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Actus Contrarius
Die Umkehrung einer vorherigen Rechtshandlung.
Ein Actus Contrarius bedeutet übersetzt die Umkehrung einer vorherigen (Rechts)Handlung. Dies ist grundsätzlich nur auf dieselbe Weise möglich, wie die umzukehrende Rechtshandlung. Zum Beispiel kann ein Gesetz nur per weiterem Gesetz aufgehoben werden, ein Vertrag nur durch einen Aufhebungsvertrag oder ein Verwaltungsakt nur per Verwaltungsakt.
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In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:
In folgenden Bereichen bieten wir gerne unsere Unterstützung mit kostenfreier Erstberatung an:
- Hilfe im Abgasskandal (Entschädigung von Besitzern manipulierter Fahrzeuge)
- Widerruf von Autokrediten und Leasingverträgen (Beendigung von kostspieligen Verträgen)
- Beendigung von Dahrlehensverträgen ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Einsparung von überteuerten Gebühren)
- Beendigung von unrentablen Lebensversicherungen oder privaten Rentenversicherungen
- Unterstützung vom Anwalt bei Verkehrsunfällen und Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Druchsetzung von Corona-Entschädigung für das Gastgewerbe und Corona Reise-Erstattung für Verbraucher
- Wechsel von der PKV in die GKV und Hilfe bei der Rückerstattung der Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung
Hinweis: Wir recherchieren die hier veröffentlichten Inhalte mit größter Sorgfalt.
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