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Markengesetz

Das Markengesetz ist ein Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes und schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsangaben.

Was ist das Markengesetz?

Das Markengesetz, auch „Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen“ (MarkenG) genannt, ist ein Nachfolgegesetz des Warenzeichengesetzes. Es trat am 01.01.1995 in Kraft. Zusammen mit dem Geschmacksmustergesetz, Gebrauchsmustergesetz und Patentgesetz dient es dem Schutz von Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und geographischen Herkunftsangaben.

Schutzfähige Marken sind ihm zufolge „Zeichen, Wörter, Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen, die Form einer Ware, ihre Verpackung und andere Aufmachungen mit Farben und Farbzusammenstellungen“.

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