Zum Hauptinhalt springen

Abstandsflächen

Abstandsflächen sind nach deutschem Baurecht jene Flächen, die zwischen baulichen Anlagen freizuhalten sind, um die Privatsphäre, Belüftung und Lichteinstrahlung ebenjener Anlagen zu gewährleisten und der Feuerwehr bei Brandfällen genügend Raum für Löscharbeiten zu schaffen.

Gesetzliche Regelungen

Die in Norddeutschland auch als Bauwich bekannten Abstandsflächen sind ein abstrakter Bereich auf einem Grundstück, der nicht bebaut werden darf. Gesetzliche Regelungen bezüglich der Flächen unterscheiden sich je nach Bundesland, da sie von den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt werden. Die Abstandsflächen dürfen sich bis zur Mitte von Straßen, Wegen und Grünflächen erstrecken und müssen sowohl bei Neubauten auch als bei Umbaumaßnahmen eingehalten werden. Die Einhaltung der Flächen muss im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden.

In einzelnen Fällen können Abstandsflächen auch auf das Nachbargrundstück fallen, sofern der Nachbar einer Abstandsflächenübernahme zustimmt. Die Übernahme der Abstandsflächen auf das eigene Grundstück wird sodann im Baulastenverzeichnis vermerkt. Allerdings kann sie die Nutzung des Grundstücks einschränken und so dessen Wert mindern. Weniger streng wird die Einhaltung bei sogenannten privilegierten Bauwerken wie Garagen oder Gartengerätehäuschen gehandhabt. Hier werden in einigen Bundesländern kleinere Überschreitungen der Abstände toleriert.

Wie werden Abstandsflächen berechnet?

Für die Abstandsflächenberechnung legen die Landesbauordnungen einen bestimmten Faktor fest, der mit der Höhe des Gebäudes – also der Höhe bis zum Dach und der Höhe des Dachs selbst – multipliziert wird. Die Dachhöhe wird allerdings je nach Neigung des Dachs nur zum Teil angerechnet und ebenfalls mit einem durch die Bauordnung festgelegten Faktor multipliziert.

Ausnahmen

Grundstücksbesitzer müssen unter Umständen damit rechnen, dass Abstandsflächen zu deren Ungunsten überschritten werden können, wenn Installationen von Gegenständen zur öffentlichen Versorgung, wie zum Beispiel ein Telefonverteilerkasten, notwendig sind.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung