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Einfache Mehrheit

Eine einfache Mehrheit ist eine bestimmte Form der Mehrheit, die bei einer Abstimmung für die Annahme eines Vorschlags notwendig ist.

Bei Wahlen besteht dann eine einfache Mehrheit, wenn mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen auf einen Vorschlag fallen. Hierbei zählen nur die abgegebenen gültigen Stimmen, Enthaltungen finden keine Berücksichtigung. Bei einer solchen Mehrheitsform kann das Problem entstehen, dass sich Vorschläge durchsetzen, die nicht die tatsächliche Mehrheit aller abgegebenen gültigen Stimmen haben. Eine einfache Mehrheit ist laut Art. 42 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bei Abstimmungen im Bundestag für die Annahme eines Vorschlags erforderlich.

Neben der einfachen Mehrheit gibt es drei weitere Mehrheitsformen: die relative, qualifizierte und absolute Mehrheit.

Für die relative Mehrheit eines Vorschlags genügt im Gegensatz zur einfachen lediglich die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Es sind also nicht mehr als die Hälfte der Stimmen notwendig, damit ein Vorschlag die relative Mehrheit erhält, sondern die meisten.

Die qualifizierte Mehrheit setzt einen bestimmten Stimmanteil voraus, der in Form eines sogenannten Quorums festgelegt wird. Der Vorschlag, der den Stimmanteil entsprechend des Quorums erhält, gewinnt demnach die Abstimmung. Für die Änderung des Grundgesetzes ist zum Beispiel laut Art. 79 Abs. 2 GG ein Quorum von zwei Dritteln notwendig. Eine absolute Mehrheit ist erreicht, wenn ein Vorschlag mehr Stimmen als alle anderen in ihrer Gesamtheit auf sich vereinen kann. Im Gegensatz zur einfachen Mehrheit schließt dies auch die Enthaltungen mit ein.

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