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Ingerenz

Eine Ingerenz beschreibt den Zusammenhang zwischen einem rechtswidrigen gefährlichen Handeln und der daraus resultierenden Garantenstellung und Rechtsverpflichtung für den Täter, der mögliche Schäden abzuwenden hat.

Was ist eine Ingerenz?

Es ist von einer Ingerenz die Rede, wenn es aufgrund einer rechtswidrigen, gefährlichen Handlung für den Täter zu einer Garantenstellung kommt. Die Rechtsverpflichtung besagt, dass er nachträglich die Gefahr abwenden muss, wenn sie aus seiner Tat resultiert und das Rechtsgut somit gefährdet wurde.

Aus der Literatur geht nicht eindeutig hervor, ob von einer Ingerenz nur bei Verhalten, die dem Recht widersprechen, die Rede ist. Die Rechtsprechung ist sich allerdings einig darüber, dass es auch zu einer Garantenstellung kommen kann, wenn die Gefahrenlage auf einer rechtmäßigen Handlung begründet ist. Dies muss jedoch konkret begründet werden.

Dem Strafsenat des Bundesgerichtshofs zufolge ist eine Garantenstellung jedoch anzufechten, wenn der Angeklagte sein Handeln mit Notwehr begründen kann. Ein Beispiel hierfür ist ein Autofahrer, der einen anderen Verkehrsteilnehmer trotz ordnungsgemäßer vorsichtiger Fahrweise Schaden zufügt. Für den Autofahrer sieht es allerdings anders aus, wenn er nicht korrekt handelt und andere dadurch zu Schaden kommen. Durch sein Benehmen entsteht hier eine Garantenstellung, bei der er als Garant dazu verpflichtet ist, aufkommende Schäden zu verhindern (Garantenpflicht).

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