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Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Mit dem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in beidseitigem Einverständnis beendet.

Mit dem Aufhebungsvertrag, oftmals auch Auflösungsvertrag genannt, wird die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vertraglich geregelt. Im Unterschied zur Kündigung wird das Ende des Arbeitsverhältnisses sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer beschlossen. Es wird somit vertraglich festgehalten, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet wird.

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Was sind die Vorteile des Aufhebungsvertrages?

Insbesondere was die Zeiten angeht, bietet der Aufhebungsvertrag im Vergleich zu einer ordentlichen Kündigung, große Vorteile. Denn während bei einer Kündigung Fristen eingehalten werden müssen, kann man durch den Aufhebungsvertrag innerhalb eines Tages das Arbeitsverhältnis beenden.

Zudem ist es von Vorteil, dass es bei einem Aufhebungsvertrag keine rechtlichen Hindernisse gibt, wie beispielsweise den besonderen Kündigungsschutz.

Doch nicht nur Arbeitgeber können vom Aufhebungsvertrag profitieren. Denn im Normalfall bezahlt der Arbeitgeber mit dem Aufhebungsvertrag auch eine Abfindung an den Arbeitnehmer. Gleichzeitig kann der Arbeitnehmer ein Mitspracherecht beim Erstellen des Arbeitszeugnisses bekommen.

Was sind die Nachteile eines Aufhebungsvertrages?

Ein wichtiger Nachteil für den Arbeitnehmer ist die sogenannte Sperrzeit. Denn nach §159 I Nr.1 Sozialgesetzbuch III wird durch die Agentur für Arbeit grundsätzlich eine zwölfwöchige Sperrzeit verhängt. Folglich erhält man in dieser Zeit als Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld.

Unter gewissen Umständen kann jedoch von der Sperrzeit abgesehen werden. So wird oftmals die Sperrzeit verneint, wenn der Arbeitgeber zunächst eine ordentliche und anschließend eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung in Aussicht stellt. Damit keine Sperrzeit verhängt wird, muss zudem die Abfindungshöhe gedeckelt werden. Diese darf maximal ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr enthalten.

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Wie ist die Abfindung beim Aufhebungsvertrag zu berechnen?

Ob eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag gezahlt wird, ist immer Verhandlungssache. Denn anders als bei einer Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Die Abfindungshöhe berechnet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Es gibt eine Faustregel, an der man sich als Arbeitnehmer orientieren kann. Bei der Höhe der Abfindung wird meistens die Daumenregel genutzt, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung angemessen ist.

So sollen 0,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr als Normalfall gelten. Teilweise wird aber auch von 1,0 Gehälter pro Beschäftigungsjahr oder auch nur 0,25 Gehälter pro Beschäftigungsjahr gesprochen.

Beispiel:

Herr Müller arbeitet seit drei Jahren im Unternehmen A. Sein Bruttogehalt beträgt monatlich 5.000 Euro. Dementsprechend würde nach dem Normalfall dies eine Abfindung in Höhe von 7.500 Euro ergeben.

Hier finden Sie eine kleine Checkliste mit Dingen, die für den Aufhebungsvertrag von Bedeutung sein können:

  1. An welchem Tag soll das Arbeitsverhältnis beendet werden?
  2. Geht aus dem Aufhebungsvertrag hervor, dass das Arbeitsverhältnis auf Geheiß des Arbeitgebers beendet wurde?
  3. Kann man dem Aufhebungsvertrag entnehmen, wie mit ausstehenden Gehaltszahlungen, zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Überstundenvergütung, umzugehen ist?
  4. Hat man sich mit dem Arbeitgeber über die Gewährung von Resturlaub geeinigt?
  5. Konnte man sich auf eine Zeugnisnote verständigen?
  6. Gibt es eine Auflistung, über Gegenstände, die dem Arbeitnehmer überlassen wurden, zum Beispiel Firmenhandy oder Firmenwagen?
  7. Wurde schriftlich festgehalten, welche Leistungen der Arbeitnehmer noch zurückerstatten muss, zum Beispiel für Darlehen oder Gehaltsvorschüsse?
  8. Wurde eine Abfindung vereinbart? Wenn ja, in welcher Höhe? Wurde dies schriftlich festgehalten?

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