Zum Hauptinhalt springen

Kompensationsgeschäft

Ein Kompensationsgeschäft ist wirtschaftlich betrachtet ein Handelsabschluss, bei dem der Kauf einer Ware nicht unbedingt mit Geld beglichen werden muss. Es kann bei diesem Gegengeschäft auch auf eine andere Ware oder Dienstleistung zum Austausch zurückgegriffen werden.

Was ist ein Kompensationsgeschäft?

Ein Kompensationsgeschäft in der Wirtschaft ist ein Handelsabschluss, bei dem eine Ware nicht nur mit Geld bezahlt werden muss. Sie kann im Rahmen eines Gegengeschäfts ganz oder in Teilen mit einer anderen Ware oder Dienstleistung beglichen werden.

Solch ein Geschäft ist heute primär im Import-Export-Geschäft gängig, wenn die Geschäftspartner oder Partnerländer finanz- beziehungsweise devisenschwach sind. Eine Form dieser Tauschgeschäfte im Inland über einen multilateralen (mehrseitigen) Pool (Zusammenschluss) wird auch als „Barter-Handel“ bezeichnet. Weitere typische Begriffe dafür sind: „Countergeschäft“ oder „Verbundgeschäft“.

Warum erfolgen Kompensationsgeschäfte oft im Außenhandel?

Kompensationsgeschäfte werden oft im Außenhandel durchgeführt, um Devisenprobleme zu vermeiden beziehungsweise die Handelsbilanz stets auszugleichen. Bestenfalls werden dabei Waren mit demselben Wert ins Ausland exportiert wie gegenzüglich von dort importiert.

Die Wirtschafts- und Handelsministerien unterstützen und vermitteln oftmals diese Kompensationsgeschäfte, auch „Bartnergeschäfte“ (Tauschgeschäfte mit Ware gegen Ware) genannt.

Mehrere verschiedene Firmen können an den Geschäften beteiligt sein. Sie tauschen im grenzüberschreitenden Warenverkehr ihre Waren aus. Dabei steht allerdings nicht der geldlose Tauschhandel im Vordergrund, sondern die Tatsache, dass der Einfachheit halber alle Transaktionen zwischen den verschiedenen Beteiligten in Geldeswert beglichen werden. Letztlich soll der Geldrückfluss aus dem Verkauf und der Lieferung der Waren ins Ausland an ausgewählte Firmen den Ankauf von Waren dieser Firmen ausgleichen.

Kompensationsgeschäfte mit devisenschwachen Ländern haben die Chance, neue Märkte zu entdecken. Diese Länder können beispielsweise Industrieprodukte importieren und dafür Rohstoffe exportieren. Neben den Chancen, die sich dadurch ergeben, entstehen dabei auch Risiken, zum Beispiel bei fallenden Rohstoffpreisen oder bei der Vermarktung der im Kompensationsweg erhaltenen Waren. Deswegen existieren auch Handelsunternehmen, die auf Kompensationsgeschäfte spezialisiert sind.

Der Austausch von Realgütern (Wirtschaftsgütern, die als Resultat des Produktionsprozesses auf dem Markt angeboten werden) zwischen Handelspartnern beträgt etwa fünf Prozent des gesamten Welthandels.

Was sind Kompensationsgeschäfte bei Wertpapieren?

Kompensationsgeschäfte bei Wertpapieren sind Handel, bei denen Käufe und Verkäufe bankintern ausgeglichen werden können – ohne die Einbeziehung einer Börse.

In Deutschland haben sich die Banken aus freien Stücken den Börsenzwang auferlegt, sodass sie im Normalfall mit allen Wertpapierkäufen und -verkäufen an die Börse gehen. So dürfen solche Kompensationsgeschäfte nur im Ausnahmefall auf ausdrücklichen Wunsch eines jeweiligen Kunden durchgeführt werden.

Was sind Kompensationsgeschäfte in den Medien?

Kompensationsgeschäfte in den Medien meinen einen Tauschhandel von Werbeplätzen. Als Beispiel kann man hier ein Wochenmagazin anführen, das einem Fernsehsender eine Seite als Werbefläche bereitstellt. Als Gegenleistung bietet der Fernsehsender dafür einen Spot im Fernsehen an, der den Online-Auftritt des Magazins präsentiert.

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung