Kündigung PB Lebensversicherung – Hilft die Kündigung wirklich finanziell weiter?
Besitzen Sie eine PB Lebensversicherung? Denken Sie über die Kündigung der PB Lebensversicherung nach, da diese nicht die erhoffte Rendite erbracht hat?
Dann gibt es für Sie folgende Möglichkeiten:
Die am häufigsten gewählte Methode um sich seiner PB Lebensversicherung zu entledigen ist die Kündigung. Insbesondere für Personen, für die sich die Finanzierung der Beiträge als schwierig erweist, kann eine Kündigung ein möglicher Ausweg sein.

Vorsicht! Es gilt aber folgendes zu beachten:
Die Kündigung der PB Lebensversicherung ist in der Regel finanziell nicht lohnenswert. Der Rückkaufswert ist in den seltensten Fällen sonderlich hoch, da durch Gebühren und Zinsen von Banken dieser normalerweise unter dem Betrag der eingezahlten Beiträge liegt. Zudem gilt es bei der Kündigung die Frist einzuhalten, die meist bei einem Monat liegt.
Ein Musterkündigungsschreiben kann dabei wie folgt aussehen:
Name des Versicherten
Adresse des Versicherten
Name des Versicherers
Adresse des Versicherers
Ort, Datum
Versicherungsnummer: XXX
Kündigung meiner Lebensversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich die Kündigung meiner fondsgebundenen Lebensversicherung fristgerecht zum [Datum] ein.
Versicherungsnehmer: [Name Versicherungsnehmer]
Versicherungsnummer: XXX
Versicherung abgeschlossen am: [Datum]
Der sich durch die Kündigung ergebene Rückkaufswert soll an folgendes Bankkonto überwiesen werden:
Kontoinhaber: [Name]
IBAN: XXX
BIC: XXX
Kreditinstitut: [Name Kreditinstitut]
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.
Mit freundlichen Grüßen
[Name und Unterschrift Versicherungsnehmer]
Aufgrund der finanziellen Verluste sollte eine Kündigung der PBV Versicherung stets gut überlegt sein. Finanziell lohnenswerte Alternativen sollten zunächst abgewogen werden.
Statt der Kündigung PB Lebensversicherung –Widerrufsjoker als Alternative
Diese kann sich dabei aus dem Widerruf der PB Lebensversicherung ergeben.
Der Widerruf, auch Widerrufsjoker genannt, ist dabei immer dann möglich, wenn der Versicherungsgeber, den Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt hat. Voraussetzung dafür ist, dass es sich bei dem Versicherungsnehmer um einen Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt. Diese sind besonders schutzbedürftig. Schließt ein Verbraucher also einen Vertrag ab, muss er gemäß des Deutlichkeitsgebots klar über seine Widerrufsrechte belehrt werden.
Besonders um die Jahrtausendwende wurden viele Lebensversicherungen abgeschlossen, so auch bei der PB Lebensversicherung. Grundsätzlich ist der Widerrufsjoker in Fällen von 1994 bis 2007 anwendbar.
Welche Fehler hat die PB Lebensversicherung AG gemacht?
Die Fehler der Versicherungskonzerne sind dabei vielschichtig. Oft gab es dabei jedoch grobe Formfehler in den Widerrufsbelehrungen, wie beispielsweise eine zu kleine Schrift oder eine unzureichende Hervorhebung der Widerrufsbelehrung.
Eine der häufigsten Fehler waren jedoch undeutliche Aussagen über den Beginn der Frist bzw. das Ende der Frist. So verwendeten viele Versicherungskonzerne Passagen, dass die 30-Tages-Frist nur mit Eingang der Widerrufserklärung beim Versicherungsgeber eingehalten werde. Für die Wahrung der Frist ist dabei nur das rechtzeitige Absenden der Widerrufserklärung innerhalb der Frist von Bedeutung.
Was ist die Folge einer unzulässigen Widerrufsbelehrung?
Laut Bundesgerichtshof (AZ IV ZR 76/11) haben Verbraucher, die unzureichend über ihre Widerrufsrechte belehrt wurden, ein lebenslanges Widerrufsrecht. Dementsprechend ist sogar nach Jahren noch ein Widerruf der PB Lebensversicherung möglich.
Der Versicherungsnehmer erhält dann alle eingezahlten Beiträge samt Zinsen zurück. Zudem hat er einen Anspruch auf alle Verwaltungs- und Abschlusskosten. Der Versicherungsgeber kann dabei nur den genossenen Versicherungsschutz abziehen.
Wie stehen die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung?
Verbraucher können sich für eine erfolgreiche Rückabwicklung hohe Chancen ausrechnen. Grund dafür ist, dass viele Versicherungen Standardformulare verwendet haben, sodass bis zu 60 Prozent aller Lebens- und Rentenversicherungen mit Formfehlern behaftet sein sollen.
Die aktuelle Entwicklung dürfte für Verbraucher ebenfalls nicht uninteressant sein: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will dabei in den nächsten Monaten über die Anwendung des Widerrufsjokers entscheiden. Naturgemäß gelten die Richter als sehr verbraucherfreundlich, sodass dies die Anwendungsweise des Widerrufsjokers befeuern könnte.
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