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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag – Beispiele für aussichtsreichen Widerruf

| Darlehen

Mithilfe des Widerrufsjokers lässt sich vor allem in der aktuellen Niedrigzinsphase jede Menge Geld sparen. Denn der Widerruf eines Darlehens bewirkt, dass der Vertrag gewinnbringend rückabgewickelt und der Weg frei wird für eine lukrative Umschuldung zu deutlich niedrigeren Zinsen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerruf nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 14 Tagen ist, dass nicht über das Widerrufsrecht informiert wurde oder dass eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag vorliegt. Beispiele für solche Fehler gibt es zahlreiche. Seit 2010 weisen über 50 % aller Widerrufsbelehrungen gestalterische oder inhaltliche Fehler auf. Die fünf häufigsten Fehler in Widerrufsbelehrungen mitsamt Beispielen stellen wir Ihnen hier in einer Checkliste vor.

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Folge einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung: jahrelanges Widerrufsrecht

Wurde ein Darlehensvertrag abgeschlossen, der eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, so wurde nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt. Demzufolge fängt die gesetzliche, 14-tägige Frist für den Vertragswiderruf nicht zu laufen an. Dadurch hat ein Darlehensnehmer auch Jahre später noch das Recht, den Vertrag zu widerrufen. Tagtäglich haben unsere Juristen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen zu tun – Beispiele für Fehler können wir Ihnen daher zahlreiche nennen.
In einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir auch Ihren Darlehensvertrag unverbindlich auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Checkliste: Enthält Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung?

Widerrufsbelehrungen müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und ein genaues inhaltliches und gestalterisches Muster des Gesetzgebers einhalten. Häufig ist Kreditinstituten dies jedoch nicht gelungen. Insbesondere in Darlehensverträgen ab 2010 sind in rund jedem zweiten Darlehensvertrag falsche oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu finden.
Für eine erste Einschätzung, ob auch Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten könnte, haben wir eine Checkliste mit den fünf wichtigsten Beispielen erstellt:

Top 5 Fehler in Widerrufsbelehrungen von Darlehen

1. Fehlende Pflichtangabe zu Widerrufsfolgen

Gemäß gesetzlichem Muster muss unter der Adresse des Darlehensgebers/Kreditinstituts ein weiterer Absatz folgen, der inhaltlich über die Folgen des Widerrufs aufklärt. Dieser muss mit der Überschrift „Widerrufsfolgen“ versehen sein.

2. Aushändigung von mehreren Widerrufsbelehrungen

Wurden mehrere unterschiedliche Widerrufsbelehrungen innerhalb des Vertragskonvoluts ausgehändigt, wird aufgrund der daraus resultierenden Unklarheit das Bestimmtheitsgebot verletzt. Dadurch wird dem Verbraucher die Ausübung seines Widerrufsrechts faktisch unmöglich gemacht. Insbesondere dann, wenn die unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen untereinander widersprüchlich sind.

3. Verweis und fehlende Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde

Häufig wurde in Widerrufsbelehrungen zwischen 2010 und 2012 auf die „zuständige Aufsichtsbehörde“ verwiesen. Erst nach Nennung ebendieser sollte die Widerrufsfrist beginnen. In den meisten Belehrungen wurde die zuständige Aufsichtsbehörde jedoch nachfolgend nicht mehr explizit genannt. Demzufolge wurde die Widerrufsfrist niemals in Gang gesetzt. Insbesondere bei Darlehensverträgen von Sparkassen, Volksbanken, Sparda Banken und PSD-Banken haben wir derartige fehlerhafte Widerrufsbelehrungen finden können.

4. Hinweis auf „Aufwendungen gegenüber öffentlichen Stellen“

Hierbei handelt es sich um einen weiteren klassischen Fall, in dem der Verbraucher durch eine fehlerhafte Belehrung davon abgehalten wird, das ihm eigentlich zustehende Widerrufsrecht auch auszuüben. So wird der Verbraucher insoweit durch fiktive Kosten abgeschreckt, die für Banken in der Regel überhaupt nicht anfallen.

In Widerrufsbelehrungen der Sparkassen ist dieser Passus sogar häufig per Checkbox bereits angekreuzt. Dies suggeriert dem Verbraucher, dass ihm weitere Kosten entstehen werden, deren Höhe er noch gar nicht beziffern kann.

5. Ladungsfähige Anschrift fehlt

Insbesondere in Immobilienkreditverträgen, die zwischen 2010 und 2014 abgeschlossen wurden, fehlt in der Widerrufsbelehrung häufig die Postanschrift der Bank – die Angabe des Bank-Postfachs allein ist nicht ausreichend. Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort müssen genannt werden.

Haben Sie einen dieser Fehler in Ihrer Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages gefunden? Dann besteht bei einem Vertrag, der nach dem 11.06.2010 geschlossen wurde, eine exzellente Erfolgsprognose für den Darlehenswiderruf. Auch wenn Sie sich unsicher sein sollten: Wir helfen Ihnen gerne weiter und bieten Ihnen in unserer kostenlosen, unverbindlichen Erstberatung eine erste Vertragsprüfung an.

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