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Bauaufsicht

Die Gewährleistung der Einhaltung von Bauordnungs- und Bauplanungsrecht durch die Bauaufsichtsbehörden.

Für das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht bedarf es der Bauaufsicht, die sicherstellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Dabei ist es Sache jedes einzelnen Bundeslandes dies zu bestimmen, sodass zwischen den einzelnen Ländern Unterschiede herrschen. Festgehalten wird dies in den Landesbauordnungen der Bundesländer. Gleichzeitig wird dort normiert, welche Behörden in der Bauaufsicht tätig sind.

In Nordrhein-Westfalen werden in §57 der Landesbauordnung (LBauO) die Bauaufsichtsbehörden näher bestimmt. Dabei sind die Bauaufsichtsbehörden dreistufig gegliedert. In anderen Bundesländern, wie den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen, sind die Bauaufsichtsbehörden hingegen nur in zwei Stufen unterteilt.

Zu den Bauaufsichtsbehörden in Nordrhein-Westfalen zählen:

  • Die oberste Bauaufsichtsbehörde, als das für die Bauaufsicht zuständige Ministerium
  • Neben dem Ministerium sind auch die Bezirksregierungen für die kreisfreien Städte oberste Bauaufsichtsbehörden
  • Als untere Bauaufsichtsbehörden zählen die kreisfreien Städte und die Kreise für kreisangehörige Gemeinden

Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden

In fast allen Bundesländern sind die unteren Bauaufsichtsbehörden für den Vollzug des Baurechts zuständig. Dementsprechend sollen diese zur Aufgabenbewältigung mit geeigneten Fachkräften besetzt werden. Darunter fallen Personen, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Architektur oder des Bauingenieurswesen vorzuweisen haben. Wichtig ist, dass diese Kenntnisse im öffentlichen Baurecht, in der Bautechnik und in der Baugestaltung aufweisen. Meist sind die Bauaufsichten in Landratsämtern angesiedelt und werden von einem höheren Beamten geleitet.

Die Bauaufsichten überwachen mittels Bauordnungs- und Baugenehmigungsverfahren die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sie haben dementsprechend Eingriffsbefugnisse wie das Erlassen von Abrissverfügungen oder Nutzungsuntersagungen.

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