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Musterfeststellungsklage

Mit der Musterfeststellungsklage soll es Verbrauchern ermöglicht werden, gemeinsam ihr Recht durchzusetzen. Dafür bedarf es jedoch einer gemeinsamen Absicht, also beispielsweise das Ziel Rechtssicherheit hinsichtlich eines bestimmten Falls zu erhalten.

Die Musterfeststellungsklage soll in Fällen zur Anwendung kommen, in denen ein Muster von Firmen erkennbar ist, sodass gegebenenfalls mehrere Kläger ihr Anliegen zu einer Klage zusammenfassen können. Um den einzelnen Verbraucher vor den finanziellen Risiken einer Klage gegen einen Großkonzern zu schützen, sollen Verbraucherschutzverbände die Klage übernehmen.

Abzugrenzen ist dies jedoch von der oft genutzten Sammelklage aus den USA, in denen Betroffene grundlegend miteinbezogen werden, sofern sie nicht aktiv austreten. Hierzulande müssen Leute der Musterfeststellungsklage aktiv beitreten.

Die Musterfeststellungsklage soll jedoch nur zu grundlegenden juristischen Fragen Stellung beziehen, ohne dass konkret auf einen Einzelfall eingegangen wird.

Folglich müssen Verbraucher hierzulande in einem zweiten Prozess ihr Recht nochmals geltend machen. Die Musterfeststellungsklage legt folglich nur den Grundstein für die Individualklage.

Wie kann eine Musterfeststellungsklage genutzt werden?

Um die Klageart nutzen zu können, muss bei mindestens zehn Verbrauchern festgestellt werden, dass diese Opfer derselben Problematik wurden. Dies wird von Gerichten überprüft und, im Falle eines Musters, die Klage für zulässig erklärt.

Anschließend können sich die Verbraucher in ein Register beim Oberlandesgericht eintragen, welches anschließend veröffentlicht wird. Folglich können sich dann andere kostenlos registrieren lassen. Tragen sich innerhalb der nächsten zwei Monate noch weitere 40 Personen ein, kann die Klage von den Verbraucherschutzverbänden erhoben werden. Dabei können jedoch nur bestimmte Verbraucherschutzverbände die Klage erheben. So muss der Verband mindestens 350 Mitglieder haben und seit vier Jahren existieren. Bundesweit gibt es folglich nur 75 Verbände, welche die Musterfeststellungsklage nutzen könnten.

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