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Die AXA Lebensversicherung zu kündigen ist häufig keine gute Entscheidung
In der Regel geht es mit hohen finanziellen Verlusten einher, wenn Verbraucher ihre AXA Lebensversicherung kündigen. Das bereits eingezahlte Geld ist zum größten Teil weg und häufig kommen zudem noch Bearbeitungsgebühren und Entschädigungen seitens des Versicherungsnehmers hinzu.
Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass ein Widerspruch der streitgegenständlichen Lebensversicherung wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung finanziell lukrativer ist als der Rückkaufswert oder die Ablaufleistung derselben.
Aufgrund der schlechte Rendite, wollen viele Verbraucher die AXA Lebensversicherung kündigen. Quelle: DB-Anwälte
Widerruf der AXA Lebensversicherung lohnenswerter als Rückkaufswert oder Ablaufleistung bei Vertragsende
Bisher hat die AXA Lebensversicherung aus nicht nachvollziehbaren Gründen den Widerruf vieler Kunden abgelehnt. Viele Versicherungsnehmer der AXA Lebensversicherung haben daher der Verbraucherzentrale die Ablehnung ihrer Widersprüche zukommen lassen und die vorgetragenen Gründe prüfen lassen.
Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung der Widersprüche widersprechen jedoch der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und irritieren die meisten Verbraucher. Aus diesem Grund muss die AXA Lebensversicherung die Schuldverhältnisse umwandeln und den Vertrag rückabwickeln.
AXA Lebensversicherungen zwischen 1994 bis 2007 betroffen
Besonders Versicherungsverträge der AXA Lebensversicherung, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen worden sind, enthalten in sehr vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Daher besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die unrentablen Verträge loszuwerden. Die AXA Lebensversicherung hat die Versicherungsverträge zwischen 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmer ihre relevanten Vertragsunterlagen erst nach Vertragsschluss erhalten haben und nicht gleichzeitig bei Vertragsschluss.
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung der Kunden über deren Widerspruchsrecht sind den Versicherern zahlreiche Fehler unterlaufen. Das Resultat unzureichender Aufklärung über das Widerspruchsrecht ist, dass die gesamte Belehrung unwirksam ist und das Widerspruchsrecht der Versicherungskunden weiterhin fortbesteht.
Mit ihrem Widerspruchsrecht können die Versicherungsnehmer nun die unrentablen Verträge loswerden, allerdings ohne kündigen zu müssen. Wird der Widerruf durch den Verbraucher erklärt, kann er sich die gesamte gezahlte Summe abzüglich eines Risikoanteils und einer Verwaltungsgebühr auszahlen lassen.
Verwirkung des Widerrufsrechts bei AXA Lebensversicherungen?
Zudem hat die AXA Lebensversicherung in der Vergangenheit vorgetragen, dass ein Widerruf der Lebensversicherung unwirksam wäre, da die Versicherungskunden den Anspruch verwirkt hätten und diesen somit nicht durchsetzen könnten. Der BGH hat in diesem Zusammenhang in einer anderen Entscheidung festgestellt, dass der Versicherer sich nicht auf Verwirkung berufen kann, wenn dieser falsch über das Widerrufsrecht der Kunden belehrt hat, was vorliegend der Fall ist (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11).
Die Verjährungsfrist, die drei Jahre beträgt, sei an den Zeitpunkt der Widerrufserklärung des Kunden gebunden und könne gar nicht erloschen sein, wenn der Kunde noch nicht einmal den Widerruf erklärt habe.
Wir setzen Ihre Ansprüche bei der AXA Lebensversicherung für Sie durch
Wenn Sie uns Ihre Vertragsunterlagen zukommen lassen, übernehmen wir die kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten Ihres Widerspruchs. Sie werden feststellen, dass es sich nicht lohnt, die AXA Lebensversicherung zu kündigen. Stattdessen überprüfen wir die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und teilen Ihnen anschließend mit, ob sich ein Widerspruch finanziell lohnt.
Sie haben ebenfalls eine Lebensversicherung, die sich nicht ausgezahlt hat? Dann prüfen wir Ihre Chancen auf einen Widerspruch gerne kostenfrei für Sie.
Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular.
Quelle:
https://www.finanztip.de/lebensversicherung/lebensversicherung-widerrufen/
https://www.test.de/FAQ-Lebensversicherung-rueckabwickeln-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4929552-0/
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucher-was-bei-rueckabwicklung-einer-lebensversicherung-wichtig-ist-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180619-99-792378
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