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Urteil: PKV Beitragserhöhung angreifbar

Wie Sie zu hohe Beiträge zurückerhalten

  • Beitragserhöhung oft unwirksam
  • Rückerstattung bis zu 10 Jahre rückwirkend
  • weiterhin den niedrigeren, alten Beitrag zahlen

Top-Bewertungen für Decker & Böse:

Mittlerweile gibt es mehr als nur ein Urteil zur PKV Beitragserhöhung. Verbraucher haben sich überzogene und ungerechtfertigte Tarifanpassungen nicht gefallen lassen und bereits vielfach geklagt. Das ging in einigen Fällen bis vor den Bundesgerichtshof. Das BGH-Urteil zur PKV aus 2020 (Az. IV ZR 294/19; IV ZR 314/19) stellte beispielsweise fest: Die AXA Beitragserhöhung war unwirksam – und das gleich in zwei von drei Fällen.

Bekannt aus:

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Immer mehr Gerichte ziehen nach

Urteil: Private Krankenversicherung muss Beitragserhöhung rückgängig machen

In einem ersten Grundsatzurteil kam der Bundesgerichthof schon am 19.12.2018 (Az: IV ZR 255/17) zu folgender Schlussfolgerung: Private Versicherer müssen Beitragserhöhungen maßgeblich begründen, damit die Tarifanpassung überhaupt wirksam sein kann. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch nicht entschieden, wie die Begründung auszusehen habe.

Folgeurteil: Unter anderem BGH-Urteil zur PKV aus 2020

Konkreter wurde es mit mehreren Urteilen aus den Jahren 2020 und 2021, in denen Anforderungen an den Inhalt der Erhöhungsbegründung spezifiziert wurden. Dabei ging es um mehrere Teilaspekte. Wichtig sind für eine wirksame Beitragserhöhung unter anderem:

  • Stichhaltigkeit der Begründung 
  • Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit 
  • Zusätzliche Voraussetzung: mindestens 10 % gestiegene Gesundheitskosten 
  • Und/oder: 5 % gestiegene Lebenserwartung der Versicherten im Durchschnitt 

Außerdem wurde bereits festgestellt, dass die Gründe für die Tariferhöhung nicht nur vorübergehend sein dürfen.

„Ich habe eine Rückzahlung von knapp 9.300€ erhalten. Dank der Prüfung durch die Spezialisten spare ich jetzt sogar noch 100€ monatlich.“

– Johannes S.

Interessanter Sonderfall: Urteil zur PKV Beitragserhöhung Landgericht Bonn

Das Urteil erklärte mehrere DKV Beitragserhöhungen für unwirksam. Der Versicherer wollte den gesetzlichen Schwellenwert von um 10 % gestiegenen Gesundheitskosten aushebeln. Dazu setzte man kurzerhand den Wert innerhalb der eigenen Versicherungsbedingungen auf 5 %. Das ließ das Landgericht Bonn allerdings nicht gelten.

Im September 2021 wurde das Urteil vom Oberlandesgericht Köln überprüft und weitestgehend bestätigt. Die gesetzlichen Grenzwerte können auch unserer Ansicht nach nicht eigenmächtig von der Versicherungsgesellschaft abgesenkt werden.

Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung

Das Urteil ist klar: Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, ist die PKV Beitragserhöhung unwirksam. Die Folge ist, dass zu viel gezahlte Beiträge rückerstattet werden müssen. Da es sich hier um hohe Beträge handelt, die monatlich anfallen, kommt schnell viel Geld zusammen.

Urteil für Urteil wird immer mehr Verbrauchern Recht gegeben, die sich ungerechtfertigte oder übertriebene Prämienerhöhungen nicht gefallen lassen wollten. Sie haben ein Anrecht darauf, dass die geltenden Gesetze zum Verbraucherschutz eingehalten werden, auch wenn manche Versicherer das anders sehen sollten.

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  • Rückerstattung: zu viel gezahlte Beiträge zurückerhalten.

Selbst ein Urteil gegen die PKV Beitragserhöhung erreichen

Ob auch Sie ein Urteil gegen Ihren Versicherer erwirken können, prüfen wir für Sie in einer kostenfreien Ersteinschätzung. Als Verbraucherschutz-Anwälte geben wir Ihnen damit die Möglichkeit, mindestens Planungssicherheit zu erhalten.

Ob Sie eine Klage gegen die PKV Beitragserhöhung anstreben, bleibt vollständig Ihnen überlassen. Sollten wir nach der Erstprüfung gute Chancen für einen erfolgreichen Prozess sehen und uns beauftragen, übernehmen wir für Sie gerne die Durchsetzung Ihrer Rechte.

Ein PKV-Beitragserhöhung-Gerichtsurteil folgt auf das Nächste

Zusammenfassend lässt sich sagen: die Rechtsprechung lässt Sie gegenüber Ihrer Krankenversicherung nicht im Stich. Zwar gibt es rechtmäßige Erhöhungen, allerdings müssen die Vorgaben des Verbraucherschutzes eingehalten werden. In allen anderen Fällen lautet das Urteil: Die Versicherung muss zu viel gezahlte Beiträge rückerstatten.

Eine erste Überprüfung Ihrer konkreten Situation kostet Sie nichts. Sie kann aber in vielen Fällen zu hohen Beitragsrückzahlungen führen, sofern Sie Ihr Recht dann auch durchsetzen möchten. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit zu Seite.

Urteil zur PKV Beitragserhöhung stärkt Versicherte

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Der Bundesgerichtshof hat bereits in mehreren Urteilen in höchster Instanz Versicherten Recht gegeben. Beitragserhöhungen der PKV waren unwirksam.

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Die Folge: Rückzahlungen mit meist hohen vierstelligen Beträgen. Wir prüfen auch Ihre Tariferhöhungen. In vielen Fällen ist die Preisspirale der Versicherer nicht rechtens.

oder
0221 - 29270 - 5

Urteil zur PKV Beitragserhöhung – was Mandanten häufig fragen

Da es bei der Krankenversicherung immer um extrem viel Geld geht, gingen in der Vergangenheit Streitigkeiten bis zur höchsten deutschen Instanz. Hier haben andere also bereits bis zum Letzten um ihr Recht gekämpft. Deshalb müssen Sie das jetzt nicht mehr tun.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist zwar rechtlich nicht absolut bindend für alle weiteren PKV-Verfahren. Allerdings entfaltet sie eine deutliche Signalwirkung, nach der sich vorgelagerte Gerichte fast immer orientieren.

Für Sie bedeutet das, dass wir für Sie mit deutlich weniger Aufwand, Risiko und Kosten, schneller Ihr Recht durchsetzen können als das ohne die BGH-Urteile der Fall wäre. Mutige Verbraucher und Verbraucherschützer haben Ihnen also mit ihrer Standhaftigkeit den Weg geebnet.

Diese passen sich an. Schließlich geht es um viel Geld. Das bedeutet, dass alte Fehler wahrscheinlich nicht erneut gemacht werden. Sie, als Verbraucher, setzt das allerdings unter Zeitdruck. Das liegt an der drohenden Verjährung.

Ja und zwar vom 17.11.2021 (AZ.: IV ZR 113/20). Der IV. Zivilsenat stellte hierbei fest, dass die Verjährungsfrist für Ansprüche aus zu viel gezahlten Prämien infolge einer Beitragserhöhung drei Jahre beträgt. Ein Verbraucher wollte viel weiter zurückliegende Beitragszahlungen zurückfordern.

Das wurde aber nicht zugestanden. Weiterhin wurde der Beginn der Verjährungsfrist festgestellt. Hierbei handelt es sich um den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Beitragserhöhung gegenüber dem Versicherten. Für Sie bedeutet das: Besser keine Zeit verlieren. Die Frist läuft bereits.

Ja die gibt es. Rechtlich stellt sich vor allem die Frage, ob Verbraucher beispielsweise durch rechtliche Unkenntnis die konkrete Rechtslage nicht einschätzen konnten. Um das einschätzen zu können, ist aber eine überaus gründliche juristische Prüfung nötig. Pauschale Aussagen hierzu wären unseriös.

Im Regelfall können Sie sich auf die Verjährungsfrist von drei Jahren verlassen. Es sind aber Ausnahmen vorstellbar, in denen deutlich mehr Beiträge rückwirkend zurückgefordert werden könnten.

Die Begründung gilt nicht rückwirkend. Wenn nachträglich eine ausreichende Argumentation für die Erhöhung dargelegt wird, gilt diese auch erst ab diesem Zeitpunkt. Davor zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie selbst dann von der PKV zurück, wenn die Prämienanpassung rechtmäßig gewesen wäre.

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