Was passiert mit der Restschuldversicherung, wenn der Kredit umgeschuldet wird?
Die Restschuldversicherung für den Kredit war und ist noch immer ein beliebtes Mittel, um sich und seine Familie vor Zahlungsausfällen zu schützen. Wenn beispielsweise ein Unfall geschieht oder man unerwartet den Arbeitsplatz verliert, sollen die sogenannte Restschuldversicherung für den Kredit dafür sorgen, dass die Hinterbliebenen nicht mit hohen Kosten konfrontiert werden. Einen solchen Schutz kann man in vielen Fällen direkt bei der Bank abschließen, die das Darlehen vergibt.

Was passiert mit der Restschuldversicherung, wenn der Kredit umgeschuldet wird?
Anders als bei Kreditverträgen ist es hier in vielen Fällen möglich, die Zusatzversicherung zu kündigen. Der Versicherungsnehmer zahlt die Versicherungsprämie dann anteilig zurück. Will man nun jedoch den Kreditvertrag und die Restschuldversicherung kündigen, müssen keinerlei Kündigungsfristen eingehalten werden. Gleichzeitig ist es jedoch verpflichtend die Restschuldversicherung mit dem Kredit zu kündigen, da diese miteinander verbunden sind.
Es ist daher nicht möglich den bestehenden Versicherungsvertrag auf einen neuen Kreditvertrag zu übertragen. Man muss dementsprechend bei einem neuen Kreditvertrag auch eine neue Restschuldversicherung abschließen. Ausnahme ist in vielen Fällen, wenn der Kreditnehmer die Kreditverträge bei der gleichen Bank abschließt.
Vorsicht bei schnellem Umschulden!
Eine Umschulden ist dabei aktuell immer weiter in Mode gekommen. Viele Darlehensnehmer überprüfen ihre aktuellen Darlehensraten und merken, dass sie bei einem neuen Darlehensvertrag erheblich Geld sparen würden. Doch mit der Kündigung des alten Kreditvertrages, geht oftmals auch eine Vorfälligkeitsentschädigung einher. Damit sollen die Banken für entgangenen Zinsverlust entschädigt werden.
Das Darlehen sollte daher nicht voreilig gekündigt werden. Denn die Vorfälligkeitsentschädigung kann bei sechsstelligen Krediten gut und gerne auch einmal fünfstellig werden. Man sollte folglich immer eine Rechnung aufstellen, inwiefern sich eine Kündigung des alten Kredits lohnen würde.
In unserem Vorfälligkeitsrechner können Sie berechnen lassen, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrem Kreditvertrag wäre.
Widerrufsjoker nutzen- Vorfälligkeitsentschädigung umgehen!
Um einer Vorfälligkeitsentschädigung gänzlich zu entgehen, können Verbraucher den sogenannten „Widerrufsjoker“ benutzen. Dementsprechend können Sie Kredite, bei denen die Widerrufsfrist bereits seit Jahren abgelaufen ist, auch heute noch widerrufen. Voraussetzung ist nur, dass die Widerrufsbelehrung im Vertrag fehlerhaft sind. Der Verbraucher kann dementsprechend kostenlos auf einen anderen, wesentlich günstigeren Kredit umschulden.
In einer kostenlosen Erstprüfung können wir Ihnen sagen, ob auch Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
Decker & Böse zählt bundesweit zu den führenden Sozietäten im Verbraucherrecht. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung und fachlichen Kompetenz!
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