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Komplementär

Ein Komplementär haftet als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft gegenüber den Gläubigern in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen.

Was ist ein Komplementär?

Ein Komplementär ist einer der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG).
Als Mitinhaber der gemeinsamen Firma haftet er gegenüber den Gläubigern unbeschränkt. Neben seinen Einlagen bürgt er auch mit seinem Privatvermögen in vollem Umfang. In der Kommanditgesellschaft wird er als „persönlich haftender Gesellschafter“ bezeichnet.

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