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Advokat

Der Begriff Advokat ist eine Bezeichnung für einen Rechtsanwalt. Sie ist allerdings nicht mehr üblich.

Die Berufsbezeichnung wird heutzutage im deutschsprachigen Raum und in Österreich nur noch selten verwendet. In anderen europäischen Ländern wie der Schweiz und in Skandinavien wird der Begriff Advokat allerdings durchaus noch als offizielle Berufsbezeichnung benutzt. Die Bezeichnung diente ursprünglich zur Abgrenzung eine Anwalts von einem Prokurator. Ein Advokat ist zur Ausübung des Anwaltsberufes zugelassen. Sie können sich ebenfalls zu Gemeinschaften, so genannten Sozietäten, zusammenschließen.

Mit dem Begriff kann man zusätzlich auch einen Befürworter bezeichnen, wenn man den Begriff Advokat im übertragenen Sinn betrachtet.

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