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Dienstag 15. Oktober 2019

Kann ich mein Haus verkaufen, obwohl der Kredit noch nicht abbezahlt ist?

Es gibt unzählige Gründe sein Haus zu verkaufen, auch wenn es noch nicht abgezahlt ist: beispielsweise ein Jobwechsel oder eine Trennung. Nicht selten kommt es zu der Situation, dass Personen ihr Haus verkaufen wollen, auch wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist. Der Wichtigste ist die aktuelle Niedrigzinslage, sodass es so günstig wie nie zuvor ist, eine Immobilie zu finanzieren.

Wer jedoch sein Haus verkaufen möchte, obwohl er den Kredit noch nicht abbezahlt hat, der sollte sich dies zweimal überlegen. Denn mit der Kündigung des Vertrages geht immer eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf mit einher, mit der die Banken für die entgangenen Zinsen entschädigt werden.

Ist es sinnvoll das Haus zu verkaufen, wenn der Kredit noch nicht abbezahlt ist?

Die Entschädigung kann sich bei einem Immobiliendarlehen schnell im fünfstelligen Bereich bewegen. Um eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, gibt es daher gewisse Faktoren mit der sich die Höhe grob errechnen lässt. Darunter zählen:

  • Restlaufzeit des Darlehens
  • Höhe der Restschuld
  • Derzeitiges Zinsniveau
  • Vereinbarter Zinssatz für Darlehen
  • Bearbeitungsgebühren

Hier können Sie schnell und kostenlos mittels unseres Vorfälligkeitsrechners Ihre Vorfälligkeitsentschädigung errechnen lassen.

Wer die Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf vermeiden will, der hat dabei verschiedene Möglichkeiten.

Die erste ist der sogenannte Schuldnertausch. Dementsprechend kann der Kreditnehmer den neuen Käufer des Hauses bitten, für Ihn als Vertragspartei in den Vertrag mit der Bank einzutreten. Wichtige Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der potentiell neue Schuldner ähnlich finanziell aufgestellt ist, wie es der alte Kreditnehmer. Nur dann besteht die Möglichkeit einer Zustimmung durch die Bank.

Eine weitere Möglichkeit ist der sogenannte Objekttausch. Dafür muss der Kreditnehmer an einem anderen Ort nur eine gleichwertige Immobilie finden, die in den Vertrag mit aufgenommen werden kann.

Durch Widerruf des Immobilienkredits die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen

Um die Vorfälligkeitsentschädigung gänzlich zu vermeiden, kann dabei der Widerrufsjoker bei Verbraucherkrediten angewendet werden. Dieser sorgt dafür, dass ein Widerruf bei Immobilienkrediten auch nach Jahren möglich ist, selbst wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.

Voraussetzung für den Widerrufsjoker ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag. Die Chancen stehen dabei besonders gut. Experten schätzen, dass bis zu 80 Prozent aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sein könnten.

Mehr zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie in unserem Video.

In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Decker & Böse ist eine Bank- & Kapitalmarktrechtskanzlei, die bundesweit zu den führenden Sozietäten Verbraucherrecht zählt. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und unsere fachliche Expertise!

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder über unser Kontaktformular.

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Foto: Experte Ulf Böse

Ulf Böse

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
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