine Art Schadensersatz, bezahlen. Diese Entschädigung kann schnell mehrere zehntausend Euro hoch sein.

Ein gesetzlich verankertes Sondertilgungsrecht gibt es nicht. Allerdings bieten die meisten Darlehensgeber eine Sondertilgungsmöglichkeit an. Oftmals ist dann eine kostenlose Sondertilgung zwischen fünf und zehn Prozent der Nettodarlehenssumme in bestimmten Abständen möglich. 

Wollen Darlehensnehmer weitere Sondertilgungen vornehmen, kann es sein, dass die Darlehensgeber Zinsaufschläge verlangen. Ein Sondertilgungsrecht muss immer individuell vertraglich vereinbart werden.

Für Darlehensverträge gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie den Darlehensvertrag schriftlich ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

Wurden Sie bei Abschluss des Darlehensvertrags nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt, kann es sein, dass Ihnen ein ewiges Widerrufsrecht zusteht. Dann hat die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen und Sie können den Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen.

Bei einem erfolgreichen Widerruf des Darlehensvertrags wird dieser rückabgewickelt. Der Darlehensnehmer bezahlt die Darlehenssumme an die Bank. Im Gegenzug dazu erhält er seine Raten, also Zinsen und Tilgung, zurück. Zusätzlich kann er von der Bank einen Nutzungsersatz verlangen.

Bei einem Widerruf des Darlehens darf die Bank außerdem, anders als bei Kündigung, keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen.

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