Schadensersatz – Anspruch und Berechnung
Der Ausgleich eines Schadens, der durch ein schädigendes Ereignis verursacht wurde. Die Entschädigung fällt im Normalfall in finanzieller Form aus.
Was ist ein Schaden?
Fügt man einer anderen Person einen Schaden zu, muss man in der Regel dafür aufkommen.
Grundsätzlich ist mit einem Schaden jeder wirtschaftliche Nachteil gemeint. Immer dann, wenn das Vermögen einer Person in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, entsteht somit ein Schaden.
Wie berechnet man den Schaden?
Um die Höhe des Schadensersatzes zu ermitteln, nimmt man nach Vorgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine sogenannte Gesamtsaldierung vor. Man betrachtet dabei die Vermögenslage vor und nach dem schädigenden Ereignis.
Durch den Schadensersatz will das BGB folglich den Nachteil ausgleichen. Dies kann dabei durch Geldzahlungen aber auch durch andere Handlungen, wie zum Beispiel eine Abtretung von Rechten, vorgenommen werden. Der Geschädigte muss nur so gestellt werden, als hätte er den wirtschaftlichen Nachteil nie erlitten.
Bei der Betrachtung des Schadens muss jedoch stets an ein Mitverschulden des Geschädigten gedacht werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Geschädigte über eine rote Ampel läuft, der Schädiger aber ein Vielfaches der eigentlich erlaubten Geschwindigkeit fährt. Dann ist der jeweilige Verschuldensgrad der Beteiligten zu ermitteln.
So müsste man schauen, ob beispielsweise der Verursacher den Fußgänger auch angefahren hätte, wenn er mit angepasster Geschwindigkeit gefahren wäre. Gleichzeitig müsste die Höhe der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit mitberechnet werden.
Woraus ergibt sich ein Schadensersatz?
Im BGB wird dabei festgehalten, wann ein Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Damit gleichzeitig auch die Pflicht zum Ersatz eintritt, muss ein Zusammenhang zwischen der Handlung und dem Schaden bestehen. Dies bedeutet, dass die Handlung des Schädigers zwingend erforderlich war, um den Schaden herbeizuführen.
Ein Schadensersatzanspruch im Rahmen des BGB kann sich aus zweierlei Gründen ergeben:
1. Aus einem Vertrag
Dabei hat sich eine Partei nicht an die vertraglichen Absprachen gehalten. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Verkäufer die Kaufsache später als zum vereinbarten Zeitpunkt liefert.
2. Aus unerlaubter Handlung
Haben Schädiger und Geschädigter keine (vertragliche) Bindung zueinander, ist von einer unerlaubten Handlung auszugehen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Person eine Andere im Straßenverkehr anfährt oder ausversehen die Brille des Anderen zerstört.
Was genau bedeutet Schmerzensgeld?
Über den Schadensersatz werden materielle Güter, wie zum Beispiel Schäden an Fahrzeugen ersetzt. Immaterielle Güter hingegen sollen über das Schmerzensgeld ausgeglichen werden. Dies soll in allen Fällen Abhilfe schaffen, in denen kein direkter Vermögensschaden eingetreten ist. Wenn beispielsweise die Persönlichkeitsrechte eines Prominenten durch einen Artikel in einer Zeitung verletzt werden, kommt das Schmerzensgeld zum Tragen. Hier entsteht kein direkter vermögensrechtlicher Nachteil. Um dem aber entgegen zu wirken, soll der Geschädigte Schmerzensgeld verlangen können.
Wann verjähren Schadensersatzansprüche?
Gemäß §199 II BGB verjähren Schadensersatzansprüche beispielsweise auf die Verletzung des Körpers, nach 30 Jahren.
Anders hingegen ist es zum Beispiel bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen. Wer einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter geltend machen will, der muss dies innerhalb von sechs Monaten machen. Im Kaufrecht muss ein Schadensersatz bei beweglichen Dingen schon innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden. Andernfalls tritt die Verjährung ein.
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