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Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde ist eine Verwaltungsbehörde des öffentlichen Baurechts und soll durch die Überwachung von Bauvorschriften bei der Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen die Sicherheit von Mensch und Natur gewährleisten. Die Überwachung erfolgt durch das Baugenehmigungs- und das Bauordnungsverfahren.

Was macht das Baugenehmigungsverfahren?

In Deutschland herrscht Genehmigungspflicht für Bauvorhaben. Das bedeutet, wer hierzulande bauen möchte – egal ob Privatperson oder Unternehmen – muss bei der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung beantragen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Neuerrichtung oder einen Umbau handelt. Kleinere bauliche Vorhaben bedürfen keiner Genehmigung. Allerdings ist man dann selbst für die Einhaltung der geltenden Bauvorschriften, wie zum Beispiel die Beachtung von Abstandsflächen oder Vorgaben eines Bebauungsplans, verantwortlich. Beim Abriss eines Gebäudes reicht es oft aus, diesen im Vorfeld anzuzeigen. Stellt man einen Antrag für eine Baugenehmigung, prüft die Bauaufsichtsbehörde innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens, ob der Bauherr die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Sprich: Der Bauherr hat vor Beginn des Baus dafür Sorge zu tragen, dass für die Öffentlichkeit keine Gefahr besteht. Die Beurteilungskriterien des Baugenehmigungsverfahrens variieren von Land zu Land und richten sich an die jeweilige Landesbauordnung.

Was macht das Bauordnungsverfahren?

Das Bauordnungsverfahren findet im Gegensatz zum Baugenehmigungsverfahren während des Bauprozesses statt. Es achtet also darauf, dass beim Bau nicht gegen Bauvorschriften verstoßen wird. Hierzu stehen der Bauaufsichtsbehörde sogenannte Verwaltungsakte bereit. Mit einer Baueinstellungsverfügung, einer Baubeseitigungsanordnung oder einer Nutzungsuntersagung kann es den Bauherrn belangen, sofern dieser durch Errichtung, Umbau, Nutzungsänderung oder Bauabbruch ohne Genehmigung gegen die geltenden Bauvorschriften verstößt. Ein Verstoß liegt auch vor, wenn durch unregelmäßiges Arbeiten am Bau Sicherheitsvorkehrungen nicht erhalten bleiben und somit Gefahr für andere Menschen besteht. Derartige Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen geahndet werden.

Wo kann man sich beschweren?

Bürgerinnen und Bürger, die sich durch ein Bauvorhaben oder einen bereits stattfindenden Bau in irgendeiner Weise beeinträchtigt fühlen, können bei der Bauaufsichtsbehörde Beschwerde einreichen. Am häufigsten geschieht dies in Nachbarschaftsverhältnissen. Zum Beispiel, wenn auf dem benachbarten Grundstück ein Haus mit drei statt den genehmigten zwei Stockwerken gebaut wird. Geht von der Baumaßnahme jedoch keine Gefahr für die Öffentlichkeit aus, kann man als Nachbar kein Vorgehen gegen den Bau einleiten. Es sei denn, der Bauherr hält nachbarschützende Vorschriften nicht ein. Zum Beispiel, wenn er die Abstandsvorschrift zum Nachbargrundstück missachtet.

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