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Teilzeitarbeit

Die Teilzeitarbeit ist ein Arbeitsmodell mit kürzerer Arbeitszeit als bei vergleichbaren, vollzeitbeschäftigten Mitarbeitern üblich.

Durch die Arbeit in Teilzeit kann ein Mitarbeiter seine Freizeit dann besser mit seinem Arbeitsleben vereinbaren. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis in Vollzeit wird deshalb oft in eine Teilzeitstelle umgewandelt. Natürlich müssen die Umstände es dabei erlauben. Eine Teilzeitstelle unterscheidet sich allerdings von einem Halbtags- oder Nebenjob.

Der Anspruch auf eine Verringerung der Arbeitsstunden unter bestimmten Bedingungen ist dabei im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Die Teilzeit wird, wie auch andere Änderungen im Arbeitsverhältnis, im Arbeitsvertrag festgehalten.

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Was ist Teilzeitarbeit?

Die Teilzeitarbeit ist ein bestimmtes Arbeitsmodell. Bei diesem arbeiten Arbeitnehmer regelmäßig kürzer als Arbeitskollegen in vergleichbaren Positionen. Dabei wird auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit (in Vollzeit) Bezug genommen. Sie bezieht sich auf eine gleiche oder zumindest vergleichbare Tätigkeit. Normalerweise wird eine 40-Stunden-Woche als Vollzeit bezeichnet. In manchen Bereichen gelten aber auch beispielsweise bereits 38 Stunden pro Woche als Vollzeitstelle. Unternehmen können von sich aus Jobs in Teilzeit anbieten.

Die Arbeitszeit bei einem Teilzeitjob kann sich dabei auf mehrere Arbeitstage aufteilen oder sich lediglich die Stundenanzahl der einzelnen Tage reduzieren. Aus diesem Grund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sieben verschiedene Teilzeitmodelle festgelegt. Durch sie kann der Arbeitnehmer die Arbeitszeit im Teilzeitjob seinen individuellen Bedürfnissen anpassen. So wird zwischen Mitarbeiter und Arbeitgeber festgelegt, ob der Arbeitnehmer beispielsweise bei einer Teilzeitarbeitszeit von 24 Stunden in der Woche an vier Tagen jeweils sechs Stunden arbeitet, oder sich die 24 Stunden auf fünf Tage verteilen.

Wie viele Stunden sind in Teilzeit erlaubt?

Wie viele Stunden ein Mitarbeiter genau bei der Teilzeitarbeit zu leisten hat, kann nicht pauschal gesagt werden. Hier kommt es auf die individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an. Gesetzlich ist keine Mindeststundenzahl festgelegt.

Bei Teilzeitjobs muss der Arbeitsvertrag daher keine feste Stundenzahl enthalten. In manchen Verträgen lassen sich so Formulierungen wie „Teilzeit mit flexiblen Wochenstunden“ finden. Somit schwanken die Wochenstunden je nach Auftragslage und Auslastung. Unabhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit muss der Mitarbeiter dabei allerdings eine Mindestarbeitszeit von zehn Stunden pro Woche leisten. Dies gilt auch bei der Arbeit auf Abruf.

Bei der Arbeit auf Abruf ist die zu leistende Stundenzahl von vornherein festgelegt. Der Arbeitgeber hat hier allerdings das Recht, die Arbeitszeit nach Bedarf abrufen zu können. Hier steht der Arbeitgeber in der Pflicht, den Arbeitnehmer mindestens vier Tage vor dem geplanten Arbeitseinsatz darüber zu unterrichten, dass er an diesem Datum arbeiten soll. Der Arbeitgeber ist dabei ebenfalls verpflichtet, den Arbeitnehmer an einem Tag für mindestens drei aufeinander folgende Stunden zu beschäftigen, wenn keine tägliche Arbeitsdauer festgelegt ist.

Aus welchen Gründen entscheiden sich viele Arbeitnehmer in Teilzeit zu arbeiten?

Mitarbeiter können ganz verschiedene Gründe haben, ihre Arbeit in Teilzeit ableisten zu wollen. Häufig hat es allerdings damit zu tun, Arbeit, Freizeit und Familie besser unter einen Hut zu bekommen. Arbeitnehmer in Teilzeit können selbstbestimmter Ziele verfolgen oder die gewonnene Freizeit flexibel nutzen, wie beispielsweise für die Kinderbetreuung oder ehrenamtliche Arbeiten.

Auch, bevor ein Arbeitnehmer in Rente geht, kann er durch die so genannte Altersteilzeit leichter von der Arbeitsphase in den Ruhestand übergehen.

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Welche Auswirkungen hat die Teilzeitarbeit auf die Mitarbeiter?

Mitarbeiter, die von Vollzeit auf Teilzeit wechseln, sind oftmals motivierter und produktiver. Zudem werden sie auch seltener krank.

Arbeitnehmer haben durch die Teilzeitarbeit mehr Zeit zur Erholung, was sich positiv auf das Arbeitsklima und die Gesundheit der Mitarbeiter auswirkt. Personen, die aufgrund von gesundheitsbedingten Problemen nicht in Vollzeit arbeiten können, können mit der Teilzeitarbeit auch weiterhin am Arbeitsleben teilnehmen.

Wer hat Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Einen rechtlich festgelegten Anspruch auf Teilzeitarbeit haben Arbeitnehmer, wenn das Unternehmen regelmäßig mehr als 15 Beschäftigte hat und das Arbeitsverhältnis schon länger als sechs Monate besteht. Die Person darf zudem innerhalb der letzten zwei Jahre keinen Antrag auf die Verringerung der Arbeitszeit gestellt haben. Auch, wenn der Arbeitgeber den Antrag bereits schon einmal aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat, gilt die Frist von zwei Jahren.

Bei den Arbeitnehmern muss es sich um Angestellte (einschließlich Minijobber), Führungskräfte oder Personen in Elternzeit handeln. Auszubildende und Beamte haben keinen Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Zudem dürfen keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit des Mitarbeiters sprechen. Betriebliche Gründen wären beispielsweise eine wesentliche Beeinträchtigung der Arbeitsabläufe im Betrieb oder der Sicherheit. Auch, wenn durch die Teilzeit unverhältnismäßig hohe Kosten für den Arbeitgeber entstehen oder es nicht möglich ist, für die frei werdenden Stunden eine Ersatzkraft zu finden, steht dieses dem Teilzeitwunsch des Mitarbeiters entgegen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber belegen, dass eine Beeinträchtigung gegeben ist. Erst dann kann er den Antrag des Mitarbeiters ablehnen.

Wie wird Teilzeitarbeit beantragt?

Um die eigene Arbeitszeit zu reduzieren, muss man dies zuerst einmal seinen Vorgesetzten mitteilen. Für die Beantragung ist die Textform notwendig, beispielsweise schriftlich oder per E-Mail. Begründet werden muss der Antrag grundsätzlich nicht. Allerdings ist sie auch nicht hinderlich. Dabei ist eine Vorlaufzeit von mindestens drei Monaten erforderlich. Der Betriebsrat hat keinen Einfluss auf die Entscheidung, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich auf die Teilzeitarbeit geeinigt haben.

Nach der Antragstellung hat der Arbeitgeber Zeit, diesen entweder anzunehmen oder abzulehnen. Dabei muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Entscheidung spätestens einen Monat vor dem geplanten Beginn der Teilzeitarbeit mitteilen. Ansonsten wird die Arbeitszeit automatisch verringert. Der Arbeitgeber steht auch in der Pflicht, mit dem Mitarbeiter zu verhandeln, wenn er dem Teilzeitwunsch nicht zustimmen möchte. Wird der Antrag dennoch abgelehnt, kann der Arbeitnehmer mit anwaltlicher Unterstützung vor dem Arbeitsgericht klagen.

Seit der Einführung der Brückenteilzeit Anfang 2019 kann man die Teilzeit auch nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbaren. Die neuen Arbeitsbedingungen werden in einem Ergänzungsvertrag festgehalten.

Kann die Arbeitszeit auch wieder verlängert werden?

Mitarbeiter in Teilzeit haben normalerweise keinen Anspruch auf eine Umwandlung des Arbeitsverhältnisses in ein Vollzeitverhältnis. Es sei denn, es handelt sich um eine Brückenteilzeit. Im Januar 2019 wurde die so genannte Brückenteilzeit eingeführt. Dank ihr haben viele der Arbeitnehmer das Recht, nach Ende der Teilzeitarbeit wieder eine Vollzeitstelle auszuüben. Dafür muss der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter beschäftigen und das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen. Der Zeitraum der reduzierten Arbeitszeit muss hier zwischen einem und fünf Jahren liegen.

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können jedoch jederzeit eine Verlängerung der Arbeitszeit wünschen und vorschlagen. Der Arbeitgeber ist allerdings nicht verpflichtet, diesem Wunsch auch nachzukommen. Dafür müssen dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen. Mitarbeiter, die von Vollzeit in Teilzeit gewechselt sind, sind bei einer Stellenvergabe aber bevorzugt zu behandeln.

Auch, wer von vornherein eine Teilzeitstelle hatte, kann bei seinem Arbeitgeber einen Antrag auf die Verlängerung der Arbeitszeit stellen.

Teilzeitarbeit in der Elternzeit: Welche Ansprüche gibt es?

Vor allem Personen, die in Elternzeit gehen, wird der Einstieg und die Rückkehr aus der Teilzeitarbeit vereinfacht. Dabei werden Regelungen des Bundeseltern- und Elternzeitgesetzes (BEEG) angewendet.

Werdende Eltern haben einen Anspruch auf die Reduzierung der Arbeitszeit auf 15 bis 30 Stunden in der Woche. Voraussetzung dafür ist ebenfalls, dass der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat. Zudem muss das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht. Dann haben Betroffene ebenfalls das Recht auf eine kürzere Anzeigefrist. Sie beträgt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nur sieben Wochen. Der Antrag kann nur aus dringend betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Nach Beendigung der Elternzeit besteht das Recht, wieder zur regulären Arbeitszeit, wie sie vor der Elternzeit bestand, zurück zu kehren.

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Welche Rechte und Pflichten haben Angestellte in Teilzeitarbeit?

Grundsätzlich dürfen Mitarbeiter in Teilzeit nicht besser oder schlechter als reguläre Mitarbeiter behandelt werden. Mitarbeiter dürfen auch nicht lediglich aufgrund ihres Teilzeitarbeitswunsches entlassen werden. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter gestellt werden. Auch müssen Arbeitnehmer in Teilzeit dieselben Möglichkeiten zur Weiterbildung wie auch reguläre Mitarbeitern haben. Allerdings stehen Teilzeitbeschäftigte in der Realität bei den Karrierechancen dennoch häufig hinter Mitarbeitern in Vollzeit. Oftmals wird Vollzeitbeschäftigten auch mehr Verantwortung zugeteilt, da sie besser erreichbar sind.

Der Arbeitgeber muss einem Mitarbeiter den gleichen Stundensatz bieten, wenn dieser von Voll- in Teilzeit geht. Mitarbeiter in Teilzeit haben ebenfalls ein Anrecht auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dieses wird aber entsprechend der verringerten Arbeitszeit gekürzt.

Auch Überstunden müssen entweder als zusätzliches Gehalt ausgezahlt werden oder mit Freizeit abgegolten werden. Überstundenzuschläge muss der Arbeitgeber ab der ersten Stunde ausgzahlen und nicht erst, wenn die Arbeitszeit über der eines Vollzeit-Mitarbeiters liegt. Dies entschied ein Gericht Ende 2018. Aus diesem Grund können selbst heute noch manche Mitarbeiter Geld einfordern.

Wie viel Urlaub steht Mitarbeitern in Teilzeit zu?

Bei der Berechnung der Urlaubstage für Teilzeitmitarbeiter kommt es darauf an, an wie vielen Tagen der Mitarbeiter in der Woche arbeitet. Arbeitet ein Mitarbeiter fünf Tage die Woche, so steht ihm wie auch Vollzeitbeschäftigten der volle Urlaubsanspruch zu. Wenn ein Vollzeitmitarbeiter in diesem Falle 30 Urlaubstage hätte, gälte dieses auch für den Teilzeitmitarbeiter. Dabei ist es unerheblich, wie viele Stunden am Tag der Mitarbeiter arbeitet.

Anders sieht der Fall aber aus, wenn der Teilzeitmitarbeiter nur drei oder vier Tage in der Woche bei seiner Arbeitsstelle anwesend ist.

Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet an vier Tagen in der Woche für jeweils fünf Stunden am Tag. Der reguläre Urlaubsanspruch für vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter beträgt 30 Tage im Jahr. In diesem Fall stehen dem Mitarbeiter dann 24 Urlaubstage im Jahr zu (30 Tage x 4 Teilzeitarbeitstage / 5 Vollzeitarbeitstage).

Welche Auswirkungen hat die Teilzeitarbeit auf das Gehalt des Mitarbeiters?

Wer weniger arbeitet, verdient logischerweise auch weniger. Da der Steuerbetrag in Deutschland aber progressiv ist, also mit der Höhe des Einkommens steigt, hat der Arbeitnehmer oftmals weniger finanzielle Einbußen als gedacht. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise durch die Teilzeitarbeit in eine niedrigere Steuerklasse eingeordnet werden kann, muss er auf sein Gehalt weniger Abgaben zahlen. So bleibt mehr Netto vom Brutto üblich. Mit welchen Einbußen man bei einem Wechsel von Voll- auf Teilzeit rechnen muss, kann man am besten mit dem Teilzeitrechner vom Bundesarbeitsministerium berechnen.

Link: Teilzeit-Netto-Rechner des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Auch auf die spätere Rente hat die Teilzeitarbeit einen Einfluss. Denn durch die Teilzeitarbeit wird weniger Geld in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt. Die Teilzeit verringert ebenso den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

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