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Widerruf Darlehen: Präsenzgeschäft schließt Widerrufsjoker nicht aus

| Darlehen

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 21.02.2017 (Aktenzeichen XI 381/16) festgehalten, dass eine unzureichend deutlich formulierte Widerrufsbelehrung nicht dadurch geheilt werden kann, dass der Darlehensvertrag in einem sogenanntes Präsenzgeschäft unterzeichnet wird.

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→ Bei einem Präsenzgeschäft befinden sich alle beteiligten Parteien zur selben Zeit an einem Ort und unterzeichnen die Vertragsurkunde gemeinsam.

Präsenzgeschäft schließt Widerrufsjoker nicht aus

Die Banken haben dabei die Pflicht, vor Vertragsschluss auf die wesentlichen Konditionen des Darlehens eingehen. Die Darlehensnehmer müssen auf ihr Widerrufsrecht hinwiesen werden.

In dem Fall vom BGH war die schriftliche Widerrufsbelehrung nicht hinreichend deutlich formuliert und konnte von einem Verbraucher daher fehlinterpretiert werden.

Der Bundesgerichtshof wendete für die Beurteilung der notwendigen Deutlichkeit Grundsätze an, die auch für die Verständlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Laut Bundesgerichtshof bleibt offen, ob die Bank den Darlehnsnehmer während des Präsenzgeschäftes unmissverständlich über die Widerrufsmöglichkeit und den Fristbeginn belehrt hat.

Denn einzig entscheidend ist die schriftliche Belehrung. Der Verbraucher ist zwingend in Textform unmissverständlich darüber zu belehren, dass er den Widerruf des Darlehns erklären kann.

Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf umgehen

Der Widerrufsjoker kann auch bei einem Präsenzgeschäft für ein Darlehen gezogen werden

Der Widerruf kann Ihnen dabei helfen ihre bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück zu erhalten. Ebenfalls ist es möglich, dass man Sie von der Pflicht zur Zahlung der Vorfälligkeit befreit. Die Bank verlangt in der Regel sowohl die Vorfälligkeitsentschädigung als auch den Nutzungsersatz.

Sie können die maximale Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auch selbst mit unserem kostenlosen Vorfälligkeitsrechner ermitteln.

 Sollten Sie bislang von der Geltendmachung Ihres Widerrufsrechts Abstand genommen haben, da Sie glaubten ein Präsenzgeschäft heile jede Undeutlichkeit in Ihrer Widerrufsbelehrung, so können Sie nun die Gelegenheit nutzen und vom Widerrufsjoker Gebrauch machen.

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Gerne prüfen wir Ihre rechtlichen Möglichkeiten in einem kostenlosen Erstgespräch und begleiten Sie auf Ihrem Rechtsweg.

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0221 - 29270 - 2

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