Facebook Logo
Twitter Logo
YouTube Logo
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Pfeil nach rechts Kostenfreie Erstberatung Pfeil nach links
Mandantenbereich
Bundesweite Vertretung: Telefon icon 0221 - 29270 - 9
Mail iconinfo@db-anwaelte.de
Download icon Fragebögen Download
Kostenfreie Erstberatung Pfeil icon
Kostenlose Erstberatung
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
DECKER & BÖSE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
MenüMenü
  • Abgasskandal
        • Abgasskandal Überblick
          • Abgasskandal Rechner
        • Diesel Fahrverbot
        • Benziner Abgasskandal
        • Wohnmobil Abgasskandal
        • Betroffene Fahrzeuge
        • Erfolgschancen im Abgasskandal
        • Schadensersatz für Diesel einfordern
        • Nutzungsentschädigung im Abgasskandal
        • Musterfeststellungsklage und Diesel Sammelklage
        • Diesel Wertverlust – was Sie dagegen tun können
        • Diesel Software-Update
        • Diesel Stilllegung – wie ist sie noch abwendbar?
        • Rechtsschutzversicherung im Abgasskandal
        • VW Abgasskandal
        • Audi Abgasskandal
        • Mercedes Abgasskandal
        • Porsche Abgasskandal
        • BMW Abgasskandal
        • Fiat Abgasskandal
        • Skoda Abgasskandal
        • Seat Abgasskandal
        • Opel Abgasskandal
        • Peugeot Abgasskandal
        • Mitsubishi Abgasskandal
  • Versicherungsrecht
        • Versicherungsrecht Überblick
        • Lebensversicherung kündigen
        • Lebensversicherung verkaufen
        • Rentenversicherung kündigen
        • Lebens- und Rentenversicherung Widerruf
          • Rechner Widerspruch
        • Private Krankenversicherung Beitragserhöhungen
        • Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung
  • Bankrecht
        • Bankrecht Überblick
        • Widerruf Darlehen / Widerrufsjoker
          • Rechner Widerruf Darlehen
          • FAQ Widerruf Darlehen
        • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
        • Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden
          • Rechner Vorfälligkeitsentschädigung
  • Weitere Rechtsbereiche
        • Rechtsbereiche Überblick
        • Arbeitsrecht
        • Reputationsrecht
        • Hilfe bei SCHUFA-Eintrag
        • Verkehrsrecht
          • Bußgeldbescheid
          • Verkehrsunfall
        • Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe
        • Corona Reise-Erstattung
  • Aktuelles
        • Aktuelle Artikel
        • Aktuelles Abgasskandal
        • Aktuelles Versicherungsrecht
        • Aktuelles Widerruf Darlehen
        • Aktuelles Widerruf Kredit Leasing / Autokredit
        • Aktuelles Arbeitsrecht
  • Kanzlei
        • Kanzlei Decker & Böse
        • Gründe für Decker & Böse
        • Team
        • Standorte
          • Köln - Hauptstandort
          • Berlin - Zweigstelle
          • Hannover - Zweigstelle
          • Hamburg - Zweigstelle
          • Frankfurt - Zweigstelle
          • München - Zweigstelle
          • Stuttgart - Zweigstelle
        • Presse
          • Medienbeiträge
        • Hilfeseiten für Mandanten
          • Downloads
        • Glossar
        • Karriere
          • Rechtsanwälte
          • Rechtsanwalt Schwerpunkt Anwaltshaftung/ Versicherungsrecht
          • Jurist Versicherungsrecht
          • Rechtsreferendar
          • Jura-Studenten
          • Volljurist Versicherungsrecht
          • Bankkaufmann als Kundenberater im Vertrieb
          • Versicherungskaufmann
          • Account Manager/ Kundenberater
          • IT Administrator
          • Rechtsanwaltsfachangestellte
          • Bürokauffrau
          • Auszubildende als Rechtsanwaltsfachangestellte
          • SEA-Manager
          • SEO Manager
Kostenfreier Sofortkontakt
Kostenfreie Erstberatung
0221 - 29270 - 9
Mo.-Fr.: 7-22 Uhr / Sa.-So.: 9-19 Uhr
Bundesweit
oder




Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Freitag 08. März 2019

Swiss Life Versicherung – Wie Sie Ihre Lebensversicherung rückabwickeln

Viele Versicherungsnehmer sind von den Versprechungen der Swiss Life Versicherung enttäuscht. Die abgeschlossenen und unrentablen Versicherungen haben nicht die bei Vertragsschluss versprochenen Renditen eingebracht. Die Kündigung der Lebensversicherung lohnt sich im Einzelfall nicht, da der Rückkaufswert derselben viel zu gering ausfällt. Schlechte Entwicklungen der Versicherungen sind die Folge der unrentablen Verträge. Für Viele Versicherungskunden stellt sich daher dasselbe Problem. Sie bleiben meist auf diesen Verträgen sitzen.

Widerruf Ihrer Swiss Life Versicherung ist lohnenswerter als Rückkaufswert

Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass ein Widerruf der streitgegenständlichen Lebensversicherung wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung finanziell lukrativer ist als der Rückkaufswert oder die Ablaufleistung. Bis zum jetzigen Zeitpunkt hat die Swiss Life aus nicht nachvollziehbaren Gründen vielen Kunden nach erklärtem Widerruf die Ablehnung erklärt. Viele Kunden der Swiss Life Versicherung haben daher der Verbraucherzentrale die Ablehnung ihrer Widersprüche zukommen lassen und die vorgetragenen Gründe prüfen lassen.

Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung der Widersprüche widersprechen jedoch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und irritieren die meisten Verbraucher. Die Swiss Life muss sich jedoch trotzdem nach zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen an den Widerspruch halten und das Vertragsverhältnis rückabwickeln.

So werden Sie Ihre unrentable Lebensversicherung los

Versicherungsverträge, die zwischen 1994 bis 2007 abgeschlossen worden sind, enthalten in sehr vielen Fällen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Aus diesem Grunde besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die unrentablen Lebensversicherungen loszuwerden. Sehr viele Versicherer haben die Versicherungsverträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmer ihre relevanten Vertragsunterlagen erst nach Vertragsschluss erhalten haben und nicht gleichzeitig bei Vertragsschluss.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Belehrung der Kunden über deren Widerspruchsrecht sind den Versicherern zahlreiche Fehler unterlaufen. Das Resultat unzureichender Aufklärung über das Widerspruchsrecht ist, dass die gesamte Belehrung unwirksam ist und das Widerspruchsrecht der Versicherungskunden weiterhin fortbesteht. Mit ihrem Widerspruchsrecht können die Versicherungsnehmer nun die unrentablen Verträge loswerden, ohne eine Kündigung erklären zu müssen, die sich im Einzelfall finanziell überhaupt nicht lohnt. Wird der Widerruf durch den Verbraucher erklärt, kann er sich die gesamte gezahlte Summe abzüglich eines Risikoanteils und einer Verwaltungsgebühr auszahlen lassen.

Keine Verwirkung des Widerrufsrechts – machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Eine Verwirkung des Widerspruchsrechts ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht anzunehmen und kann weiterhin vom Verbraucher durchsetzt werden. Der BGH hat in diesem Zusammenhang in einer Entscheidung festgestellt, dass der Versicherer sich nicht auf Verwirkung berufen kann, wenn dieser falsch über das Widerrufsrecht der Kunden belehrt hat, was vorliegend der Fall ist (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11). Die Verjährungsfrist, die drei Jahre beträgt, sei an den Zeitpunkt der Widerrufserklärung des Kunden gebunden und könne gar nicht erloschen sein, wenn der Kunde noch nicht einmal den Widerruf erklärt habe.

Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung in der Prüfung von Widerrufsbelehrungen. Wir sind eine der führenden Verbraucherrechtskanzleien und vertreten dabei stets die Seite der Verbraucher. Lassen Sie uns Ihr Recht gemeinsam durchsetzen.

Weiter Informationen zum Thema Widerspruch Ihrer Lebensversicherung finden Sie in unserem Video.

Sie erreichen uns telefonisch oder über unser Kontaktformular. 

4.7 / 5 ( 15 votes )

Diesen Beitrag teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen
  • Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Lebensversicherung rückabwickeln – So klappt es mit dem Widerruf!
  • Standard Life Lebensversicherung – keine lohnende Altersvorsorge?
  • Kündigung PB Lebensversicherung – Hilft die Kündigung wirklich finanziell weiter?
  • Wie hoch ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung?
Experte für dieses Thema

Foto: Experte Markus Decker

Markus Decker

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
kontakt@db-anwaelte.de

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine Angaben gespeichert werden.*

Wir kontaktieren Sie kurzfristig kostenlos!

  • Proven Expert - Kundenbewertungen
  • Sofortcheck
    Lassen Sie jetzt Ihre Finanzierung und Kapitalanlage sofort und kostenfrei rechtlich einschätzen:
    • Darlehen, Kredite
    • Abgasskandal
    • Lebens- und Rentenversicherung
    Sofort kostenlos prüfen




    Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

  • Grafik sozial engagiert
  • Logo Mitglied im Anwaltverein
  • Download Icon Widerruf von Darlehen
    Download Icon Abgasskandal
    Download Icon Widerspruch LV / RV
  • Siegel Kundenbewertungen
  • Aktuelle Artikel

    • Verjährung im Dieselskandal: Kann ich jetzt noch klagen? 16. April 2021
    • Urteil Mercedes Abgasskandal – Bahnbrechender Erfolg von Decker & Böse vor dem Landgericht Stuttgart 14. April 2021
    • VW Abgasskandal Urteile – Warum die Chancen für Sie besser denn je stehen! 13. April 2021
    • Autounfall auf dem Weg zur Arbeit: Wer haftet? 6. April 2021
    • Brauche ich einen Verkehrsrechtsschutz im VW Skandal? 2. April 2021

Decker & Böse ist bekannt aus:
  • Stiftung Warentest Logo
  • Handelsblatt Logo
  • Sat 1 Logo
  • FOCUS Logo
  • wallstreet:online Logo
Aktuelles
  • Verjährung im Dieselskandal: Kann ich jetzt noch klagen?

  • Urteil Mercedes Abgasskandal – Bahnbrechender Erfolg von Decker & Böse vor dem Landgericht Stuttgart

  • VW Abgasskandal Urteile – Warum die Chancen für Sie besser denn je stehen!

Unsere Rechtsbereiche
  • Abgasskandal: Anwalt
  • Widerruf Autokredit und Widerruf Leasingvertrag
  • Widerruf Lebensversicherung und Rentenversicherung
  • Widerrufsjoker Darlehen
  • Private Krankenversicherung (PKV) Beitragserhöhung
  • Arbeitsrecht – Kündigung und Abfindung
  • Hilfe bei negativer SCHUFA
Navigation
  • Start
  • Tätigkeitsgebiete
  • Aktuelles
  • → Abgasskandal
  • → Widerruf Autokredit / Leasing
  • → Lebensversicherung / Rentenversicherung
  • → Darlehen
  • Rechner Widerruf Darlehen
  • Kanzlei
  • Glossar
Kontakt
  • Telefon: 0221 - 29270 - 9
  • E-Mail: info@db-anwaelte.de
  • Sitemap
Social Media
Facebook Logo Twitter Logo YouTube Logo
E-Mail
Impressum | Datenschutzerklärung
Decker & Böse Rechtsanwälte Widerrfsjoker: Darlehen/Autokredit, Lebens- und Rentenversicherung, Abgasskandal
hat 4,70 von 5 Sternen
246 Bewertungen auf ProvenExpert.com
nach-oben-scrollen-bild-rechtsanwalt-dieselskandal-vertragsrecht-fachanwalt-kanzlei-decker & böse