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Europäischer Haftbefehl

Anordnung von Untersuchungshaft in einem EU-Mitgliedsstaat, sodass der Beschuldigte in allen EU-Staaten zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Neben dem nationalen Haftbefehl kann mittlerweile auch ein europäischer Haftbefehl (EuHb) erlassen werden. Dieser ist ein vereinfachtes justizielles Verfahren und dient einer leichteren Übergabe von gesuchten Personen von einem in ein anderes EU-Land. In Fällen, in denen ein Drittland die Auslieferung eines Beschuldigten ersucht, wird in der Regel die Rechtmäßigkeit eines Haftbefehls überprüft. Dies geschieht bei einem europäischen Haftbefehl nicht.

Wie funktioniert der europäische Haftbefehl?

Die Justizbehörde eines EU-Mitgliedsstaats erlässt einen europäischen Haftbefehl, um so die Festnahme eines Beschuldigten herbeizuführen. Dementsprechend soll über den direkten Kontakt der jeweiligen Justizbehörden das Verfahren abgewickelt werden, ohne dass die Politik intervenieren muss. Grundsatz ist dabei die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen.

Wie vereinfacht ein europäischer Haftbefehl die Auslieferung eines Beschuldigten?

Neben der fehlenden Einwirkung durch die Politik gibt es noch mehrere Unterschiede im Vergleich zur herkömmlichen Auslieferung:

  • Bei insgesamt 32 Straftatbeständen muss beispielsweise nicht mehr geprüft werden, ob die Tat in beiden Ländern als eine Straftat gilt. Es genügt, dass im ausstellenden Land eine maximale Freiheitsstrafe von drei Jahren droht.
  • Eigene Staatsbürger müssen übergeben werden. Während dies bei einer gewöhnlichen Auslieferung noch möglich ist, können EU-Mitgliedsstaaten bei einem europäischen Haftbefehl die Übergabe eigener Bürger nicht mehr ablehnen. Ausnahmefälle sind solche, in denen die Länder die Vollstreckung der Freiheitsstrafe selbst übernehmen.
  • Ein EU-Land kann Garantien verlangen, dass nach einer bestimmten Zeit eine Haftprüfung vorgenommen wird, sofern eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt wird.
  • Ein EU-Land kann nur aus absolut zwingenden Gründen die Übergabe von einer, aufgrund eines europäischen Haftbefehls, festgenommenen Person ablehnen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Person beispielsweise schon aufgrund derselben Straftat verurteilt wurde oder es sich um eine minderjährige Person handelt.

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