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PKV-Beitragserhöhung häufig rechtlich angreifbar

So können Versicherte dagegen vorgehen

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung auch rückwirkend möglich
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Unter regelmäßiger PKV-Beitragserhöhung leiden beinahe 9 Millionen Privatversicherte in Deutschland. Ob die Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherung überhaupt rechtswirksam sind, ist aber häufig zweifelhaft, denn der Gesetzgeber setzt enge Grenzen für die Beitragsanpassungen. Viele Versicherer hoffen auf die Unbedarftheit der Verbraucher und erhöhen die Beitragszahlungen ohne rechtliche Grundlage. Zahlreiche Beitragserhöhungen sind daher unwirksam und können rückgängig gemacht werden. Damit zahlen Sie nicht nur zukünftig weniger, sondern erhalten auch über die Monate zu viel bezahlte Beträge zurück.

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PKV Beitragserhöhung rückgängig machen

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Oft sind Preisanpassungen von PKVs unwirksam, Sie können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern.

Private Krankenversicherung: Beitragserhöhung an der Tagesordnung

In der privaten Krankenkasse ist eine Beitragserhöhung leider ganz normal. Häufig fühlen sich Verbraucher dem Versicherer hilflos ausgeliefert, während die monatlichen Abgaben immer weiter steigen. Viele Menschen denken dann zunächst an einen Wechsel der PKV, um den teuren Beiträgen zu entkommen. Das ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings lohnt sich das fast nie. Andere Versicherer ziehen die Preise genauso an und die Kostenunterschiede der Tarife sind bei gleicher Leistung meist nur marginal. 
Glücklicherweise haben Sie eine Alternative. Der Gesetzgeber setzt nämlich hohe Hürden daran, wann eine Beitragserhöhung der PKV überhaupt rechtens ist. Regelmäßige und dreist überzogene Preissteigerungen sollen damit verhindert werden. Diese gesetzlichen Regelungen sind vielen Versicherten aber überhaupt nicht bekannt. Darauf wird gesetzt und es werden Beiträge kassiert, bis Sie sich zur Wehr setzen. Das bedeutet: Sie können sich wehren – und das sollten Sie auch.

Wann ist die Beitragserhöhung unrechtmäßig?

Für die PKV-Beitragserhöhung gibt es Richtwerte, die mittlerweile durch mehrere Urteile des BGH gefestigt sind und an denen Sie sich orientieren können. Wichtig sind im Wesentlichen drei Kriterien, die zu einer Unwirksamkeit der Beitragsanpassung führen können:

  • Begründung nicht ausreichend 
  • Gesetzliche Schwellenwerte nicht erreicht 
  • Bewusst mit zu niedrigen Angeboten gelockt 

Alle drei Varianten machen die Beitragserhöhung für die private Krankenversicherung unwirksam. Davon profitieren Sie aber leider nicht automatisch, sondern müssen sich aktiv zur Wehr setzen. Wenn Sie der Beitragserhöhung widersprechen, wird der Versicherer einfach behaupten, die Tarifanpassung wäre rechtens und weiter den erhöhten Beitrag fordern. Sie haben das Recht aktiv dagegen vorzugehen und die Teuerung Ihrer gesundheitlichen Absicherung nicht einfach hinzunehmen. Die Erfahrung zeigt: Verbraucher haben bei einer PKV-Beitragserhöhung in vielen Fällen gute Karten.

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Ausreichende Begründung für Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung nötig

Versicherer können Ihre Prämien nicht einfach kommentarlos anheben. Stattdessen muss Ihnen klar verständlich und nachvollziehbar dargelegt werden, warum die Anhebung nötig ist (§ 203 Abs. 5 VVG). Das wissen Allianz und Co. und halten sich deshalb in der Regel daran. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Begründung ausreichend ist. Wenn sie es nicht ist, stellt sie auch keine Rechtfertigung für eine Beitragserhöhung der PKV dar. Das wiederum bedeutet, dass die Erhöhung auch wieder rückgängig gemacht werden kann. 
Versicherte haben an dieser Stelle häufig Angst, sich auf eine rechtliche Diskussion mit dem Versicherer einzulassen. Was angemessen ist und was nicht, ist aber nicht allein Auslegungssache. Es gibt viele Beispiele, anhand derer Sie gut ablesen können, was eine gute Begründung ist. Außerdem brauchen Sie die Argumente nicht selbst vorzubringen. Sollte die Begründung Ihrer privaten Krankenkasse eines der im nächsten Absatz genannten Kriterien erfüllen, zögern Sie nicht, unsere kostenlose Erstberatung anzufordern.

Wann ist die Begründung der PKV unzureichend?

Es reicht nicht aus, mit schwammigen Floskeln zu arbeiten, die nicht näher greifbar sind und auch außerhalb der PKV als Totschlagargument angeführt werden. Solche sind beispielsweise:

  • Alles wird teurer 
  • Die Kosten im Gesundheitssektor steigen 
  • Andere Krankenversicherer erhöhen auch  

Solche und andere sinngemäße, lapidare Argumente sind schwach und deshalb auch aus gutem Grund nicht ausreichend, um Sie zur Kasse zu bitten. Das gleiche gilt im Übrigen, wenn unnötig mit juristischer Fachsprache verklausuliert wird. Sie müssen die Argumente der PKV als Otto-Normal-Verbraucher verstehen und nachvollziehen können. Der Versicherer ist zwar nicht verpflichtet, Ihnen gegenüber eine detaillierte Kalkulation vorzulegen: Er muss aber dennoch schlüssig und nachvollziehbar darlegen, warum die Erhöhung angemessen sein soll.

Was sind die Schwellenwerte für die PKV-Beitragserhöhung?

Dabei geht es um den Vergleich der ursprünglichen Kalkulation Ihres Anbieters mit den tatsächlich mittlerweile anfallenden Kosten. Die PKV-Beitragserhöhung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn entweder die Gesundheitskosten oder die Lebenserwartung der Versicherungsnehmer um einen bestimmten prozentualen Wert gestiegen sind (§ 203 Abs. 2 VVG). Die Gesundheitskosten (bzw. Krankheitskosten) müssen um 10 % oder mehr gestiegen sein, die Lebenserwartung um mindestens 5 %. 
In diesen Fällen gestattet der Gesetzgeber Ihrer Versicherung, die Mehrkosten an Sie weiterzugeben. Die PKV kann aber nicht bei 2 % gestiegener Lebenserwartung ein bisschen erhöhen und später bei den restlichen 3 % nochmals. Die Schwellenwerte müssen tatsächlich überschritten werden, um eine Prämienerhöhung in der PKV zu rechtfertigen. Krankenversicherer wollen engmaschiger und häufiger erhöhen. Das ist dann aber häufig unwirksam.

PKV Beitragserhöhung rückgängig machen

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Viele Preisanpassungen in der PKV sind unwirksam und zu viel gezahlte Beiträge können zurückgefordert werden.

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Versicherer halten gesetzliche Vorgaben nicht ein oder argumentieren nicht richtig. Dadurch sind sie juristisch angreifbar.

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Lassen Sie deshalb Ihre letzten Beitragserhöhungen unabhängig prüfen. Die Chancen stehen gut.

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Zu gut, um wahr zu sein: Zu niedrig kalkulierte Lockangebote

Es ist leider bei manchen privaten Krankenversicherern gängige Praxis, mit zu niedrig kalkulierten Angeboten für die PKV zu werben. Gerade auf einschlägigen Vergleichsportalen bekommen Verbraucher diese dann zu sehen und glauben an eine teils massive Ersparnis. In den folgenden Jahren kommt dann aber die Rechnung. Die PKV hat auch vorher schon gewusst, dass sie zu wenig für ihre Leistungen verlangt. Der Schwellenwert für die Gesundheitskosten ist nun in Zukunft viel schneller erreicht, weil man von Anfang an zu niedrig angesetzt hatte. 
Nun wird nachträglich stark erhöht, um auf das für den Versicherer lukrative Niveau zu kommen. Mit guten Angeboten zu Vertragsbeginn zu locken ist zwar nicht verboten – die nachträgliche Beitragsanpassung allerdings schon. § 155 Abs. 3 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) verhindert das, sofern die Versicherung es eigentlich besser hätte wissen müssen. Für unsere Experten ist schnell ersichtlich, ob das in Ihrem Fall zutrifft. Falls ja, ist die Beitragserhöhung unwirksam und wir können sie rückgängig machen.

Warum ist § 155 Abs. 3 VAG so wichtig?

Das VAG ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen, kurz Versicherungsaufsichtsgesetz. Der konkrete Paragraf 155 regelt detailliert, wann und unter welchen Voraussetzungen für die private Krankenversicherung eine Prämienerhöhung erlaubt ist. Damit handelt es sich um ein wichtiges Instrument zum Verbraucherschutz.

Außerdem regelt die Vorschrift auch, wie die PKV-Beitragserhöhung überprüft werden soll. Sog. Treuhänder sollen das unabhängig bewerten. Es werden aber regelmäßig Zweifel geäußert, ob diese tatsächlich so unabhängig sind. Leider darf das Gericht die Unabhängigkeit von Treuhändern mit Beschluss des BGH aus 2018 nicht mehr überprüfen.

Zweifel an Treuhändern – PKV-Beitragserhöhung lieber unabhängig prüfen

Auf die Unabhängigkeit der Treuhänder müssen Sie sich trotzdem nicht verlassen. Diese werden nämlich von den Versicherungsunternehmen beauftragt. Treuhänder müssen zwar unabhängig sein, da sie vom Versicherer bezahlt werden, besteht hier aber grundsätzlich zumindest in der Theorie ein Interessenkonflikt. Das heißt nicht, dass die Bewertung einer PKV-Beitragserhöhung durch Treuhänder falsch sein muss. 100 Prozent darauf vertrauen sollten Sie als Versicherter aber auch nicht. 
Sie haben Alternativen, denn der Rechtsweg steht Ihnen offen. Ein Anwalt mit Erfahrung im Versicherungsrecht kann eine unabhängige Prüfung in die Wege leiten. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Prüfung der Treuhänder den Schwellenwert nur als sehr knapp überschritten sieht. Kleinere Interpretationsspielräume können Sie dann schon viel Geld kosten. Unsere Experten geben Ihnen gerne eine erste Einschätzung im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung.

Wegweisendes BGH-Urteil: Private Krankenversicherung AXA hat rechtswidrig erhöht

2020 entschied der BGH in einem Grundsatzurteil: Die AXA-Beitragserhöhung ist unwirksam. Dabei ging es sogar gleich um mehrere PKV-Beitragserhöhungen in aufeinanderfolgenden Jahren von 2014 bis 2017. Die Bundesrichter sahen bis auf eine Ausnahme den größten Teil der Preissteigerungen als unwirksam an.
Fehlerhaft war in erster Linie, dass die AXA keine ausreichende Begründung gegeben hatte. Die Richter sahen deshalb die Vorgaben des Gesetzgebers zum Verbraucherschutz als nicht erfüllt an. Die Folge: Die Kläger konnten einen großen Teil zu viel gezahlter Beiträge zurückerhalten (BGH-Urteile aus 2020, Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19).

„Ich habe eine Rückzahlung von knapp 9.300€ erhalten. Dank der Prüfung durch die Spezialisten spare ich jetzt sogar noch 100€ monatlich.“

– Johannes S.

BGH zur Privaten Krankenversicherung: Urteil auch zur Verjährungsfrist rechtskräftig

Am 17.11.2021 (Az. IV ZR 113/20) stellte der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes fest, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche aus zu viel gezahlten Prämien infolge einer Beitragserhöhung drei Jahre beträgt. Ein Verbraucher wollte viel weiter zurückliegende Beitragszahlungen zurückfordern. Das wurde aber nicht zugestanden. Weiterhin wurde der Beginn der Verjährungsfrist für Vorgehen gegen die PKV-Beitragserhöhung festgestellt. Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Beitragserhöhung gegenüber dem Versicherten. 
Es sind aber auch Ausnahmen vorstellbar. Dabei stellt sich die Frage, ob Versicherte beispielsweise durch rechtliche Unkenntnis die konkrete Rechtslage nicht einschätzen konnten. Fristen von bis zu 10 Jahren wären dann möglich. Um das einschätzen zu können, ist aber eine überaus gründliche juristische Prüfung nötig. Pauschale Aussagen hierzu wären unseriös. Im Regelfall können Sie sich auf die Verjährungsfrist von drei Jahren verlassen. Für Sie bedeutet das: Besser keine Zeit verlieren. Die Frist läuft bereits.

Interessanter Sonderfall: Urteil zur PKV Beitragserhöhung Landgericht Bonn

Das LG Bonn erklärte mehrere DKV-Beitragserhöhungen für unwirksam (Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17). Der Versicherer wollte den gesetzlichen Schwellenwert von um 10 % gestiegenen Gesundheitskosten aushebeln. Dazu setzte man kurzerhand den Wert innerhalb der eigenen Versicherungsbedingungen auf 5 %. Das ließ das Landgericht Bonn allerdings nicht gelten und sprach dem Kläger ca. 7.500 Euro zu. 
Im September 2021 wurde das Urteil vom Oberlandesgericht Köln überprüft und weitestgehend bestätigt (Urteil vom 07.09.2021, Az. 9 U 199/20). Der Fall ging dann bis zur letzten Instanz an den BGH. Dieser prüfte die Entscheidung des OLG Köln. Zwar widersprach er der Rechtsprechung in Teilen, gestand dem Kläger aber trotzdem noch ca. 3.500 Euro zu (Urteil vom 30.11.2022 - IV ZR 307/21). 

Folgeurteile jetzt auch für Sie möglich

Durch das Urteil zur PKV-Beitragserhöhung aus 2020 wurde Ihnen eine lukrative Möglichkeit eröffnet, sich gegen steigende Beiträge zur Wehr zu setzen. Es ist deshalb kein Wunder, dass immer mehr Versicherte rechtlich gegen Tarifanpassungen vorgehen. Es gibt jedes Jahr wieder Tarife verschiedener Anbieter, die erhöht werden und überprüft werden sollten.
Da sich dieses Thema jährlich wiederholt, bleibt es auch immer aktuell, solange sich die rechtliche Grundlage nicht ändert. Es lohnt sich deshalb ab Mitteilung der Beitragserhöhung durch Ihren Krankenversicherer, eine Prüfung durchzuführen. Speichern Sie sich unsere Seite gern als Erinnerung in Ihren Lesezeichen. Ob in Ihrem Fall unrechtmäßig erhöht wurde, prüfen wir für Sie.

Das sagen unsere Mandanten

C
Caroline S.

Meine Beitragserhöhung war unwirksam und ich konnte eine Rückzahlung geltend machen. Diesen Service kann ich nur empfehlen.

R
Rajko K.

Dank den Anwälten habe ich rückwirkend eine stolze Summe zurückerhalten und spare sogar monatlich beim Beitrag.

J
Jens H.

Die Abwicklung war wirklich unkompliziert und unbürokratisch. Jetzt kann ich wieder ohne Sorge zum Arzt gehen.

D
David N.

Meine Beitragserhöhung konnte erfolgreich rückgängig gemacht werden. Vielen Dank!

Versicherer mit Beitragserhöhungen in der PKV: Stand 2024

Durchschnittliche Beitragsentwicklung: 7 % Kostensteigerung zum 01.01.2024.

  • Allianz
  • Alte Oldenburger
  • ARAG
  • AXA
  • Barmenia
  • BBKK
  • Generali
  • Concordia
  • Continentale
  • Debeka
  • DKV
  • Gothaer
  • Hallesche
  • HanseMerkur
  • HUK
  • INTER
  • LKH
  • LVM
  • Mecklenburgische
  • Münchener Verein
  • Nürnberger
  • Ottonova
  • Provinzial
  • R+V
  • SDK
  • Signal Iduna
  • UKV
  • uniVersa
  • Württembergische

Welche der PKV-Beitragserhöhungen sind unwirksam?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. In jedem Fall sollten Sie Beitragssteigerungen aber überprüfen lassen. Ein Schaden kann Ihnen hieraus nicht entstehen, denn wir bieten als Kanzlei für Verbraucherrechte eine kostenlose Erstberatung, die für Sie mit keinerlei Risiko verbunden ist. Ob die PKV-Beitragserhöhung in Ihrem Fall rechtens ist, hängt im Übrigen nicht ausschließlich mit dem Versicherer, sondern auch mit dem entsprechenden Tarif zusammen. 
Darüber hinaus sind auch nicht nur die aktuellen PKV-Beitragserhöhungen relevant, sondern auch vergangene Tarifanpassungen. Beiträge lassen sich gemäß Verjährungsfrist bis drei Jahre rückwirkend zurückzahlen. In wenigen Einzelfällen ist sogar eine Betrachtung bis zehn Jahre rückwirkend sinnvoll. Das müssen Sie aber nicht selbstständig berechnen. Wir überprüfen die PKV-Beitragserhöhung gerne für Sie und sagen Ihnen, ob Sie Aussicht auf Erfolg haben. 

Welche Folgen hat die unwirksame Beitragserhöhung?

Ist beispielsweise die Debeka-Beitragserhöhung unwirksam, muss diese rückabgewickelt werden. Das gilt für alle Versicherer analog, sofern diese die entsprechenden Fehler gemacht haben. Das ist in vielen Fällen so. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen dann erstattet. Das gilt für alle Mehrbeträge, die Sie im Vergleich zur letzten rechtmäßigen Tarifanpassung bezahlt haben. Da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt, kann die Rückzahlung maximal 36 Monate beinhalten.

Das kann sich schnell zu einem guten vierstelligen Euro-Betrag summieren und die Erstattung beinhaltet sogar Zinserträge. Da die rechtliche Unwirksamkeit in der Praxis aber nicht automatisch greift, müssen Sie Ihr Recht aktiv einfordern. Dabei benötigen Sie keinerlei juristische Kenntnisse. Wir kümmern uns für Sie um alles. Sollten Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer oder mehrerer aktueller oder vergangener Beitragssteigerungen haben, nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Jetzt klagen – die Verjährungsfrist läuft bereits

Klage gegen die Beitragserhöhung der PKV können wir für Sie wegen der letzten Anhebung der Preise einreichen. Es ist aber gut möglich, dass bereits vergangene Anpassungen unrechtmäßig durchgeführt worden sind. Wir prüfen deshalb immer auch rückwirkend. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie sollten deshalb nicht lange warten, um ältere Ansprüche nicht zu verlieren. Die zu viel gezahlten Beiträge eines Jahres können einen vierstelligen Betrag ausmachen. Diesen sollten Sie Ihrer Versicherung nicht einfach schenken.
Unsere erfahrenen Experten untersuchen für Sie sämtliche Optionen, um gegen eine unberechtigte PKV-Beitragserhöhung vorzugehen. Geben Sie einfach Ihre Vertragsinformationen in unser Online-Formular ein. Eine kostenlose Erstberatung gehört danach zu unseren Leistungen. Häufig haben wir bereits Erfahrungswerte auf Basis rechtskräftiger Entscheidungen zu unwirksamen Beitragserhöhungen und können Ihnen eine gute Grundlage für Ihre Entscheidung geben.

Häufige Fragen zur PKV-Beitragserhöhung

Die durchschnittliche Beitragserhöhung der PKV lag in den vergangenen zehn Jahren bei ca. 3,2 % jährlich (Stand 2024). Das zeigen Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der PKV. Im Gegensatz zur GKV sind diese aber weniger gleichmäßig. Es gibt immer wieder sehr deutliche Preissprünge und dafür teilweise auch Jahre ohne Anhebung. Laut Angaben des PKV-Verbandes betrug die Teuerung beispielsweise 2021 im Vergleich zu 2020 satte 13,2 %.
Gerade die Überprüfung dieser markanten Sprünge kann sich lohnen. Die Beitragssteigerungen von 2023 auf 2024 lagen in der PKV durchschnittlich bei ca. 7 %. Davon waren Sie wahrscheinlich auch betroffen. In diesem Fall sollten Sie keine Zeit verlieren. Sie geben Ihrem Versicherer sonst die Chance, die Verjährung auszusitzen. Das gilt auch für frühere Anhebungen. Die Frist dafür beträgt in der Regel drei Jahre. Wenn diese vergangen sind, bekommen Sie im schlimmsten Fall nichts mehr zurück.

Die Beitragserhöhungen liegen maßgeblich an der sog. medizinischen Inflation. Damit sind steigende Preise und Ausgaben im medizinischen Sektor gemeint. Der durchschnittliche Anstieg war schon Anfang der 2000er deutlich höher als die allgemeine Inflation, was sich bis heute nicht geändert hat.
Die zwischenzeitlich stark gestiegene allgemeine Inflation in Verbindung mit der Corona-Pandemie verstärkt diesen Trend. Leider wird die allgemeine Situation aber auch dazu genutzt, Versicherte mehr abzukassieren als nötig. Wie der Bund der Versicherten (BdV) feststellt, verfügen viele Deutsche über viel zu teure Versicherungen. In diesem Fall sollten Sie dagegen vorgehen.

Da es bei der Krankenversicherung immer um viel Geld geht, gingen in der Vergangenheit Streitigkeiten bis zur höchsten deutschen Instanz. Hier haben andere also bereits bis zum Letzten um ihr Recht gekämpft. Deshalb müssen Sie das jetzt nicht mehr tun.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar rechtlich nicht absolut bindend für alle weiteren PKV-Verfahren. Allerdings entfaltet sie eine deutliche Signalwirkung, an der sich vorgelagerte Gerichte fast immer orientieren.
Für Sie bedeutet das, dass wir Ihr Recht mit deutlich weniger Aufwand, Risiko und Kosten schneller durchsetzen können, als es ohne die BGH-Urteile der Fall wäre. Mutige Verbraucher und Verbraucherschützer haben Ihnen also mit ihrer Standhaftigkeit den Weg geebnet.

Das kommt auf mehrere Faktoren an und kann nicht pauschal gesagt werden. Der individuelle Fall muss fachkundig durch einen unserer Experten bewertet werden. Folgende Aspekte beeinflussen Ihr Sparpotenzial:

  • Wie hoch fiel die Preissteigerung in den letzten Jahren aus?  
  • Wie lange bezahlen Sie bereits zu hohe Beiträge?  
  • Mit welchem Tarif und bei welchem Versicherer sind Sie versichert?   

Durch die monatlichen Zahlungen an Ihre Versicherung können sich selbst kleinere Summen einer Beitragserhöhung schnell zu vierstelligen Eurobeträgen anhäufen. Bedenkt man den hohen Anteil, den die Kosten der Krankenversicherung am Brutto-Netto-Abzug ausmachen, ist das kein Wunder. Ohne Verjährungsfristen würden die Beträge sogar noch höher ausfallen.

Das kommt auf den Einzelfall an und wie schnell die PKV nachgibt. Hier ist auch maßgeblich, wie offensichtlich die Erhöhung rechtswidrig ist. Hat Ihr Versicherer die Beitragssteigerung trotz fehlender Voraussetzungen auf gut Glück versucht, dürfte der Widerstand überschaubar ausfallen. Teilweise kann ein Schreiben vom Anwalt ausreichen. In anderen Fällen kann auch ein Gerichtsverfahren notwendig sein, was dementsprechend teurer ausfällt. Wenn Sie gewinnen, müssen die Gerichtskosten aber auch von der Gegenseite getragen werden. 
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, lohnt es sich übrigens fast immer. Die Deckungszusage holen wir sogar gerne für Sie ein, sodass Sie sich nicht einmal um diese Sache kümmern müssen. Für die Deckung durch die Rechtsschutzversicherung muss der Fall vom Versicherungsschutz gedeckt sein und Aussicht auf Erfolg haben. Das legen wir gerne in Ihrem Auftrag gegenüber Ihrem Versicherer dar. 

Wegen der Altersrückstellungen, die Sie bereits bezahlt haben. Je länger Sie bereits in einer PKV sind, desto weniger lohnt sich der Wechsel. Wenn Sie Ihren Vertrag vor 2009 geschlossen haben, verlieren Sie jegliche Ansprüche auf die Altersrückstellung. Danach können Sie nur einen Teil der Rückstellungen mitnehmen. Dazu kommt, dass unter Umständen eine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist.
Sie können alternativ, statt zu kündigen, den Tarif wechseln. Hier ist aber der Nachteil, dass Sie beim Tarifwechsel, z. B. in den Standardtarif bzw. Basistarif, wahrscheinlich Leistungen verlieren. Das geht im schlimmsten Fall zu Lasten Ihrer Gesundheit, weshalb diese eher nicht gekürzt werden sollten. Gehen Sie lieber gegen die Teuerung Ihres aktuellen Tarifs vor.

Nur unter gewissen Voraussetzungen. Es gibt nämlich sowohl eine Grenze für das Alter als auch für das Einkommen. Sie dürfen nicht älter als 55 Jahre sein und nicht mehr als 62.550 € brutto im Jahr verdienen. Deshalb steht vielen Privatversicherten diese Möglichkeit gar nicht zur Verfügung. Tut sie es doch, ist die Variante häufig noch mit Nachteilen verbunden. Zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie trotzdem nicht und außerdem leiden meist die Versicherungsleistungen. 
Wer sich an die Vorzüge der PKV gewöhnt hat, will normalerweise nicht in die Gesetzliche. Außerdem gehen Ihre Altersrückstellungen verloren. Der Wechsel ist für privat Krankenversicherte deshalb nicht nur schwierig und häufig sogar unmöglich. Er ist, selbst wenn es klappen sollte, nicht zwangsläufig mit finanziellen Vorteilen verbunden, sondern kann sogar zum Minusgeschäft werden.

Sie brauchen nicht zwingend einen Anwalt. Sie können es auch auf eigene Faust versuchen. Allerdings sind die Erfolgsaussichten außergerichtlich mehr als gering, wie etwa die Verbraucherzentrale NRW berichtet. Ein erfahrener Experte für Versicherungsrecht kennt die Unternehmen, die Argumentationsstrukturen und die Rechtslage in- und auswendig. Sollten Sie bei Ihrem Vorgehen gegen Ihren Versicherer aus juristischer Unwissenheit Fehler machen, können Sie sogar unbeabsichtigt Ihre Anspruchsgrundlage verlieren. 
Sie haben dann Kosten für den Anwalt gespart, müssen aber die überteuerten Monatsraten der PKV hinnehmen. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, stellt sich dieses Problem nur bedingt. Abseits der Selbstbeteiligung werden die Kosten hier häufig getragen. Eine Deckungszusage holen wir auch gerne in Ihrem Auftrag von Ihrem Versicherer ein.

Im juristischen Fachjargon spricht man davon, dass Fehler auch geheilt werden können. Damit ist gemeint, dass beispielsweise Formfehler bereinigt werden. Wenn formale Fehler dazu geführt haben, dass die PKV-Beitragserhöhung unwirksam ist, kann Ihr Versicherer zumindest für die Zukunft nachbessern. Sobald Ihnen die korrigierte Mitteilung zugeht, wären die Tarifanpassungen dann rechtswirksam. 

Das ändert aber nichts daran, dass Sie einen Anspruch auf die bis zu diesem Zeitpunkt zu viel gezahlten Beiträge haben. Außerdem ist dann gar nicht gesagt, dass nicht gleichzeitig auch noch inhaltliche Fehler vorliegen. In diesem Fall finden wir für Sie die individuell beste Strategie, um Ihre Beiträge möglichst lange so gering wie möglich zu halten. Nutzen Sie für einen ersten Überblick gerne unsere kostenlose Erstberatung.

Die Begründung gilt nicht rückwirkend. Wenn nachträglich eine ausreichende Argumentation für die Erhöhung dargelegt wird, gilt diese auch erst ab diesem Zeitpunkt. Davor zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie selbst dann von der PKV zurück, wenn die Prämienanpassung rechtmäßig gewesen wäre.

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