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Grober Unfug

Grober Unfug ist die frühere Bezeichnung für die Belästigung der Allgemeinheit, die durch die Störung oder zumindest die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit besteht.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet §118 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Demnach handelt es sich bei Handlungen, von denen eine Gefährdung oder Belästigung für die Allgemeinheit sowie eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung ausgeht, um eine Ordnungswidrigkeit.

Dazu gehört beispielsweise das Urinieren in der Öffentlichkeit, Hilferufe ohne vorliegende Gefahr oder auch die Störung eines Bundeswehrgelöbnisses. Derartige Ordnungswidrigkeiten werden nach §118 Absatz 2 OWiG mit einer Geldstrafe geahndet.

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