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Überstundenabbau

Überstunden lassen sich abfeiern oder durch zusätzliche Vergütung abbauen. Der Überstundenabbau ist dabei gesetzlich geregelt.

Wer Überstunden leistet, überschreitet die vom Arbeitgeber festgelegte und vertraglich festgehaltene Arbeitszeit. Um in Deutschland geleistete Überstunden abzubauen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder kann man sich die Überstunden ausbezahlen lassen oder einen Freizeitausgleich in Anspruch nehmen. Mit diesen Regelungen soll der Arbeitnehmer vor einer Überbelastung geschützt werden. Daher ist der Anspruch auf einen Ausgleich der Überstunden gesetzlich festgelegt.

Wie Überstunden vergütet werden oder ob sie mit Freizeit ausgeglichen werden, kann individuell festgelegt werden. In den meisten Fällen sind im Arbeitsvertrag Regelungen dazu niedergeschrieben. Sind im Arbeitsvertrag keine Regelungen zum Überstundenabbau getroffen, sollten beiden Parteien einen gemeinsamen Nenner finden. Vor allem, wenn der Arbeitgeber Überstunden häufig anordnet.

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Wie entstehen Überstunden?

Überstunden entstehen durch eine Mehrarbeit des Mitarbeiters. Meistens ordnet der Arbeitgeber die Überstunden explizit an. Der Arbeitgeber kann sie allerdings auch nur stillschweigend akzeptieren. Fest steht, dass der Arbeitgeber die Mehrarbeit kompensieren muss. Der Mitarbeiter muss die Überstunden abfeiern oder sie sich bezahlen lassen.

Bleibt der Arbeitnehmer allerdings einfach abends länger am Schreibtisch, ohne dass der Arbeitgeber davon weiß, kann der Arbeitnehmer keine Überstunden geltend machen. Daher müssen die Überstunden zeitlich erfasst werden. Auch der Arbeitgeber muss benachrichtigt werden, wenn Überstunden anfallen, beispielsweise weil der Arbeitsaufwand gar nicht in der angedachten Arbeitszeit umzusetzen ist. Der Arbeitnehmer ist hier in der Pflicht, die Überstunden zu beweisen.

Beispiel: Im Arbeitsvertrag eines Mitarbeiters ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden bei einer Fünf-Tage-Woche vorgesehen. Wenn allerdings ein Notfall im Betrieb aufkommt, kann der Arbeitgeber anordnen, dass der Arbeitnehmer auch am sechsten Tag noch einmal zur Arbeit kommt, beispielsweise für drei Stunden. In diesem Fall hat der Arbeiter dann die wöchentliche Arbeitszeit um drei Stunden überschritten. Es ergeben sich folglich drei Überstunden. Der Mitarbeiter kann die Überstunden dann abfeiern oder sie sich ausbezahlen lassen.

Wer entscheidet, ob man die Überstunden abfeiern kann oder sie ausgezahlt bekommt?

Der Arbeitnehmer kann die Überstunden nicht bis in die Ewigkeit aufheben. Stattdessen muss er die Überstunden abbauen. Beim Überstundenabbau kann man zwischen zwei Möglichkeiten unterscheiden:

    1. Die Auszahlung der Überstunden, auch finanzieller Ausgleich genannt.
    2. Das Abfeiern der Überstunden, also ein Freizeitausgleich.

Die Auszahlung der Überstunden geschieht im nächsten Abrechnungsmonat. Als Grundlage für die Berechnung des Lohns für Überstunden zählt der reguläre Stundensatz. Bei einem Festgehalt berechnet sich der Zusatzlohn hingegen nach einer speziellen Formel. In manchen Unternehmen sind auch Zuschläge für Überstunden festgelegt. Diese müssen allerdings im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt sein. Es existiert allerdings kein Grundsatz, der besagt, dass der Arbeitgeber geleistete Überstunden in jedem Fall vergüten muss.

In den meisten Fällen werden Überstunden heutzutage daher durch zusätzliche Freizeit ausgeglichen. Der Arbeitnehmer kann die Überstunden also abfeiern. Die Überstunden werden dabei eins zu eins in Freizeitstunden umgewandelt.

Wie gestaltet sich das Abfeiern von Überstunden in der Praxis?

Beim Abfeiern der Überstunden kann theoretisch der Arbeitgeber entscheiden, wann der Mitarbeiter seinen Freizeitausgleich nehmen muss. Dafür macht er von seinem Weisungsrecht Gebrauch. In der Praxis entschieden allerdings Arbeitnehmer und Arbeitgeber oft gemeinsam über den Zeitpunkt.

Können Überstunden auch mit einem Festgehalt abgegolten werden?

In manchen Arbeitsverträgen lassen sich Überstundenklauseln finden, die besagen, dass Überstunden generell oder vor Überschreiten einer bestimmten Überstundensumme mit einem Festgehalt abgegolten werden können. Ein Abfeiern von Überstunden ist dann nicht möglich. In vielen Fällen sind solche Klauseln allerdings unwirksam.

Zählt der Überstundenabbau als zusätzlicher Urlaub?

Der Freizeitausgleich von Überstunden, also das Abfeiern, gilt nicht als Urlaub. Erkrankt der Arbeitnehmer während des Ausgleichs, können die Tage im Gegensatz zu Urlaubstagen nicht wieder gutgeschrieben werden. Beim Abfeiern der Arbeitsstunden trägt also der Arbeitnehmer das Risiko.

Was passiert bei einer Kündigung mit den Überstunden? Kann man sie trotzdem noch abfeiern?

Im Falle einer Kündigung kommt es darauf an, ob es sich dabei um eine fristlose oder um eine reguläre Kündigung handelt. Bei der regulären Kündigung müssen bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden, während eine fristlose Kündigung sofort gültig ist. Kündigt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter fristlos, besteht für ihn keine Möglichkeit mehr, die Überstunden abzufeiern. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die geleisteten Überstunden dann auszahlen. Handelt es sich um eine reguläre Kündigung, ist weiterhin den Regelungen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag zu folgen. In diesem Fall lässt sich die Kündigungsfrist mit einer Krankschreibung oder durch Überstunden überbrücken.

Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht auf eine für beide Seiten zufrieden stellende Regelung zum Überstundenabbau einigen, können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch einen Anwalt, der auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist, hinziehen.

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