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Leasing

Was ist Leasing überhaupt?

Der Leasingnehmer erhält ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für eine Sache (zum Beispiel ein Fahrzeug, Maschine etc.). Bei Ende des Leasingverhältnisses kann der Leasingnehmer die Sache zurückgeben oder käuflich erwerben, wobei die Leasingraten auf den Preis angerechnet werden.

Leasing funktioniert grundsätzlich ähnlich wie ein Mietverhältnis. Der Leasingnehmer zahlt dem Leasinggeber Geld, damit er das Leasingobjekt (zum Beispiel ein Fahrzeug) für den vereinbarten Zeitraum nutzen kann. Meistens behält der Leasinggeber das Eigentum an dem Objekt und der Leasingnehmer erhält nur das Recht es zu nutzen. Dies ist aber von der Leasingart abhängig.

Der Unterschied zur Miete liegt darin, dass dabei die Leasingsache finanziert wird. Am Ende des Leasingzeitraums erhält der Leasingnehmer je nach Art des Leasingvertrages, die Möglichkeit das Objekt zu kaufen. Hierbei werden die bereits gezahlten monatlichen Leasingraten dem Kaufpreis angerechnet. Dadurch, dass es sich auf rechtlicher Ebene um eine Art Kreditverhältnis handelt, gibt es erhebliche steuerlich Vorteile.

Welche Arten/Formen von Leasing gibt es?

Es gibt verschiedene Arten das Leasing zu unterteilen. Hierbei kann man zum einen danach unterscheiden, wer das Leasing anbietet oder nutzt. Eine typische Bezeichnung ist das Herstellerleasing, bei dem der Hersteller statt eines Kaufs die Option anbietet, die Sache zu leasen. Alternativ wird Leasing auch von Leasinggesellschaften angeboten. Diese sind nicht an einen bestimmten Hersteller gebunden. Teilweise vermitteln auch Unterhändler Leasingobjekte gegen eine Provision oder leasen ihrerseits das Objekt und vermieten es dann unter. Andere unterscheiden danach, ob sich das Leasing an Privatpersonen oder an Unternehmen richtet.

Des Weiteren kann das Leasing nach Art des Leasingvertrages (Operating-/Finanzierungs-/Sales-and-lease-back-Leasing) oder anhand des verleasten Objektes (Fahrzeug/Immobilie/Sonstiges) klassifiziert werden.

Es kann auch relevant sein, ob sich Leasinggeber und -nehmer im gleichen Land befinden (inländisches Leasing) oder in verschiedenen Ländern (Cross-Border-Leasing). Je nach Wert des Leasingobjekts spricht man entweder von „Small-Ticket-Leasing“ oder „Big-Ticket-Leasing“. Während „Small-Ticket-Leasing“ sich eher auf Gegenstände im Anschaffungswert von bis zu 25.000 Euro bezieht und beispielsweise Technologie für kleine bis mittelständische Unternehmen umfasst, bedeutet „Big-Ticket-Leasing“ eher das Leasen von Grundstücken, Flugzeugen, Fuhrparks und Co.

Welche verschiedenen Formen eines Leasingvertrags gibt es?

Leasingverträge sind sogenannte Verträge „sui generis“, das bedeutet es gibt keine gesetzlich vorgegebene Vertragsform. Dadurch ist der Bereich des Leasings auch so komplex, weil es dutzende von Vertragsformen gibt. Im Folgenden werden die gängigsten Vertragstypen erklärt:

1. Operating Leasing

Beim Operating Leasing wird das Leasingobjekt auf unbestimmte Dauer dem Leasingnehmer überlassen. Dabei ist die Grundmietzeit meist eher kurz und der Vertrag bleibt meist kurzfristig kündbar. Das Eigentum und auch insbesondere das wirtschaftliche Risiko bleibt beim Leasinggeber. Dafür ist diese Leasingform meistens teurer als das Finanzierungsleasing. Diese Vertragsform eignet sich insbesondere, wenn die Leasingsache nur für einen kurzen Zeitraum benötigt wird.

2. Finanzierungsleasing

Die meist genutzte Form des Leasings ist das Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing wird häufig ein längerer Vertragszeitraum vereinbart, in dem die Parteien den Vertrag nicht kündigen können. Bei Ende der Vertragslaufzeit erhält der Leasingnehmer die Möglichkeit die Sache zu erwerben. Die bereits geleisteten Zahlungen werden hierbei auf den Kaufpreis angerechnet. Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer üblicherweise das wirtschaftliche Risiko. Löst er zum Beispiel das Leasingverhältnis vorzeitig auf, muss er für die Verluste des Leasinggebers aufkommen.

3. Sale and Lease Back

Eine seltenere Form des Leasings ist das „Sale and lease back“-Prinzip. Bei diesen kehrt sich das Leasingverhältnis um. Der Kunde kauft das Objekt und der ursprüngliche Verkäufer least das Objekt zurück, also zahlt dem Käufer monatliche Leasingraten. Nach Ablauf der Leasingdauer fällt das Eigentum an den Verkäufer zurück.

Übersicht über diese Leasingformen


 
 
 Operating-LeasingFinanzierungsleasingSale and lease back
DefinitionDer Leasingnehmer least nur vorrübergehend mit der Option jederzeit zu kündigenDer Leasingnehmer zahlt über einen langen Zeitraum mit der Option oder Pflicht die Leasingsache zum Ende der Laufzeit zu erwerbenVerkäufer wird zum Leasingnehmer und Käufer wird zum Leasinggeber = Umgekehrtes Finanzierungsleasing
Wer trägt das wirtschaftliche Risiko?Leasinggeber behält wesentliche Risiken und ChancenLeasingnehmer behält wesentliche Risiken und ChancenWirtschaftliches Risiko beim Leasingnehmer (Verkäufer)
Wer wird Eigentümer?Leasinggeber behält das wirtschaftliche Eigentum am LeasinggutLeasingnehmer wird wirtschaftlicher Eigentümer des LeasinggutesLeasinggeber (Käufer) erhält vorrübergehend Eigentum, dieses fällt jedoch zu Ende der Laufzeit an Verkäufer zurück
Wem wird das Leasinggut zugerechnet?Das Leasinggut wird dem Leasinggeber zugerechnetDas Leasinggut wird dem Leasingnehmer zugerechnetDas Leasinggut wird dem Leasingnehmer zurechnet

 

Welche Arten der Finanzierung gibt es bei Leasingverträgen?

Es gibt viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Variationen für Leasingverträge und deren Finanzierung. Die verbreitetsten Arten werden im Folgenden erklärt.

  • Voll-/Teilamortisierung: Grundsätzlich wird bei der Finanzierung zwischen der sogenannten „Vollamortisation“ und „Teilamortisation“ unterschieden.
    Bei der Vollamortisation finanziert der Leasingnehmer während der Laufzeit die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten. Bei der Teilamortisation gleicht der Leasingnehmer nur einen Teil dieser Kosten aus. Meist gibt es bei Vertragsende die Verlängerungs- oder Kaufoption. Damit es sich nicht um einen Mietkauf handelt, muss die Kaufoption bei Vertragsende nur eine Möglichkeit und keine Pflicht sein. Teilweise wird der Leasingnehmer auch an dem Erlös bei einem Verkauf an Dritte nach Ablauf des Leasingverhältnisses beteiligt.
  • Kündbare Leasingverträge: die Konditionen für eine vorzeitige Beendigung stehen von Beginn an fest, diese ist aber frühestens nach 40 Prozent der Vertragslaufzeit möglich.
  • Depotzahlung: der vorhergesehene Restwert wird bei Vertragsbeginn schon in einem Depot hinterlegt. Dies stellt eine Sicherheit für den Leasinggeber dar.
  • Mietvorauszahlung: durch eine Vorauszahlung werden die zu zahlenden Leasingraten reduziert. Hierdurch muss der Leasinggeber die Leasingsache nicht komplett allein finanzieren, sondern kann einen Teil mit der Vorauszahlung ausgleichen.
  • Andienungsrecht: Bei Verträgen mit Andienungsrecht entscheidet der Leasinggeber, ob der Leasingnehmer das Vertragsobjekt am Ende der Laufzeit ankaufen muss. Sie sind folglich verbraucherunfreundlich.
    Ist der Wert des Fahrzeugs bei Ablauf des Vertrages weniger als der kalkulierte Restwert, hat der Leasinggeber das Recht, dem Leasingnehmer das Fahrzeug zu dem ursprünglich vereinbarten Betrag zu verkaufen.
    Liegt der Restwert des Fahrzeuges bei Ablauf höher als die ehemals kalkulierte Summe, so ist davon auszugehen, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug nicht zum Kauf anbieten wird, also sein Andienungsrecht nicht ausüben wird.
  • Gestaffelte Raten: Bei einer solchen Vereinbarung werden die Raten oft individuell an den Leasingnehmer angepasst. Somit zahlt er beispielsweise saisonal unterschiedliche Raten oder zu Beginn niedrigere und später höhere Raten (oder umgekehrt).
  • Variable Raten: Noch seltener als gestaffelte Raten kommen variable Raten an, welche der Leasingnehmer selbst flexibel gestalten kann je nach Liquidität.
  • Beteiligung am Verwertungserlös: Bei einer solchen Vereinbarung wird der Leasingnehmer an dem Erlös des Verkaufs des Leasingobjektes nach Ende der Laufzeit beteiligt.
  • Kilometerbegrenzung: Es wird eine maximale Kilometerlaufleistung vereinbart. Bei Überschreiten der Kilometer muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten oder erhält Geld zurück, wenn er die vereinbarten Kilometer unterschreitet.
  • Restwertfixierung: Bei einem Leasingvertrag mit Restwertfixierung wird ein bestimmter Restwert beim Vertragsabschluss vereinbart. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird der tatsächliche Restwert anhand des technischen und optischen Zustandes ermittelt und mit dem vereinbarten Restwert verglichen. Wie bei einer Kilometerbegrenzung muss der Leasingnehmer eine negative Differenz ausgleichen oder erhält bei einer positiven Differenz Geld zurück.
  • Service Leasing: der Leasingnehmer zahlt zusätzlich zu seiner Rate eine Pauschale für Serviceleistungen, wie Reparatur, Inspektionen und Reifenersatz. Dafür trägt der Leasinggeber das Risiko, falls größere Schäden auftreten und der Leasingnehmer muss sich um nichts kümmern.
  • Null-Leasing: Laut dem Leasinggeber enthalten die Leasingraten beim sogenannten „Null-Leasing“ keinen Aufschlag für Finanzierung des Leasingobjekts und vergleichbare Kosten. Hierbei werden die Leasingraten häufig mit den Listenpreisen verglichen. Jedoch handelt es sich häufig um ein „unechtes“ Null-Leasing zu Werbezwecken, bei dem es nur so wirkt als würde der Leasingnehmer sparen, weil der angegebene Listenpreis unrealistisch hoch ist. Denn viele Hersteller kalkulieren in ihren Listenpreis Rabatte durch Händler, Verkäufer und Leasingunternehmen bereits ein. Selten findet tatsächlich ein „echtes“ Null-Leasing statt, bei dem der Hersteller oder Leasinggeber das Objekt tatsächlich subventioniert. Zweck eines solchen Geschäfts ist es oft, Kunden für Folgeaufträge zu locken oder Werbung zu machen. Manchmal ist eine solche Vereinbarung auch in Verbindung mit einer sehr hohen Mietvorauszahlung, einem hohen kalkulierten Restwert oder einer Vereinbarung über geringe Maximalkilometer möglich. Dadurch sind zwar die Raten niedriger, aber die Kosten sind entweder bei Vertragsbeginn oder Vertragsende für den Leasingnehmer deutlich höher.

Welche Vorteile und Nachteile gibt es für den Leasingnehmer?

Das Leasing erfreut sich in der heutigen Zeit immer größerer Beliebtheit. Das liegt insbesondere an den vielen damit einhergehenden Vorteilen. Das Leasingmodell kann beispielsweise durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis, Flexibilität und die Kaufoption punkten.

Vorteile

Durch Leasing anstelle von einem direkten Kauf, kann der Leasingnehmer seine Geldressourcen schonen und muss nicht die gesamte Summe auf einmal investieren. Stattdessen wird kontinuierlich in Raten gezahlt, ähnlich wie bei einem Kredit. Insbesondere geleaste Maschinen können sich somit durch das produzierte Gut indirekt selbst finanzieren. Das nennt man auch „Pay as you earn“-Effekt.

Allerdings wird kein Kredit abbezahlt, sondern der Leasingnehmer hat die Option bei Ende der Laufzeit das Fahrzeug/die Maschine etc. zu wechseln. Er bleibt somit flexibel. Dennoch hält er sich, im Gegensatz zur reinen Miete, die Kaufoption offen. Dadurch kann er die Leasingsache zu einem günstigeren Preis erwerben, sodass die Zahlungen nicht alleine dem Leasinggeber zugutekommen, sondern indirekt auch dem Leasingnehmer.

Durch die Rückgabe bei Vertragsende bleibt der Leasingnehmer technisch stets auf dem neuesten Stand und ist nicht langfristig an eine Sache gebunden. Insbesondere in einer Zeit, in der ständig neue Technologien entwickelt werden, kann es sinnvoll sein, nicht an eine Sache gebunden zu sein. Der Leasingnehmer kann dann beispielsweise zu dem neueren Modell wechseln.

Für Unternehmen hat Leasing meist den Vorteil einer klaren und transparenten Kalkulationsgrundlage, Bilanzneutralität und einen geringen Verwaltungsaufwand durch den Service des Leasinggebers. Durch die Schonung der Liquidität entstehen beispielsweise weniger Verletzungen von Kreditrahmen oder negative Schufaeinträge durch Schulden. Durch das eingesparte Geld, bleibt mehr für sonstige Investitionen und das Unternehmen bleibt flexibel.

Leasing hat auch einige steuerliche Vorteile. So gibt es beispielsweise Einsparmöglichkeiten bei der Einkommens- und Körperschaftssteuer des Betriebes. Zwar gibt es diese Einsparmöglichkeiten auch bei Krediten, jedoch sind sie beim Leasing kurzfristiger umsetzbar.

Nachteile

Im Gegensatz zu Unternehmen können Privatpersonen die Leasingraten nicht steuerlich absetzen. Somit ist anstelle von Privatleasing ein Bankkredit meist wirtschaftlicher. Häufig ist der Kauf nach Ende der Leasingdauer insgesamt teurer als ein Direktkauf.

Zudem erwirbt der Leasingnehmer je nach Art des Leasings kein Eigentum an der Sache und hat somit bei Geldproblemen keine Möglichkeit das Fahrzeug (oder die Sache) zu verkaufen.

Problematisch ist auch das Dreiecksverhältnis zwischen Hersteller, Leasinggeber und Leasingnehmer. Hätte der Leasingnehmer das Fahrzeug selbst gekauft, könnte er bei Mängeln direkt Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Als Druckmittel könnte er dann auch zum Beispiel eine Ratenzahlung aussetzen. Gibt es jedoch den Leasinggeber dazwischen, muss der Leasingnehmer immer den umständlichen Weg über den Zwischenhändler gehen. Zudem muss er die Leasingraten dennoch weiterzahlen und kann sie nicht als Druckmittel aussetzen.

Der Leasingnehmer trägt im Regelfall auch das Risiko für eine mögliche Beschädigung oder einen Verlust des Leasingfahrzeugs oder der Leasingsache. Bei einem kompletten Verlust ist die Leasingsache zwar meist versichert, jedoch muss der Leasingnehmer häufig Gebühren für die vorzeitige Vertragsbeendigung zahlen.

Die Kosten bei der Rückgabe sind zudem ein unkalkulierbares Risiko für den Leasingnehmer. Dadurch, dass er eine Instandhaltungspflicht hat, sind auch häufig kleinere Mängel frühzeitig zu reparieren und können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Auch lohnt es sich für den Leasingnehmer oft wirtschaftlich nicht, die Leasingsache zu verändern, weil er dies bei Rückgabe wieder rückgängig machen müsste.

Der Leasinggeber kann bei Nichtzahlung der Raten, dem Leasingnehmer das geleaste Objekt entziehen. Dies kann sehr ungünstig sein, wenn der Leasingnehmer auf das Fahrzeug oder die Sache angewiesen ist.

Welche Kosten erwarten den Leasingnehmer?

Für den Vertrag:

Auf den Leasingnehmer kommen als Hauptkosten die monatlichen Raten zu. Diese sind natürlich vom Wert des geleasten Objektes abhängig, von der Laufzeit und der Vertragsart. Würde zum Beispiel eine Vorauszahlung, eine lange Laufzeit oder ein hoher Restwert vereinbart, können die monatlichen Raten entsprechend günstiger sein.

Zusätzlich zu den Raten kommen bei Vertragsschluss die Kosten für die Überführung und Zulassung des Fahrzeuges und je nach Vereinbarung eine Vorauszahlung hinzu. Im Falle einer Leasingübernahme von einem Anderen, kommen noch Kosten für eine Vertragsumschreibung auf den neuen Leasingnehmer zu.

Zusätzliche laufende Kosten sind KFZ-Steuern, sowie KFZ-Versicherungen. Sofern keine Service-Pauschale vereinbart wurde, kommen auch Service- und Wartungskosten auf den Leasingnehmer zu.

Die insgesamt nicht unerheblichen Zusatzkosten, sollten immer mitkalkuliert werden.

Bei Rückgabe:

Die Kosten bei der Leasingrückgabe sind abhängig davon, welche Form des Leasings vereinbart wurde.

Wurde ein sogenanntes „Restwertleasing“ vereinbart, kommt es auf die Differenz zwischen dem vereinbarten und dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs an. Ist das Fahrzeug tatsächlich weniger wert als der vereinbarte Restwert, dann muss der Leasingnehmer diese Differenz bezahlen. Ist es umgekehrt, erhält er sogar Geld zurück.

Wurde hingegen ein „Kilometerleasing“ vereinbart, zahlt der Leasingnehmer für zu viel gefahrene Kilometer einen Ausgleich oder erhält für weniger als vereinbart, Geld zurück. Bei Rückgabe des Leasingfahrzeuges wird dieses zusätzlich auf Mängel und Schäden begutachtet. Die Kosten für die Beseitigung der, während der Nutzungsdauer, aufgetretenen Schäden muss üblicherweise der Leasingnehmer tragen.

Der Leasingnehmer haftet jedoch nicht für Spuren des üblichen Gebrauchs, wie beispielsweise leichten Abrieb an den Stoßleisten oder leichte polierbare Kratzer.

Möglichkeiten, sich aus dem Leasingvertrag zu lösen

Um einen Leasingvertrag vorzeitig zu beenden, bestehen die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung, des Widerrufs, des Aufhebungsvertrag oder der Übernahme.

Eine ordentliche Kündigung ist bei einem Leasingvertrag während der Laufzeit im Regelfall nicht vorgesehen. Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen eine Kündigung ausnahmsweise doch vorzeitig möglich ist. Sonderfälle sind beispielsweise ein Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs, Versterben des Leasingnehmers (und Kündigung durch die Erben) oder die Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einer vorzeitigen Kündigung fallen im Regelfall Rücknahmegebühren für einen Teil des entgangenen Gewinns an.

Der Leasinggeber kann dagegen fristlos (oder bei einem Verbraucher mit zwei Wochen Rückzahlungsoption) kündigen, wenn der Leasingnehmer seine Raten nicht bezahlt. Auch in diesem Fall wird der Leasinggeber den gesamten Restbetrag in Rechnung stellen.

Im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann der Leasingnehmer den Leasingvertrag widerrufen. Ist dies möglich, erhält er seine bislang gezahlten Raten zurück und muss keine Gebühr zahlen.

Themenseite Zu Wiederruf Autokredit- Und Leasingvertrag

Alternativ besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrags, durch den das Vertragsverhältnis mit Zustimmung beider Parteien vorzeitig beendet wird. Bei einer vorzeitigen Auflösung fallen im Regelfall Rücknahmegebühren für einen Teil des entgangenen Gewinns an.

Eine Leasingübernahme ist die Übergabe des Leasingvertrags an einen Dritten, welcher dann der neue Leasingnehmer wird. Diesem Wechsel muss der Leasinggeber zustimmen. Es fallen keine Rücknahmegebühren an, allerdings fällt teilweise eine Bearbeitungsgebühr für die Übertragung an. Diese wird durchschnittlich deutlich niedriger sein als die Rückgabegebühr.

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