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Dienstag 09. April 2019

Lebensversicherung ablösen – Was bringt das wirklich?

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Um sich von seiner TARGO Lebensversicherung zu lösen, ist häufig ein Widerruf die beste Lösung.
Bildquelle: geralt/pixabay

Viele Versicherungsnehmer fragen sich mittlerweile, inwiefern sich die Investition der Lebensversicherung ausgezahlt hat. Daher wollen viele Kunden der TARGO Versicherung ihre Lebensversicherung ablösen. Bei den Versicherungsnehmern tauchen allerdings immer wieder Fragen darüber auf, wie man die TARGO Versicherung kündigen kann.


Rückkaufswert meistens nicht sonderlich hoch

Ein Problem, um die TARGO Lebensversicherung abzulösen ist häufig, dass der Rückkaufswert meist sehr gering ist. Finanzielle Verluste sind bei der früher so hochgehandelten Altersvorsorge daher vorprogrammiert. Kunden der TARGO Lebensversicherung sollten gut überlegen, inwiefern eine Kündigung sinnvoll und finanziell noch lohnend ist.


TARGO Lebensversicherung ablösen mit dem Widerruf

Finanziell lohnenswerter als die Kündigung scheint daher der Widerruf der Lebensversicherung zu sein. Ein Widerruf ist dabei möglich, sofern der Versicherungsgeber bei der Widerrufsbelehrung der Lebensversicherung Fehler gemacht hat. Außerdem muss es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des §13 BGB handeln. Ist dies gegeben, kann der Verbraucher den Vertrag folglich in ein Rückgewährschuldverhältnis umwandeln.

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Kunden erhalten eingezahlte Beiträge verzinst zurück!

Der große Vorteil des Widerrufs, auch Widerrufsjoker genannt, ist, dass die Kunden dabei alle eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Verzinsung zurückverlangen können. Zudem haben Kunden Anspruch auf die Rückerstattung von Verwaltungs- und Abschlusskosten. Abziehen darf die TARGO Lebensversicherung dabei nur den bisher genossenen Versicherungsschutz.


Lebensversicherung ablösen und fehlerhafte Widerrufsbelehrungen nutzen

Konkret geht es dabei um Fälle aus dem Zeitraum vom 1994 bis 2008. Die Versicherungen sollen in diesem Zeitraum viele Widerrufsbelehrungen mit unzulässigen Klauseln versehen haben.

Ein großer Vorteil des Widerrufsjokers ist, dass auch Verträge widerrufen werden können, für die bereits ein Rückkaufswert gezahlt wurde.

Eine solche unzulässige Formulierung kann dabei folgendermaßen aussehen:

„Dem Abschluss dieses Vertrages können Sie innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der beigefügten Unterlagen widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.“

Problematisch ist an dieser Passage, dass dem schutzbedürftigen Verbraucher keine Informationen über die Form des Widerrufs gegeben werden. Hinzu kommt, dass abschließend nicht benannt wird, welche erforderlichen Unterlagen der Versicherungsnehmer alles benötigt.


Rechtsprechung fällt verbraucherfreundlich aus

Die Chancen für eine erfolgreiche Rückabwicklung der TARGO Lebensversicherung stehen sehr gut. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied bereits im Jahre 2014 über die Anwendung des Widerrufsjokers bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Dabei hatte die Versicherung eine Klausel in den Vertrag eingebaut, in der das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. Selbst wenn der Versicherungsnehmer dabei nicht über seine Widerrufsrechte belehrt wurde.

Die Richter des BGH entschieden, dass dies unzulässig sei und der Verbraucher noch immer ein Widerrufsrecht habe. Aktuell entscheidet der Europäische Gerichtshof ebenfalls über den Widerrufsjoker. Das Urteil sollte für Betroffene sehr positiv ausfallen.


Rechte vom Anwalt prüfen lassen

Ein Problem ist in vielen Fällen, dass die TARGO Bank viele Widersprüche gegen die Widerrufsbelehrung ablehnt. Es bedarf dementsprechend nicht nur fachkundigen Experten die Fehler in den Widerrufsbelehrungen finden, sondern auch jemanden der das Widerrufsrecht durchsetzt. Haben Sie ebenfalls eine Lebensversicherung die Sie ablösen möchten? Wir prüfen einen möglichen Widerruf Ihrer Lebensversicherung gerne in einer kostenlosen Erstberatung!

Decker & Böse ist dabei bundesweit eine der führenden Kanzleien im Bereich Verbraucherrecht. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung in der Rückabwicklung von Versicherungsverträgen. Wir vertreten dabei stets nur die Verbraucherseite, sodass es niemals zu Interessenskonflikten kommt.

Geld zurück durch Widerruf ihrer Lebensversicherung – kostenfrei anwaltlich prüfen lassen! Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung.

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Quellen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/13.html
https://www.test.de/FAQ-Lebensversicherung-rueckabwickeln-Antworten-auf-Ihre-Fragen-4929552-0/#question-0
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verbraucher-was-bei-rueckabwicklung-einer-lebensversicherung-wichtig-ist-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180619-99-792378

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Markus Decker

Geschäftsführer, Gesellschafter,
Rechtsanwalt, Dipl.-Jur.
Tel.: 0221 - 29270 - 9
kontakt@db-anwaelte.de

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