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Freitag 24. Januar 2020

Was passiert bei der Scheidung mit dem Hauskredit?

Der Erwerb einer Immobilie war noch nie so günstig wie heute. Aufgrund der langanhaltenden Niedrigzinslage wollen auch immer mehr Leute hierzulande ein Eigenheim erwerben. Für den vorzeitigen Verkauf des Hauses gibt es dabei viele Gründe, sei es Jobverlust, Scheidung oder eine grundsätzliche Änderung in der Lebensplanung.

Oft kommt es jedoch auch nach einem Kauf zur Scheidung der Vertragspartner, der Hauskredit muss dann trotzdem weiter abbezahlt werden.

Wer nach einer Scheidung sein Haus jedoch verkaufen will, ohne den Hauskredit abbezahlt zu haben, sieht sich in der Regel mit der sogenannten „Vorfälligkeitsentschädigung“ konfrontiert. Damit wollen die Banken für den entgangenen Zinsverlust entschädigt werden.

Eine gute Möglichkeit aus einem gemeinsamen Kredit wieder raus zu kommen ist der Widerruf!


Den Hauskredit bei Scheidung nicht voreilig kündigen

Es gibt unterschiedliche Faktoren, um die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ungefähr zu berechnen. Dabei sind zum einen die Restlaufzeit des Darlehens sowie die Höhe der Restschuld von großer Bedeutung. Weiterhin entscheidet das derzeitige Zinsniveau und der vereinbarte Zinssatz für das Darlehens über die Höhe der Entschädigung. Außerdem ist wichtig zu beachten, dass grundsätzlich Bearbeitungsgebühren einkalkuliert werden.

Hier können Sie mittels unseres Vorfälligkeitsrechners Ihre mögliche Entschädigung errechnen lassen.

Wer nach einer Scheidung seinen Hauskredit noch nicht abbezahlt hat und das Haus verkaufen will, sollte dies mit Bedacht tun. Denn eine Vorfälligkeitsentschädigung kann bei einem sechsstelligen Kredit gut und gerne auch einmal im fünfstelligen Bereich liegen. Ein Hausverkauf kann daher schnell sehr teuer werden.

Hauskredit nach Scheidung
Auch bei der Scheidung muss der Kredit weiter bezahlt werden – Eine Alternative kann der Widerruf sein


Vor Hausverkauf besser den Widerrufsjoker prüfen


Um eine Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung der Bank zu umgehen, kann möglicherweise der sogenannte Widerrufsjoker behilflich sein.
Damit können Verbraucherkredite auch heute noch widerrufen werden, selbst wenn die 14-tägige Widerrufsfrist bereits lange abgelaufen ist.
Die Folge ist, dass Verbraucher kostenlos aus dem alten Kredit herauskommen, um beispielsweise auf einen anderen Kredit umzuschulden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Grundsätzlich ist für den Widerrufsjoker eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung die Voraussetzung. Fehlerhaft ist diese, wenn das Kreditinstitut den Verbraucher nicht richtig über seine Widerrufsrechte belehrt hat. Dies kann sich schon daraus ergeben, dass im Vertrag eine zu kleine Schrift vorzufinden ist oder aber die Widerrufsbelehrung sich nicht stark genug vom Restvertrag abhebt.


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Decker & Böse ist eine der führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Bauen Sie auf unsere fachliche Kompetenz und jahrelange Erfahrung aus 10. 000 bearbeiteten Fällen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Gerne können Sie uns telefonisch oder per Kontaktformular kontaktieren.

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Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
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