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Kündigungsfrist Probezeit

Grundsätzlich sieht das Gesetz für eine ordentliche Kündigung von Angestellten eine Frist von vier Wochen vor. Diese gilt dann vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Mit einer solchen Frist sollen die Beschäftigten auf das Ende des Arbeitsverhältnisses vorbereitet werden. Anders ist es jedoch bei der Probezeit. Der Arbeitnehmer und Arbeitgeber befinden sich noch in einer „Testphase“, sodass es schneller möglich sein soll, das Arbeitsverhältnis schneller zu beenden. Dementsprechend ist die Kündigungsfrist in der Probezeit auf zwei Wochen beschränkt.

Themenseite Arbeitsrecht

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