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Lebensversicherung widerrufen und bis 150% der Beiträge zurückerhalten

Anwalt kann Widerrufsjoker durchsetzen

  • bis zu 150% der eingezahlten Beiträge zurückerhalten
  • auch für gekündigte & ausgelaufene Verträge
  • kostenfreie Prüfung Ihrer Optionen durch Experten

Top-Bewertungen für DB-Anwälte:

Jetzt in 3 Schritten Lebensversicherung rückabwickeln

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  • Kostenlose Erstberatung sichern und Geld abzugsfrei und verzinst zurückerhalten

Lebensversicherung widerrufen – häufige Fragen unserer Mandanten

Sie beträgt 14 Tage nach Vertragsschluss. Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen hat diese Frist aber in vielen Fällen rechtlich gesehen noch nicht begonnen. Dann können Sie auch nach vielen Jahren Laufzeit noch erfolgreich widerrufen und Ihre Lebensversicherung rückabwickeln.

Im Vergleich zu anderen Optionen, insbesondere der Kündigung der Lebensversicherung, lohnt sich das Widerrufen für Sie. Denn Sie erhalten im Gegensatz zur Kündigung Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück.

Sie erzielen also einen Gewinn bei der vorzeitigen Auflösung Ihrer Lebensversicherung. Der Versicherer darf anders als bei der Kündigung keine Verwaltungs- oder Abschlusskosten vom Auszahlungsbetrag abziehen.

Sie können Ihre Lebensversicherung widerrufen, wenn Sie beim Abschluss des Vertrages nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. Das hat der BGH in mehreren Urteilen bestätigt. Mittlerweile sind über 50 Fehlerquellen in Widerrufsbelehrungen bekannt, die dazu führen können, dass Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen können.

Für den Laien sind diese Fehler aber nicht so einfach verlässlich zu erkennen. Unsere Experten prüfen Ihren Vertrag kostenlos und klären Sie über Ihre Möglichkeiten auf.

Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können Sie prinzipiell jede Lebensversicherung noch heute widerrufen. Dazu gehören beispielsweise Kapitallebensversicherungen, fondsgebundene Anlagen oder Riester- und Rürup-Modelle. Sie können auch private Rentenversicherungen widerrufen.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich von unseren spezialisierten Anwälten zum Widerrufen der Lebensversicherung beraten lassen. Denn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist für Laien schwer erkennbar. Wir prüfen Ihren Vertrag unverbindlich und sagen Ihnen, ob Sie diesen widerrufen können. So erfahren Sie schnell und zuverlässig, ob Ihr Versicherungsvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung hat.

Wenn Sie aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung Ihre Lebensversicherung widerrufen wollen, können Sie das noch heute tun, wenn Sie den Lebensversicherungsvertrag ab 1991 abgeschlossen haben. Auch bereits gekündigte, ausgelaufene oder abgetretene Verträge können Sie noch widerrufen.

Umgangssprachlich wird hier häufig kein Unterschied gemacht. Im Kontext der Rückabwicklung der Lebensversicherung ist widerrufen der richtige Begriff. Widersprechen können Sie beispielsweise behördlichen Anordnungen oder Bescheiden.

Pauschal lässt sich nicht beantworten, wie viel Gewinn Sie bei einem erfolgreichen Widerruf erzielen. Generell gilt: Je höher die eingezahlten Raten und je länger die Laufzeit des Vertrages, desto höher der Gewinn. Unsere jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass wir für unsere Mandanten einen Erlös von circa 30 bis 100 Prozent über den Einzahlungen herausholen können.

Der Gewinn kommt im Gegensatz zur Kündigung der Lebensversicherung zustande, weil Sie Ihre eingezahlten Prämien zuzüglich Zinsen zurückerhalten und der Versicherer keine Abschluss- oder Verwaltungskosten davon abziehen darf.

Es kann sein, dass der finanzielle Vorteil, also der Erlös bei Beendigung Ihrer Anlage, versteuert werden muss. Bei Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, fällt in der Regel eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf den Gewinn an. Zu den genauen steuerlichen Auswirkungen sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater informieren lassen.

Sie müssen aber keine Angst haben, dass die Steuern im Fall eines Widerrufs Ihren Gewinn auffressen. Auch nach einer Steuerzahlung bleibt Ihnen ein attraktiver Überschuss erhalten. Steuern zahlen Sie nämlich grundsätzlich nur auf Erträge und nicht auf das, was Sie selbst bereits eingezahlt haben.

Welche Summe Sie beim Widerrufen der Lebensversicherung erhalten, ist nicht pauschal bezifferbar, sondern hängt von den eingezahlten Prämien und der Laufzeit des Vertrags ab. Verzinsung bzw. Garantiezins und die Wertentwicklung insgesamt bedingen den Vertragswert. Die letztendliche Versicherungssumme spielt aber eine untergeordnete Rolle. Der Vertrag soll mit dem Widerruf ja nicht bis zum Ende bespart, sondern stattdessen aufgelöst werden. Die Rendite, die der Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat, kann aber eine Rolle spielen.

Wenn der Vertrag so behandelt wird, als wäre er nicht zustande gekommen, müssen Prämienzahlungen verzinst und von der Versicherungsgesellschaft gezahlt werden. Gewinne, die Ihr Geld erwirtschaftet hat, stehen Ihnen zu. Der hier anzunehmende Zinssatz muss aber im Einzelfall berechnet werden. Wenn Sie mit Ihrem Anliegen zu uns kommen, können wir Ihnen sagen, mit welchen Zulagen Sie ungefähr rechnen können. Als Rechtsdienstleister für Verbraucherschutz bieten wir Ihnen diese Infos im Rahmen der kostenlosen Erstberatung.

Das Policenmodell, bei dem der Versicherungsvertrag erst nach Erhalt der Police zustande kam, wurde wegen mangelnder Transparenz kritisiert und 2008 durch das Antragsmodell ersetzt. Man musste hier nach der Ansprache durch einen Versicherungsvertreter / Versicherungsvermittler aktiv mit einem Widerrufsschreiben widerrufen, wenn man es sich anders überlegt hatte. Diese Widerspruchsmöglichkeiten führten aber immer wieder zu zahlreichen Missverständnissen, weshalb viele Versicherte Altverträge heute noch rückabwickeln können.

Es gibt diese Variante also nur noch bei Altverträgen. Beim Antragsmodell erhält der Kunde alle Vertragsinformationen vorab vom Versicherungsanbieter und kann einen Versicherungsantrag stellen, der dann vom Versicherer angenommen wird. Die Willenserklärung ist hier also die aktive Annahme aller Bedingungen. Tut man nichts, gibt es auch keinen Vertrag. Beim Policenmodell kam der Vertrag automatisch zustande, wenn man nicht ausdrücklich und aktiv in Textform widersprach.

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