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Wildschaden

Ein Wildschaden ist ein Schaden an Grundstücken, der durch Wild verursacht wurde.

Im Gegensatz zum Volksglauben ist ein Wildschaden also kein Unfall mit Wild, beispielsweise, wenn ein Auto ein Wild anfährt. Stattdessen wird ein Wildschaden an forstwirtschaftlich, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken durch Wild verursacht.

Was sagt das Gesetz zu Wildschäden?

Vor allem Rotwild und Wildschweine verursachen häufig Schäden in der Landwirtschaft. Beispielsweise verwüsten sie Felder, um sich vom dortigen Saatgut zu ernähren. Auch auf Wiesen werden häufig Schäden durch Wild verursacht und Landwirte müssen große Beschädigungen verbuchen. Ihnen steht aber als Ausgleich ein Schadensersatz zu. Die Regeln zu Wildschäden sind dabei im deutschen Jagdgesetz festgehalten.

Welche Wildschäden werden ersetzt?

Laut dem Bundesjagdgesetz steht dem Eigentümer Schadensersatz zu bei einem Wildschaden:

  • an abgeernteten Feldfrüchten, die noch nicht eingeholt wurden,
  • an Feldfrüchten, die sich in der Phase zwischen Saat und Ernte befinden,
  • durch Ausscharrungen von Pflanzen durch Wildkaninchen,
  • an Grundstücken. Dazu zählen auch ihre Bestandteile wie beispielsweise Feldscheunen, die ein festes Fundament besitzen,
  • an Zäunen durch Schwarzwild,
  • durch Wildkaninchen und Schwarzwild, die den Waldboden unterwühlen,
  • an jungen Pflanzen durch Bisse.

Wer ersetzt den Wildschaden?

Dem Eigentümer der Fläche steht dann ein Ersatz zu, wenn bestimmte Wildarten den Schaden verursachen. Dazu gehören Wildkaninchen, Fasane und Schalenwild wie beispielsweise Rotwild. Für die Entschädigung der betroffenen Landwirte ist die jeweilige Jagdgenossenschaft zuständig. Dabei wird nicht nur der entstandene Schaden, sondern auch Folgeschäden und Schäden durch entgangenen Gewinn erstattet. Dafür müssen die betroffenen Flächen zu einem Jagdbezirk zugehörig sein.

Pachtet ein Jäger eine Fläche für eine Jagd, ist er in vielen Fällen auch vertraglich dazu verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die das Wild verursacht.

Wie werden Wildschäden ersetzt?

Zuerst einmal kann man versuchen, die Fläche wieder in den Zustand zu versetzen, wie er vorher bestanden hat. Dafür kann man verschiedene Maßnahmen treffen. Beispielweise können neue Pflanzen ausgesät werden. Aber auch eine finanzielle Entschädigung für den Wildschaden anstatt der Wiederherstellung ist eine Möglichkeit.

Wann besteht keine Schadensersatzpflicht?

In einem bestimmten Fall besteht allerdings keine Schadensersatzpflicht. Nämlich dann, wenn Gärten, Weinberge oder Forstgrundstücke einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind. Dies geschieht durch das Einbringen einer Holzart, die im Jagdbezirk nicht hauptsächlich vorkommt und wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Eine andere Ausnahme gibt es allerdings auch dann, wenn auf den Grundstücken die Jagt ruht. Diese Grundstücke werden auch als befriedeter Bezirk bezeichnet. Ein Beispiel sind hier Friedhöfe. Dort besteht kein Schadensersatzanspruch.

Wie kann man einem Wildschaden vorbeugen?

Es gibt verschiedene Methoden, um einem Wildschaden vorzubeugen. Dazu gehören unter anderem die Schaffung von Nahrungsangeboten und Rückzugsräumen für Tiere. Dafür müssen Jäger und Landwirte in den Dialog treten. Die Aufgabe des Jägers ist es dabei, sicherzustellen, dass die Wildtiere die Tragfähigkeit des Gebiets nicht überschreiten.

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