PKV Beitragserhöhung: Alter darf nicht zu Nachteilen führen
Wie Sie sich gegen eine unwirksame Beitragserhöhung wehren
- Beitragserhöhung oft unwirksam
- Rückerstattung bis zu 10 Jahre rückwirkend
- weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Eine PKV Beitragserhöhung schmerzt im Alter besonders, da im Ruhestand das Einkommen in der Regel deutlich sinkt. Dazu kommt, dass viele ältere Menschen die Teuerung einfach hinnehmen, statt sie eingehend zu prüfen. Das nutzen Versicherer aus und erhöhen ohne ausreichende Begründung die Beiträge. Solche Tarifanpassungen sind aber unwirksam und rechtlich angreifbar. Wenn Sie als Rentner betroffen sind, sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und sich wehren.
Private Krankenversicherung Beitragserhöhung: Alter spielt nur indirekte Rolle
Ihre PKV sieht keine Beitragserhöhungen basierend auf Ihrem Alter vor. Allerdings fehlt Ihnen im Ruhestand ein schmerzhafter Teil Ihres Einkommens. Selbst wenn das Thema Altersarmut für Sie nicht relevant sein sollte, so müssen Sie Ihr Geld dennoch nicht der Versicherung schenken.
Für die normalerweise mit dem Lebensalter steigenden Gesundheitskosten gibt es in der PKV Altersrückstellungen, die das gegenfinanzieren sollen. Weil für steigende Kosten im Alter also bereits eine Lösung vorgesehen ist, setzt der Gesetzgeber auch hohe Hürden für weitere Beitragserhöhungen in der PKV.
PKV Beitragserhöhung trifft Rentner besonders – aber häufig zu Unrecht
Besonders Rentner trifft die Beitragserhöhung im Alter. Dabei sind die Tarifanpassungen der Versicherer häufig gar nicht rechtens. Sie dürfen nämlich nur in bestimmten Fällen überhaupt durchgeführt werden. Versicherungsgesellschaften setzen sich aber regelmäßig über die geltenden Gesetze hinweg. Wer dann einfach zahlt, hat das Nachsehen.
Die private Krankenversicherung darf in folgenden Fällen eine Beitragserhöhung durchführen:
- wenn das Alter der Versicherten um mindestens 5 % gestiegen ist
- wenn die Gesundheitskosten mehr als 10 % teurer geworden sind
- wenn die Erhöhung ausreichend begründet werden kann
Grundlage ist die ursprüngliche Kalkulation der Beiträge. Diese muss aber auch realistisch gewesen sein.
Weitere Hürden für die Private Krankenversicherung
Eine Beitragserhöhung im Alter muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie für alle anderen Versicherten auch. Dazu gehört ganz wesentlich auch eine Begründung. Diese darf nicht nur aus Floskeln oder unverständlichem Juristendeutsch bestehen. Sie muss für Sie verständlich und nachvollziehbar sein.
Außerdem muss Ihnen das auch in einem entsprechenden Schreiben rechtssicher mitgeteilt werden. Ohne vernünftige Begründung ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam. Ihr Glück: Viele Versicherer waren dabei in der Vergangenheit nachlässig oder haben Tarife erhöht, ohne dass es eine entsprechende Begründung gegeben hätte.
Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung im Alter nicht hinnehmen
Die unrechtmäßige Preispolitik der Privaten gibt Ihnen Handlungsmöglichkeiten, wie Sie juristisch dagegen vorgehen können. Im deutschen Rechtsstaat gibt es kein Argument, warum sie eine unwirksame Tarifanpassung einfach hinnehmen müssten. Weil die PKV Ihnen aber nichts freiwillig zurückgibt, müssen Sie klagen.
Die Erfolgsaussichten dafür stehen in vielen Fällen sehr gut. Bedenkt man die teils massiven Tarifsteigerungen und die ohnehin schon hohen Beiträge, kann es hier um sehr viel Geld gehen. Gedeckelt wird das nur durch die Verjährungsfrist, weshalb Sie schnell aktiv werden sollten.
Fazit: PKV Beitragserhöhung: Alter spielt für Klage keine Rolle
Unrechtmäßige und damit unwirksame Tarifanpassungen kommen in der Privaten Krankenversicherung leider häufig vor. Die Gesellschaften hoffen dann schlicht darauf, dass Verbraucher das einfach so hinnehmen. Vor allem im höheren Alter prüfen viele Verbraucher das leider auch nicht ausreichend und werden benachteiligt.
Ob Sie nun selbst betroffen sind oder sich um die Angelegenheiten von Angehörigen kümmern: Sie sollten sich das nicht gefallen lassen. Im Falle einer unwirksamen Beitragserhöhung können Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten. Nutzen Sie für eine initiale Einschätzung unsere kostenlose Erstberatung.
PKV Beitragserhöhung im Alter: Häufige Fragen
In der Regel liegt diese bei drei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihnen die Beitragsanpassung bekannt gemacht worden ist. Bedenkt man die monatlich anfallenden hohen Zahlungen, kommt in diesem Zeitraum einiges zusammen. Es lohnt sich also in jedem Fall, Beitragserhöhungen zumindest prüfen zu lassen.
Mit unserer kostenfreien Erstprüfung tragen Sie zunächst auch keinerlei Kostenrisiko. Für einen ersten Überblick lohnt sich das immer.
Sie können klagen. Leider ist es gängige Praxis mancher Versicherer, dass über postalische Broschüren oder im Netz billige Lockangebote gemacht werden. Es gilt wie so häufig im Leben: Was zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es meist auch nicht.
Die Tarife werden dann bereits im Folgejahr massiv angehoben, um das eigentlich realistische Niveau zu erreichen. Diese Praxis ist allerdings verboten. Der Versicherer wusste schon vorher, dass sich der Billig-Beitrag für ihn nicht lohnt. Deshalb ist die nachträgliche Preissteigerung in diesem Fall unwirksam.
Nein, diese sind für alle Versicherten im selben Tarif auch immer gleich. Allerdings sind die hohen Beiträge in der PKV für Menschen im Ruhestand häufig eine größere Belastung. Deshalb sollten Sie sich im Alter besonders zur Wehr setzen, wenn Sie unrechtmäßig zur Kasse gebeten werden.
Das kommt auf den Einzelfall an. Es gibt bereits Urteile, in denen festgestellt wurde, dass AXA-Beitragserhöhungen unwirksam waren. Betroffen sind aber auch mehrere andere Versicherer. Beispielsweise hat die Allianz PKV Beitragserhöhungen durchgeführt, die nicht rechtens waren.
In jedem Fall muss eine gründliche juristische Prüfung stattfinden, da viele Details den Fall beeinflussen können. Die letzten Jahre haben aber gezeigt, dass viele private Versicherer betroffen sind und Ihre Chancen deshalb wahrscheinlich gut stehen.
Für gesetzlich Versicherte gelten keine grundlegend anderen Regeln. Die GKV hält sich aber daran, weshalb Beitragserhöhungen hier auch meist rechtens sind. Wer privat versichert ist, für den liegt der Fall häufig anders.