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Dolo agit

„Dolo agit“ bedeutet übersetzt „arglistig handelt“ und nach diesem Rechtssatz kann niemand eine Leistung erfolgreich einklagen, die er sofort nach Erhalt zurückgeben müsste.

Übersetzung

„Dolo agit“ bedeutet übersetzt „arglistig handelt“ und ist die Abkürzung des lateinischen Rechtssatzes „Dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est“. Dies heißt übersetzt „Arglistig handelt, wer etwas verlangt, was er augenblicklich wieder zurückgeben muss“.

Dolo Agit-Einrede

Nach diesem Rechtssatz kann niemand eine Leistung erfolgreich einklagen, die er sogleich nach Erhalt zurückgeben müsste, beispielsweise weil dem Schuldner ein entsprechender Gegenanspruch zusteht. Daher gibt es die sogenannte „Dolo agit-Einrede“. Jemand der einen Gegenanspruch hat, kann diese Einrede einlegen, wenn er verklagt wird. Denn ansonsten würde eventuell ein Rechtsstreit mit hohem Kosten- und Zeitaufwand durchgeführt werden, dafür dass beispielsweise eine Sache herausgegeben wird und direkt zurückgegeben werden muss. Sie dient also dazu einen sinnlosen Streit frühzeitig zu verhindern.

Beispiel E bekommt vom verstorbenen T ein Erbe. T hat in seinem Testament angeordnet, dass sein bester Freund B das Bild X als Vermächtnis erhalten soll. Vor seinem Tod hat T dem B das Bild X bereits als Leihgabe gegeben, sodass das es bereits im Besitz des B ist. Durch den Erbfall geht das Eigentum am Bild X auf E über, der nun das Leihverhältnis beenden möchte und das Bild heraus verlangt. B kann der Herausgabeklage des E die „Dolo agit-Einrede“ entgegenhalten und muss daher das Bild nicht erst an E herausgeben, um im Anschluss in einem zweiten Prozess seinen eigenen Anspruch aufgrund des Vermächtnisses gegen E durchzusetzen.

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