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Actus Contrarius

Die Umkehrung einer vorherigen Rechtshandlung.

Ein Actus Contrarius bedeutet übersetzt die Umkehrung einer vorherigen (Rechts)Handlung. Dies ist grundsätzlich nur auf dieselbe Weise möglich, wie die umzukehrende Rechtshandlung. Zum Beispiel kann ein Gesetz nur per weiterem Gesetz aufgehoben werden, ein Vertrag nur durch einen Aufhebungsvertrag oder ein Verwaltungsakt nur per Verwaltungsakt.

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