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Montag 06. Januar 2020

Wann bekommt man einen Schufa-Eintrag?

Wer einen Kredit aufnehmen will, der muss in der Regel seine Bonität nachweisen. Wenn die Bank einen Kredit letztendlich ablehnt, hängt dies in vielen Fällen mit einer schlechten Bonität zusammen. Diese wird dabei von der Schufa (Kurz für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) festgelegt. Dabei ist die Schufa jedoch nur eines von vielen Anbietern, die Banken und andere Kreditinstitute hinsichtlich der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern beraten. Dabei scheint vielen Verbrauchern gar nicht klar zu sein, wann man einen Schufa-Eintrag bekommt.


Wie kommt ein Schufa-Eintrag zustande?

Grundsätzlich ist es die Aufgabe der Schufa, Informationen zu sammeln. Dementsprechend arbeiten sie mit einer Unmenge von Unternehmen zusammen. Folglich geben diese Informationen an die Schufa weiter, sofern die Kunden einer Schufa-Klausel zustimmen.

Die Schufa sammelt dabei beispielsweise folgende Informationen:

• Informationen über Girokonten, Ratenkredite oder Kreditkarten
• Informationen über unbestrittene fällige Forderungen


Nicht jeder Schufa-Eintrag ist gleich zu werten

Grundsätzlich besteht ein Schufa-Eintrag also aus allen kredit- und geschäftsrelevanten Daten. Dementsprechend ist ein Schufa-Eintrag nicht immer etwas negatives. Es muss folglich zwischen positiven und negativen Schufa-Einträgen unterschieden werden:

Bei positiven Schufa-Einträgen wird über ein vertragsgemäßes Verhalten eines Verbrauchers berichtet, wenn dieser zum Beispiel seine Rechnungen pünktlich bezahlt.

Gleichzeitig ist der bloße Abschluss eines Vertrages zum Beispiel bei einem Mobilfunkanbieter etwas positives.
Sofern man als Verbraucher folglich seine Raten pünktlich bezahlt, ist die Schufa-Bewertung von geringer Relevanz.

Große Bedeutung erlangt der Schufa-Eintrag hingegen, wenn sich der Verbraucher nicht mehr vertragsgemäß verhält, wenn also offene Rechnungen oder Kreditraten bestehen.

Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn man beispielsweise eine Rechnung übersieht. Erst nach zwei schriftlichen Mahnungen im Abstand von mindestens vier Wochen kommt es zu einem Schufa-Eintrag. In diesen Mahnbescheiden muss gleichzeitig der negative Schufa-Eintrag angedroht werden.


Folgen eines negativen Schufa-Eintrages

Dabei sollte man beachten, dass ein negativer Schufa-Eintrag äußerst unangenehme Folgen haben kann. Es kann beispielsweise vorkommen, dass die Bank den Vertrag kündigt, sofern man als Kreditnehmer die Raten nicht bezahlt. Außerdem kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden und ein Eintrag in ein öffentliches Schuldnerregister erfolgen.

All dies kann letztendlich dazu führen, dass man keinen Kredit mehr aufnehmen kann oder aber sich die Kreditbedingungen ändern. Gleichzeitig kann es sein, dass man keinen Miet- oder auch Handyvertrag mehr abschließen kann.

Die positive Nachricht ist auch bei negativen Schufa-Einträgen, dass diese nicht ein Leben lang bestehen. Während beispielsweise eine Privatinsolvenz erst nach 10 Jahren verschwindet, werden Informationen über Kredite schon nach 3 Jahren gelöscht.


Wann kann man einen Eintrag bei der Schufa löschen lassen?

Gleichzeitig kann man als Verbraucher den Eintrag auch unter gewissen Voraussetzungen vorzeitig löschen lassen. Zunächst sollte der offene Betrag nicht höher als 2.000 Euro und die Rechnung spätestens sechs Wochen nach dem Schufa- Eintrag beglichen sein. Außerdem ist wichtig, dass es bisher zu keinem gerichtlichen Mahnverfahren kam. In der Regel ist es unter diesen Bedingungen kein Problem, seine Eintragung löschen zu lassen.

Um herauszufinden, welche Daten die Schufa über Sie verfasst hat, können sie eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Dabei wird über die Person und die gespeicherten Bonitätsdaten Auskunft gegeben.

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