Zum Hauptinhalt springen

Zweiter Bildungsweg

Ein zweiter Bildungsweg steht berufstätigen Erwachsenen offen, damit sie einen Abschluss, wie beispielsweise einen bestimmten Schulabschluss, erreichen können. Er kann sowohl in Vollzeit als auch parallel zur Arbeit absolviert werden.

Heutzutage sind bestimmte Schulabschlüsse in manchen Berufen eine Pflicht. Hat jemand keinen oder nur einen geringen Schulabschluss, können dem Arbeitnehmer viele Jobs und Aufstiegschancen verwehrt bleiben. Der zweite Bildungsweg ermöglicht es daher berufstätigen Erwachsenen, einen Schulabschluss nachzuholen. Immer mehr Berufstätige entscheiden sich für diesen Weg. Dabei kann es sich um den Hauptschulabschluss handeln, aber auch die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife kann man so erreichen.

Unterstützt werden die Arbeitnehmer dabei von einer Vielzahl von Institutionen, wie beispielsweise der Agentur für Arbeit.

Themenseite Arbeitsrecht

Welche Abschlüsse kann man so erreichen?

Interessierte können alle regulären Abschlüsse auch auf dem zweiten Bildungsweg erreichen. Die Anzahl der benötigten Stunden variiert dabei je nach Abschluss. Welche Voraussetzungen nötig sind, ist zusätzlich je nach Bundesland unterschiedlich.

Hauptschulabschluss:

Er ist für die meisten Ausbildungen und Lehrstellen Voraussetzung. Man braucht in etwa 1,5 Jahre für diesen Abschluss, wenn die Wochenarbeitszeit bei 20 Wochenstunden liegt. Kurse zum Hauptschulabschluss können Personen auf dem zweiten Bildungsweg entweder in Volkshochschulen oder aber auch in Abendschulen ableisten.

Mittlere Reife:

Es dauert in etwa zwei Jahre, um die mittlere Reife zu erlangen. Sie ermöglicht einem den Zugang zu vielen weiteren Ausbildungsberufen. Auch hier gibt es verschiedenen Möglichkeiten, sie zu erwerben. Dieser Abschluss kann entweder durch ein Fernstudium, am Berufskolleg oder in der Abendschule nachgeholt werden.

Fachhochschulreife/Fachabitur:

Wenn man die Fachhochschulreife erreicht, darf man universitäre Fachausbildungen sowohl an Fachhochschulen als auch in Universitäten für bestimmte Fächer absolvieren. Bei den Fächern handelt es sich vor allem um technische Fächer. Das Fachabitur kann man dabei über mehrere Wege erreichen, wie beispielsweise durch Abendgymnasien, Volkshochschulen oder Beruf Kollegs.

Hochschulreife/Abitur:

Mit dem Abitur kann man letztendlich jedes Studium aufnehmen. Ob das Abitur per Abendgymnasium oder durch ein Fernstudium erreicht wird, ist der Person selbst überlassen. In der Regel dauert es drei Jahre, bis man die Hochschulreife erreicht. Dabei kann jede Schule eine andere Zeitspanne ansetzen. Je höher der bereits erreichte Schulabschluss, desto kürzer die Zeit bis zum Abitur.

Themenseite Arbeitsrecht

Wo kann man den zweiten Bildungsweg absolvieren?

Insgesamt können Abschlüsse an verschiedenen Einrichtungen und Standorten angeboten werden. Dazu gehören:

  • die Abendschule,
  • das Berufskolleg,
  • die Volkshochschule,
  • die Berufsschule,
  • die Berufsfachschule,
  • die Berufsoberschule,
  • das Gymnasium,
  • die Fernuniversität.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es beim zweiten Bildungsweg?

Ein zweiter Bildungsweg kann kostenlos oder kostenpflichtig sein. Dabei kommt es vor allem darauf an, an welcher Ausbildungsstätte der zweite Bildungsweg durchgeführt wird. Allerdings ist dies nicht immer der Fall. So sind beispielsweise vor allem private Fernuniversitäten häufig mit hohen Ausbildungskosten verbunden. Mit einbezogen sollte auch die Zeit, die für den zweiten Bildungsweg aufgewendet wird. Abendschulen und Kollegs sind allerdings kostenfrei.

Unter bestimmten Bedingungen fördert der Staat auch Menschen auf dem zweiten Bildungsweg durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Ansonsten kann der zweite Bildungsweg auch mit Stipendien oder einem Bildungskredit finanziert werden. Der Bund kann dabei den Bildungskredit abwickeln. Die Kredithöhe ist dabei je nach Art des zweiten Bildungswegs unterschiedlich. Deutschland gewährt einen besonders günstigen Kredit, dessen Zins derzeit 0,72 Prozent beträgt (Stand Januar 2021). Stipendien für den zweiten Bildungsweg sind möglich, allerdings gibt es nicht viele von ihnen. Ebenfalls hat man durch eine derartige Ausbildung auch Steuervorteile.

Unter welchen Umständen kann man für den zweiten Bildungsweg BAföG beziehen?

Auch Ausbildungen auf dem zweiten Bildungsweg werden durch BAföG gefördert, wenn mit ihnen ein Abschluss erreicht wird. Verantwortlich dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung der jeweiligen Stadt oder Kreisverwaltung. Dort muss man die Ausbildungsförderung dann beantragen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Lebenssituation und Ausbildungsstätte anhand so genannter Bedarfssätzen.

Muss man sich dabei krankenversichern?

Bei der Krankenversicherung auf dem zweiten Bildungsweg gilt: Ist sie laut BAföG förderungsfähig, ist der Auszubildende krankenversicherungspflichtig. Ebenfalls hat er auch Beiträge zur Pflegeversicherung zu entrichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Auszubildende im Endeffekt die BAföG-Förderung auch in Anspruch nimmt. Zudem müssen Teilnehmer ebenfalls ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf Antrag kann man sich aber auch von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Links: Informationen zum zweiten Bildungsweg von der Agentur für Arbeit

Themenseite Arbeitsrecht

« zur Glossar-Startseite

Lesen Sie mehr über die Tätigkeitsgebiete bei Decker & Böse

In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:

Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.

Trotzdem können wir keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der hier veröffentlichten Texte übernehmen.

Ausdrücklich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können!

Kostenlose Erstberatung