Zum Hauptinhalt springen

Mehraufwandsentschädigung bei ein Euro Job

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II, bei der diese eine Mehraufwandsentschädigung von ein bis zwei Euro pro Stunde erhalten.

Ein-Euro-Jobs werden offiziell als Eingliederungsmaßnahme für Empfänger von Arbeitslosengeld II bezeichnet und angewendet. Sie werden auch als Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung bezeichnet. Gefördert werden sie mit öffentlichen Mitteln. Sie werden Ein-Euro-Jobs genannt, da die Vergütung der Jobs dabei meist nur ein bis zwei Euro pro Stunde beträgt.

Warum gibt es 1 Euro Jobs?

Die Maßnahme vom Jobcenter soll Langzeitempfängern von Hartz IV den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Die gesetzlichen Regelungen werden dabei in §16 d des Sozialgesetzbuches (Zweites Buch) festgehalten. Hieraus ergibt sich das Recht auf Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es werden zeitlich begrenzte Tätigkeiten für arbeitslose Einsatzkräfte geschaffen. Bei diesen handelt es sich um Zusatzjobs, die reguläre Arbeitsplätze ergänzen. Die Empfänger von Hartz IV können ihre Beiträge so sozialversicherungsfrei aufstocken.

Die Zielgruppe umfasst Langzeitarbeitslose, die auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Arbeit finden können. Die Ein-Euro-Maßnahme soll eine Gewöhnung an geregelten Tagesablauf und an den Rhythmus des Arbeitstages schaffen. Auch ein gewisses Maß an Disziplin soll durch die Maßnahme erzeugt werden. Es gibt keinen Verdienst, die ein bis zwei Euro pro Stunde sind nur als Aufwandsentschädigung zu verstehen. Es muss nur so viel bezahlt werden, dass der Ein-Euro-Jobber damit die durch die Arbeit entstehenden Unkosten und Aufwendungen bezahlen kann. Auch soll immer noch ein gewisser finanzieller Anreiz bestehen bleiben. Die Maßnahmen sind meist auf einen Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt.

In welchen Bereichen sind Ein-Euro-Jobs üblich?

Bei Ein-Euro-Jobs muss eine gewisse Gemeinnützigkeit vorliegen. Die Anbieter sind hier oft gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen oder Vereine. Gemeinnützige Tätigkeiten umfassen beispielsweise die Alten-, Kranken- und Jugendpflege. Auch Garten- und Pflegearbeiten von Parks oder öffentlichen Grünanlagen sowie Reinigungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von Städten und Kommunen stellen typische 1-Euro-Jobs dar. Sie müssen im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sein.

Es handelt sich bei den ausgeführten Tätigkeiten um Teilzeitarbeit mit 15 bis 30 Stunden die Woche. Es soll genug Zeit bleiben, um sich um einen regulären Arbeitsplatz zu bemühen. Auch Arbeit am Wochenende oder an Feiertagen ist möglich.

Kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts

Die Jobs werden von den Arbeitsagenturen zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei aber um kein Arbeitsverhältnis im arbeitsrechtlichen Sinne, da kein Arbeitsvertrag aufgesetzt wird und damit auch nicht die typischen Arbeitnehmerrechte greifen. Die Bestimmungen aus dem Arbeitsschutzgesetz gelten dennoch auch für Ein-Euro-Jobber. Ein Euro ist dabei die vorgeschriebene Mindestentschädigung. Auch eine höhere Bezahlung ist bei Jobs, die körperlich anspruchsvoll sind, möglich. Ebenfalls gibt es ebenso Zuschläge bei Wochenendarbeit.

Die Beschäftigung erfolgt nach einem berufspraktischen Einsatzplan. In diesem sind die folgenden Punkte geregelt:

  • Beginn und Dauer des Arbeitseinsatzes
  • Höhe der Entschädigung
  • Einsatzort
  • Ansprechpartner beim Träger
  • Tätigkeitsinhalt und Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Haftung im Schadensfall
  • Zeugnis und Beurteilung
  • Arbeitsschutz
  • Anmeldung zur Unfallversicherung

Durch die Beschäftigung entstehen keine Ansprüche für Renten-, Arbeits- oder Krankenversicherung. Das Arbeitslosengeld wird während der Maßnahme allerdings weitergezahlt. Wie in dieser Aufzählung deutlich wird, gelten die Vorschriften über den Arbeitsschutz auch für Ein-Euro-Jobber. Durch das Arbeitslosengeld ist der Ein-Euro-Jobber also trotzdem kranken- und pflegeversichert. Ein Urlaubsanspruch, der sich aus der Maßnahme ergibt, wird dabei anteilig gewährt.

Muss ein 1 Euro Job angenommen oder kann er abgelehnt werden?

Der Ein Euro Job steht rangmäßig immer hinter einem regulären Arbeitsverhältnis. Wenn sich der Arbeitssuchende bereits in einer anderen Maßnahme, wie einer Ausbildung, Qualifizierungsmaßnahme oder in einer anderen Eingliederungsmöglichkeit befindet, kann er nicht gleichzeitig einen Ein-Euro-Job ausüben.

Generell sind Ein-Euro-Jobs jedoch keine freiwilligen Maßnahmen, sondern eine Verpflichtung durch Erhalt des Arbeitslosengeldes. Daher können sie nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Nur die folgenden Beweggründe zur Ablehnung des Ein-Euro-Jobs sind zugelassen:

  • Ein bereits bestehender Job
  • Gesundheitliche, geistige oder seelische Einschränkungen
  • Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren
  • Pflege von nahen Angehörigen, die durch die Arbeitsmaßnahme vernachlässigt werden würde

Dabei gelten auch Vorschriften zum Mutter- oder Jugendschutz. Ansonsten muss die zugewiesene Arbeitsgelegenheit angenommen werden. Bei Abbruch oder Weigerung drohen Kürzungen des Arbeitslosengeldes. Die Höhe der gestrichenen Leistungen ist dabei jedoch unterschiedlich; besonders hohe Sanktionen gelten allerdings bei Personen unter 25 Jahren.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung