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Verjährung im Strafrecht

Die Verjährung im Strafrecht macht eine Strafverfolgung nach einer bestimmten Zeit unmöglich. Der genaue Zeitraum ist dabei je nach Ordnungswidrigkeit verschieden.

Welche Arten der Verjährung gibt es im Strafrecht?

Generell unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten der Verjährung. Dank der Verfolgungsverjährung kann man eine Tat nach einer bestimmten Zeit nicht mehr ahnden. Man kann sie also dann nicht mehr weiter verfolgen.

Die Vollstreckungsverjährung greift hingegen bei Taten, für die bereits eine Strafe verhängt wurde. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Gericht einen Täter bereits verurteilt hat, er sich aber vor dem Gefängnisaufenthalt ins Ausland absetzt. Bei seiner Rückkehr ist dann zu klären, ob die Strafe noch vollstreckt werden darf.

Bei beiden Arten variieren die Verjährungsfristen je nach Strafe. Dabei ist die Vollstreckungsverjährung in §79 Strafgesetzbuch (StGB) und die Verfolgungsverjährung in §78 StGB geregelt.

Man muss auch den Unterschied zum Ordnungswidrigkeitengesetz betonen. In diesem Bereich können Verjährungen bereits deutlich früher in Kraft treten. Die Verjährung im Strafrecht greift hingegen erst nach frühestens drei Jahren. Bestimmte Delikte wie Mord verjähren allerdings nie.

Welchem Zweck dient die Verjährung im Strafrecht überhaupt?

Im Endeffekt geht man davon aus, dass eine Person auch in Zukunft keine weiteren Strafen begehen wird, wenn sie in der Zeit bis zur Verjährung nicht straffällig geworden ist. Damit hat die Verjährung vor allem einen Resozialisierungseffekt. Auch kann das Strafrecht nach so langer Zeit in vielen Fällen auch nicht mehr alle Zeugenaussagen und Beweismittel verwenden.

Wie ist die Verjährung im Strafrecht geregelt?

Eine bestimmte Zeit nach einer Tat greift die Verfolgungsverjährung. Nach Ablauf dieser Zeit kann eine Tat dann nicht mehr bestraft werden und die Verjährung greift im Strafrecht. Wird nach dieser Zeit noch ein Verfahren angefangen, muss es eingestellt werden. Diese Frist lässt sich aber auch unterbrechen und eine Verjährung damit hinauszögern. Die Frist beginnt in der Regel dann zu laufen, wenn die Tat abgeschlossen ist, also ein bestimmter Taterfolg eingetreten ist. In manchen Fällen, wie bei Betrug, fängt die Frist allerdings erst dann zu laufen an, wenn beim Opfer ein Schaden eingetreten ist.

Keine Verjährung für Mord

Mord (auch versuchter oder eine Beteiligung) kann nie verjähren – aber wie sieht es mit anderen Vergehen aus? Es kommt hier bei der Verfolgungsverjährung darauf an, welches Strafhöchstmaß durch Gerichte festgelegt ist. Sie sind im §78 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.

Die Verjährung im Strafrecht ist folgendermaßen festgelegt:

HöchstmaßVerjährungsfrist
Lebenslange Haftstrafe30 Jahre
Mehr als 10 Jahre Haft30 Jahre
5 bis 10 Jahre Haft10 Jahre
1 bis 5 Jahre Haft5 Jahre
Unter einem Jahr Haft3 Jahre

Die Verjährung von Völkermord im Strafrecht ist zudem ausgeschlossen, wie der Bundestag 1979 entschied.

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