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Beihilfe (EU)

Die Beihilfe der EU ist eine Subvention durch die europäische Union.

Mit der Beihilfe der EU ist nur eine besondere Form der Subvention gemeint, bei der bestimmte Unternehmer einen Zuschuss aus europäischen Geldern erhalten.

Verbot von Beihilfen innerhalb der EU

Grundsätzlich gilt in der EU das sogenannte Beihilfeverbot gemäß Artikel 107 aus dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Damit soll verhindert werden, dass der Wettbewerb verfälscht wird. Staatliche Zuwendungen wie die Beihilfen verschaffen bestimmten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil und wären somit geeignet den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen.

Ausnahmen der EU-Beihilfen

Daher dürfen nur unter gesonderten Bedingungen Beihilfen vergeben werden. Diese Ausnahmen sind in Art.107 Absatz 2 und 3 AEUV festgehalten. Beihilfen müssen dabei stets mit dem Binnenmarkt vereinbar sein. Dies ist immer der Fall, wenn die Beihilfen:

  • sozialer Art sind und an einzelne Verbraucher vergeben werden.
  • zur Beseitigung von Schäden infolge von Naturkatastrophen genutzt werden.
  • wirtschaftlich benachteiligte Gebiete genutzt werden, sofern die Benachteiligung durch die Teilung Deutschlands entstanden ist.

In anderen Fällen kann die Beihilfe als vereinbar mit dem Binnenmarkt angesehen werden, wenn die Beihilfe:

  • die wirtschaftliche Entwicklung von Gebieten fördert, sofern die dort dortige Lebenshaltung außergewöhnlich niedrig ist und gleichzeitig eine enorme Unterbeschäftigung existiert
  • wichtige Vorhaben von gemeinsamem, europäischem Interesse unterstützt.
  • der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete dient. Handelsbedingungen dürfen jedoch durch die Beihilfen nicht beeinträchtigt werden, wenn dies dem gemeinsamen (europäischem) Interesse zuwiderlaufen würde
  • die Förderung der Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes finanziert. Auch in dieser Form dürfen Handels- und Wettbewerbsbedingungen nicht beeinträchtigt werden.
  • vom Rat beschlossen wird, nachdem die Europäische Kommission diese vorgeschlagen hat.

Insgesamt belaufen sich momentan die Kosten innerhalb der EU auf insgesamt 50 Milliarden Euro pro Jahr. Allein die Zuwendungen in Deutschland betragen 20 Milliarden Euro (Stand August 2020).

Wie werden Beihilfen der EU genehmigt?

Bevor eine Beihilfe genehmigt werden kann, muss diese bei der europäischen Kommission angemeldet werden. Es kommt anschließend zur Prüfung durch die europäische Kommission, bei der eine mögliche Ausnahme nach Art.107 AEUV überlegt wird.

Im Rahmen des Gemeinschaftsrahmens, auch State Aid Framework genannt, hat die europäische Kommission festgelegt, welche EU-Beihilfen beispielsweise statthaft sind. Dementsprechend können Antragsteller schon vorher einsehen, inwiefern ihr Antrag möglicherweise erfolgsversprechend ist.

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