Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Rund um das Arbeitsrecht und die Kündigung bewegen sich vielerorts häufig diskutierte Themen. Ein besonders oft besprochenes Thema ist dabei die Kündigungsfrist in der Probezeit.
Denn auch Arbeitgeber wissen oft nicht, wann Sie einem Mitarbeiter laut Arbeitsrecht die Kündigung aussprechen dürfen.
Wie lange darf eine gesetzliche Probezeit gehen?
Gemäß §622 III BGB darf die gesetzliche Probezeit nicht länger als 6 Monate andauern. Dies sollte vor dem Vertragsschluss festgehalten werden.
Innerhalb dieser Probezeit beträgt die Kündigungsfrist dann nur noch 2 Wochen. Wichtig ist, dass kein Kündigungstermin beachtet werden muss. Das bedeutet, dass nicht nur zum Fünfzehnten oder zum Ende des Monats gekündigt werden kann, sondern zu jeglichen Monatstagen.
Nicht lange zögern – Gehen Sie gegen Ihre Kündigung vor!
Sollten auch Sie in ihrer Probezeit gekündigt worden sein, ohne dass die Kündigungsfrist in der Probezeit eingehalten wurde, können Sie dagegen vorgehen.
Decker& Böse ist eine versierte Verbraucherrechtskanzlei, die Sie gerne in arbeitsrechtlichen Fragen berät. In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob Ihre Kündigung rechtsgültig ist. Decker& Böse zählt bundesweit zu den führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Bauen Sie auf unsere fachliche Kompetenz und jahrelange Erfahrung!
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